Finanzpolitik / Steuerreform  

erstellt am
28. 01. 04

 Schüssel: Österreich im europaweiten Vergleich perfekt positioniert
Experten stehen für Anfragen zur Steuerreform täglich am Österreichtelefon zur Verfügung
Wien (bpd) - Im Ministerrat wurde am Dienstag (27. 01.) eine Punktation zur Steuerreform beschlossen. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Vizekanzler Hubert Gorbach präsentierten im Pressefoyer nach dem Ministerrat die Eckpunkte der Steuerreform 2005. "Diese Steuerreform ist ein großer Wurf", betonte der Bundeskanzler. So umfasst die Reform eine Modernisierung der Tarife durch Einführung von Durchschnittssteuersätzen, eine Entlastung der Familien durch Erhöhung des Kinderabsetzbetrages und des Alleinverdienerabsetzbetrages sowie eine Entlastung der Kleinst- und Mitteleinkommen durch Steuerfreistellung von Bruttojahreseinkommen von 14.500 Euro ab 1.1.2004 und 15.500 Euro ab 1.1.2005. Ebenso wird die Pendlerpauschale um 15% angehoben. Insgesamt sind somit von 5,9 Millionen Erwerbstätigen ab 1.1.2005 2,5 Millionen Personen von der Lohn- und Einkommenssteuer befreit.

Ein zentrales Element der Steuerreform sei auch die Stärkung des Standorts Österreich, so Schüssel. "Wir haben mit dem Forschungsfreibetrag, der Senkung der Körperschaftssteuer sowie der Gruppenbesteuerung drei wichtige Eckpunkte beschlossen. Die Erhöhung des Forschungsfreibetrag ist bereits in Kraft. Damit sind wir diesbezüglich mit Sicherheit der attraktivste Standort in Europa", so Schüssel. So beträgt der Forschungsfreibetrag 25%. "Auch mit der Senkung der Körperschaftssteuer auf 25 % ist Österreich im europaweiten Vergleich perfekt positioniert", betonte der Bundeskanzler und wies daraufhin, dass der entsprechende Steuersatz in Deutschland 39,6%, in Italien 38,25%, in Tschechien 31%, der Schweiz 24%, in Ungarn 18% und in Slowenien 20% betrage.

An Stelle der bestehenden Organschaftsregelung wird eine moderne und international attraktive Gruppenbesteuerung treten. Ziele dieser Gruppenbesteuerung sind: Die Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich, die Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft, die Verlagerung von Headquarters sowie Forschungs- und Entwicklungszentren nach Österreich und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. "Ab 51% Kapitalbeteiligung können die Ergebnisse von Mutter- und Tochterunternehmungen wahlweise zusammengefasst besteuert werden. Damit ist insbesondere ein Verlustausgleich möglich. Auch Gruppenbildungen über die Grenzen sind möglich. Es ist sogar eine Mehrmütterorganschaft mit der Erfordernis eines Kerngesellschafters von etwa 40% möglich. Das wird gerade für Joint-Ventures von Interesse sein", betonte Schüssel.

Als weitere Neuerung nannte der Bundeskanzler eine Reform der Pauschalierungsmöglichkeit für Klein- und Mittelbetriebe sowie für Freiberufler. So werden die zur Zeit bestehenden sechs Pauschalierungsverordnungen in einer Verordnung zusammengeführt. Die Pauschalierung wird künftig für 200.000 bis 300.000 Unternehmer beziehungsweise Freiberufler möglich. Sie gilt für die Jahre 2005 bis 2008. Diese substantielle Unternehmenssteuerreform wird mit einer verstärkten Bekämpfung des Steuerbetrugs verknüpft. Zu diesem Maßnahmenbündel gehören die Verschärfung des Finanzstrafrechts, eine Aktion "scharf" bei den Prüfungshandlungen, die Ausweitung des "normalen Prüfungszeitraums" von 3 auf 5 Jahre, die Verstärkung der personellen Ressourcen im Prüfungsbereich und strafbefreiende pauschale Steuernachzahlungsmöglichkeit für das Jahr 2001 und die Vorjahre.

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel berichtete über eine vom Wirtschaftsforschungsinstitut vorgelegte Studie über die makroökonomischen Effekte der Steuerreform 2004/2005. "Aus dieser Studie geht hervor, dass die beiden Steuerreformetappen eine nachhaltige Stimulierung des Wachstums in Österreich ergeben", so Schüssel und bezifferte das zusätzliche Wachstum für das Jahr 2005 mit 0,4 Prozent und für das Jahr 2006 mit 0,5%.

Die Wifo-Studie ist auf der Webpage des Bundeskanzleramtes unter www.austria.gv.at abrufbar. Für weitere Anfragen zur Steuerreform stehen täglich Experten des Finanzministerium zwischen 10 Uhr und 16 Uhr am Österreichtelefon zur Verfügung. Die kostenlose Telefonnummer des Österreichtelefons lautet: 0800 222 666. Weitere Informationen sind am Steuerrechner auf der Homepage des Finanzministeriums, http://www.bmf.gv.at, verfügbar.

 

 Matznetter: »Unglaubliche Selbstbeweihräucherung«
Wien (sk) - "Die Regierung hat im heutigen Ministerrat wieder die Gelegenheit nicht ausgelassen, sich selbst zu beweihräuchern, es aber leider unterlassen, die falschen Maßnahmen zur inhaltlichen Ausrichtung der Steuerreform zu korrigieren", betonte SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter gegenüber dem Pressedienst der SPÖ am Dienstag (27. 01.).

Wie die Regierung selbst zugeben muss und die WIFO-Studie zeige, sei der zu erwartende Stimulierungseffekt der Steuerreform 2004/2005 für die Wirtschaft bei nur höchstens 0,4 Prozent für das Jahr 2005 und bis zu 0,5 Prozent für das Jahr 2006 anzusetzen. "Allein die zusätzliche Ausgabe von 1,5 Mrd. an öffentlichen Investitionen, wie sie die SPÖ immer wieder fordert, hätte das Doppelte an Wachstum und Beschäftigungseffekten gebracht", erklärte Matznetter. Der Beitrag zur Belebung von Wirtschaft und Beschäftigung sei daher "weit geringer als der, den die Mini-Konjunkturpakete I. und II. gebracht haben", betonte Matznetter.

"Die Regierung beweist damit bloß, dass die Struktur ihrer Vorschläge in die falsche Richtung geht", so Matznetter. Die Studie des WIFO beweise, dass es nur einen richtigen Weg der Steuerentlastung gegeben hätte, nämlich den, der konjunkturbelebende Auswirkungen auf die Massenkaufkraft hat. Konkret bedeute das eine Milliarde Euro Entlastung für untere, eine Milliarde Euro Entlastung für mittlere Einkommen und eine Förderung der Wirtschaft, die sich an der Investitionstätigkeit orientiert.

 

 Prinzhorn: Kritik vom Bund der Steuerzahler anmaßend und unlauter
VÖS-Sprecher Ginthör sitzt Oppositionspropaganda auf und vergisst erste Etappe
Wien (fpd) - Auf wenig Verständnis traf am Dienstag (27. 01.) die Kritik des Bundes der Steuerzahler (VÖS) an der Steuerreform bei dem freiheitlichen Budget- und Finanzsprecher Thomas Prinzhorn. Sprecher Ginthör hatte in einer Pressekonferenz und danach in der Mittags-ZIB behauptet, das Entlastungsvolumen sei zu klein, die Bezieher kleiner Einkommen würden be- statt entlastet, die Lohnnebenkosten seien nicht gesenkt worden und das einzig historische an der Steuerreform sei die Marketingkampagne rundherum. Eine Form der Beurteilung der Steuerreform, die Prinzhorn nicht gelten lässt: "Ginthör sollte, wenn er es einmal für nötig zu halten gedenkt, sich einfach die nackten Zahlen anschauen, dann würde er nicht Oppositionsmärchen nachplappern und sich nicht dem Vorwurf parteipolitischer Instrumentalisierung aussetzen. Die Bundesregierung hat die Abgabenquote von über 45% auf unter 43% gesenkt und wird sie durch Einsparungen vor allem im Verwaltungsbereich weiter senken."

Entgegen den Aussagen Ginthörs sei die Steuerreform sehr wohl historisch, den keine hätte jemals zuvor ein derart großes Entlastungsvolumen beinhaltet, sowohl für die Wirtschaft als für die Einkommensbezieher. In der ersten Etappe seien die kleinen Einkommen massiv entlastet worden, ebenso Selbständige durch die Halbierung des Steuersatzes für nicht entnommene Gewinne, Lohnnebenkosten wurden für ältere Arbeitnehmer gesenkt und der 13. Ust abgeschafft. Über 2,5 Millionen Steuerpflichtige zahlten ab 2005 keine Steuern mehr und die Leistungsträger, die mittleren Einkommen, die Familien und die Alleinerzieher könnten sich über ein erkleckliches Plus freuen. 2,5 Milliarden Euro Gesamtnettoentlastung seien kein Pappenstiel und in Europa im Pro-Kopf-Vergleich einzigartig. Deutschland etwa könne nur träumen von einer Entlastung, wie sie jetzt den Österreichern zukomme.

Was Prinzhorn besonders stört, ist die nun offenbar gewordene Unkenntnis des Bundes der Steuerzahler, wonach die zweite Etappe der Steuerreform isoliert betrachtet wird und im Gegenzug die erste Etappe, bei der vor allem Kleinverdiener und Gewerbetreibende erheblich entlastet wurden, völlig unerwähnt bleibt und nicht als Teil des Ganzen sondern wie selbstverständlich als Ausgangspunkt und Vergleichsparameter für die zweite Etappe gesehen wird. "Das ist anmaßend und unlauter. Manchmal frage ich mich schon, ob Herr Ginthör für die Rolle des Anwalts der Steuerzahler der geeignete Mann ist, wenn sein Gedächtnis nicht einmal 4 Wochen zurückreicht", erinnerte Prinzhorn an den 1. Jänner 2004, an dem die erste Etappe der Steuerreform in Kraft getreten ist.
     

 Wir versuchen prinzipiell, an dieser Stelle Aussendungen
aller der vier im Parlament vertretenen Parteien aufzunehmen.
Da es zum aktellen keine Stellungnahme der Grünen gab,
haben wir hier eine vorangegangene Aussendung übernommen:

Grasser schwindelt auch bei der behaupteten Entlastung von Unternehmen
Entlastung von Faktor Arbeit brächte tatsächliche Unternehmensentlastung
Wien (grüne) - „Die behauptete Anzahl jener Unternehmen, die angekündigter Weise entlastet werden soll, passt einmal mehr in die Serie der Schwindel und Märchen Marke Grasser“, kritisiert der Budgetsprecher der Grünen, Werner Kogler, die jüngsten Aussagen des Finanzminister in Sachen Steuerreform und Unternehmensentlastung.

Grasser behauptet ja einmal mehr, durch die Regelung bei den so genannten ‚nicht entnommenen Gewinnen’ würden 200.000 Unternehmen profitieren. „Hier sind Grasser die Zahlen aus dem eigenen Ministerium und aus den Parlamentsunterlagen entgegen zu halten. Aus denen geht hervor, dass 120.000 theoretisch begünstigte Unternehmen für diese Regelung in Frage kämen. Im übrigen haben auch Grassers KollegInnen, die ÖVP-Abgeordneten, samt und sonders so argumentiert“, führt Kogler aus. Naturgemäß könnten nur jene Einzelunternehmen und Gewerbebetriebe profitieren, die überhaupt entsprechende Gewinne schreiben, was bei vielen nicht der Fall sei, ergänzt Kogler.

Viel sinnvoller wäre es daher, die weltmeisterliche Belastung des Faktors Arbeit für die Unternehmen zu senken. Bei dem von der Bundesregierung vorgesehenem Volumen im Unternehmensbereich von mindestens Euro 1,5 Mrd. würde das durchschnittlich Euro 500 pro Arbeitsplatz an Unternehmensentlastung bedeuten. „Das würde erstens die Gewinnsituation verbessern, wäre zweitens eine Unternehmensentlastung und zwar für alle und ergäbe drittens insbesondere beschäftigungspolitische Anreize, die die Regierung mit dieser angeblichen Reform völlig vermissen lässt“, schließt Kogler.
     
 
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