Innenpolitik / Zivildienstgesetz  

erstellt am
30. 03. 04

 Krainer: Nächste Pleite für Strasser droht
Wien (sk) - Wieder werde der "schludrige Umgang" von Innenminister Strasser mit der Verfassung offensichtlich; die nächste Pleite für Strasser sei greifbar, sagte SPÖ-Integrations- sprecher Kai Jan Krainer unter Verweis auf das vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeleitete Rechtsprüfungsverfahren zum Zivildienstgesetz. Konkret äußern die Verfassungsrichter Bedenken gegen die Ausgliederung der Zivildienstverwaltung und kritisieren, dass zentrale hoheitliche Aufgaben ausgegliedert wurden und das Rote Kreuz in unsachlicher Art und Weise gegenüber anderen Organisationen begünstigt wurde.

Die zu erwartende Bestätigung der Verfassungswidrigkeit der Ausgliederung durch den Obersten Gerichtshof reihe sich nahtlos in die lange Liste von verfassungswidrigen Gesetzesvorlagen aus dem Hause Strasser ein, sagte Krainer. "Innenminister Strasser steht mit dem Rechtsstaat auf Kriegsfuß", erinnerte der SPÖ-Abgeordnete an die Aufhebung der Aussetzung der Personalvertretungswahlen für die Exekutive und die Aufhebung der Bundesbetreuungsrichtlinie. Allein das Zivildienstgesetz sei bereits zweimal vom VfGH zu Fall gebracht worden: im Jahr 2000 sei die Versorgung von Zivildienern als verfassungswidrig erkannt worden und im Jahr 2001 wiederum die mangelhafte Versorgung aufgezeigt worden. Damals sei der Innenminister aufgefordert worden, jenen Zivildienern Aushilfe zu gewähren, die von ihren Rechtsträgern nicht ordentlich versorgt werden. Bis dato, so Krainer, sei Strasser in dieser Frage säumig. Was "angemessen" sei, liege nach wie vor im Ermessen der Organisation, die den Zivildiener beschäftige.

Mit der Ausgliederung der Zivildienstverwaltung habe sich Strasser nun "endgültig aus seiner Verantwortung für den Zivildienst verabschieden wollen". Krainer geht nun davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof diese Ausgliederung einer Kernaufgabe des Staates als verfassungswidrig erkennen wird.

 

VfGH-Bedenken bestätigen bisherige Kritik
Wien (grüne) - Die Zivildienstsprecherin der Grünen, Theresia Haidlmayr, begrüßt nach- drücklich das Gesetzesprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Sachen Zivildienst: "Die Bedenken des VfGH gehen Hand in Hand mit unserer seit langem geäusserten Kritik."

"Sowohl die Ausgliederung der Zivildienstverwaltung an sich als auch die Auftragsvergabe an die größte Trägerorganisation sind politisch bedenklich und organisatorisch nicht sinnvoll. Nachdem sich der zuständige BM Strasser bisher sämtlichen Argumenten verschloss, wird er wohl die Stimme des VfGH nicht mehr ignorieren können", ergänzt Haidlmayr.

 

 Kössl: Opposition setzt dritten Schritt vor dem ersten
Wien (övp-pk) - In typischer Oppositionsmanier setzen Haidlmayr und Krainer den dritten Schritt vor dem ersten, erklärte ÖVP-Sicherheitssprecher Abg.z.NR Günter Kössl am Montag (29. 03.) im Zusammenhang mit der Einleitung des Gesetzesprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof hinsichtlich der Ausgliederung der Zivildienstverwaltung. Schon bevor der Verfassungsgerichtshof mit seiner Arbeit überhaupt beginnen kann, werden von SPÖ und den Grünen vorschnelle Urteile abgegeben und damit "schludrig" mit der Verfassung umgegangen.

ÖVP-Sicherheitssprecher Kössl weist nachdrücklich darauf hin, dass es in Österreich 2003 einen Zuweisungsrekord bei Zivildienern von 9.566 gab. Jeder Zivildiener profitiere vom guten Service der Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H, was durch zahlreiche positive Rückmeldungen belegt werden könne. Schließlich konnte auch die Dauer von Zivildienstzuweisungen massiv gekürzt werden. Haidlmayr und Krainer sind aufgerufen, persönlichen Kontakt mit Zivildienern zu suchen und sich dann eine entsprechende Meinung zu bilden, so Kössl abschließend. 

   

 Wir versuchen prinzipiell, an dieser Stelle Aussendungen
aller der vier im Parlament vertretenen Parteien aufzunehmen

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