EP: Weiterhin keine Fahrzeitbeschränkung für Nutzviehtransporte vorgesehen  

erstellt am
01. 04. 04

Schlachtvieh soll hingegen höchstens neun Stunden transportiert werden
Brüssel/Straßburg (aiz.info) - Tierschützer konnten sich im Europäischen Parlament (EP) in dieser Woche in Straßburg bei der Abstimmung über die Tiertransportverordnung nicht durchsetzen. Für Nutzvieh soll es nach den Vorstellungen der Abgeordneten weiterhin keine Beschränkung der Fahrzeiten geben. Das Plenum des EP folgte gestern in Brüssel weit gehend den Vorgaben des EP-Agrarausschusses. Danach soll lediglich Schlachtvieh höchstens neun Stunden lang oder 500 km weit auf den Straßen gefahren werden dürfen. Für Mastferkel, Lämmer oder Kälber gilt diese Beschränkung nicht. Diese dürfen nach der Vorstellung der Mehrheit des EP entsprechend den Sozialstandards für Fahrer - bei zwei Chauffeuren - bis zu 30 Stunden lang gefahren werden. In den 30 Stunden müssen acht Stunden Pause verteilt werden. Das Europaparlament drückte in seinem Bericht auch aus, dass eine Schlachtung möglichst nah am Aufzuchtort den Vorrang haben sollte.
Schierhuber: Lokale Schlachthöfe mit neuen Arbeitsplätzen am Land

"Hand in Hand damit muss die Entwicklung lokaler Schlachthöfe gehen. Dieser Einsatz auch für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen ist ein Beitrag der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes, ebenso wie unsere Forderung nach einem verstärkten Einsatz mobiler Schlachthöfe", betonte die österreichische Bauernvertreterin im Europaparlament, Agnes Schierhuber. Schließlich sollen die Tiere mehr Platz in dem LKW bekommen, wobei ein Transport in zwei Etagen auf einem Fahrzeug weiterhin vorgesehen ist.

EP-Stellungnahme als politische Vorgabe für EU-Agrarministerrat Ende April
EU-Verbraucherkommissar David Byrne akzeptierte nach der Debatte in Straßburg die Begrenzung der Fahrzeit für Schlachtvieh auf neun Stunden. Er war über den Kompromiss erleichtert, bei dem Nutztiere von der Fahrzeitbeschränkung ausgenommen bleiben sollen. Verschiedene Parlamentarier hatten eine Begrenzung auf acht Stunden für alle Tiere gefordert, konnten sich damit aber nicht durchsetzen. Dies hätte vor allem den Jungviehtransport von Nordeuropa nach Südeuropa blockiert. Die Stellungnahme des EP in dieser Woche bindet den EU-Agrarministerrat allerdings nicht, der voraussichtlich Ende April in Luxemburg entscheiden wird. Der im Europäischen Parlament gefundene Kompromiss ist aber eine politische Vorgabe bei dem zu lösenden Konflikt zwischen den nördlichen und südlichen EU-Mitgliedsstaaten.

Schierhuber: Wettbewerbsnachteile für europäische Bauern vermeiden
"Ich bin zufrieden mit dem länder- und fraktionsübergreifenden Kompromiss, den wir in der Frage der Tiertransport-Verordnung gefunden haben. Die Vermeidung unnötiger Tiertransporte sowie der Schutz von Tieren beim Transport ist ein grundsätzliches Anliegen der Landwirtschaft. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Vorschriften auch praxisgerecht sind. Bei der Durchführung der Bestimmungen darf es nicht zu Wettbewerbsnachteilen für unsere Bauern in Europa kommen. Die Regelung muss in einem sinnvollen ökonomischen Kontext bleiben", betonte Schierhuber im Anschluss an die Plenarabstimmung.
     
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