Brauner präsentiert Wiener Pensionsreform   

erstellt am
07. 06. 04

Reform soll am 1.1.2005 in Kraft treten
Wien (rk) - Als "sparsame zukunftsweisende Reform mit sozialem Augenmaß" bezeichnete Personalstadträtin Mag.a Renate Brauner den vorliegenden Entwurf für eine Wiener Pensionsreform bei einer Pressekonferenz am Freitag (04. 06.) im Rathaus.

Das Pensionsantrittsalter der Wiener LandesbeamtInnen wird genauso wie im Bund auf 65 Jahre angehoben. Der Unterschied sei, so Brauner, dass das "nicht überfallsartig" geschehe, sondern mit einer längeren Übergangsfrist, wodurch dem Vertrauensschutz Rechnung getragen werde. "Eine moderne Pensionsreform, die diesen Namen auch verdient, darf die Menschen nicht von heute auf morgen vor neue Tatsachen stellen", so Brauner. Die langfristige Sicherung des Sozialsystems dürfe nicht über die Köpfe der Menschen hinweg passieren, da sie sonst das Vertrauen in dieses System verlieren würden.

Zwtl.: Die Eckpunkte der Reform

Die Eckpunkte der Wiener Reform: Anhebung des Pensionsalters auf 65 Jahre, nach 45 Dienstjahren Rechtsanspruch auf 80 Prozent der Berechnungsgrundlage. Erhöhung des Durchrechnungszeitraums auf 40 Jahre, bessere Anrechnungsmöglichkeiten von Kindererziehungszeiten im Sinne von Frauen/Eltern mit betreuungsbedingten Berufsunterbrechungen, mehr Flexibilität beim Pensionsantritt.****

Die Unterschiede zur Bundesreform: Die Dienstnehmerinnen- Vertretung war von Beginn an in die Reform eingebunden. Durch längere Übergangsfristen und schrittweise Anhebung des Durchrechnungszeitraums wird dem Vertrauensschutz Rechnung getragen. Die Aufwertungsfaktoren orientieren sich - wie auch von der Expertenkommission empfohlen - nach der Gehaltsentwicklung, nicht nach ASVG-Faktoren. Und: Ein früherer Pensionsantritt für Nacht- und Schwerstarbeiter, zum Beispiel Krankenpflegepersonal oder Feuerwehrleute, ist weiterhin möglich.

Um die Finanzierbarkeit des Systems sicherzustellen, wird der Pensionsbeitrag von Aktiven und bereits im Ruhestand befindlichen BeamtInnen um 0,8 Prozent erhöht. Für über der ASVG-Höchstpension liegende Pensionen sind vom übersteigenden Betrag 5 bzw. 10 Prozent als Solidarbeitrag zu entrichten.

In Richtung Bundesregierung verwies die Wiener Personalstadträtin darauf, dass alle Länder eigene gesetzliche Regelungen hätten. Seit der Abschaffung des Homogenitätsprinzips seien die Länder nicht mehr verpflichtet, die Bundesreform umzusetzen. Die von Wien kritisierten Verschlechterungen für Frauen durch die Bundesreform würden deshalb auch nicht umgesetzt. Im übrigen verstehe sich die Wiener Pensionsreform als vorbildlich: "In diesem Sinn können sich die Verhandler am Runden Tisch an Wien ein Beispiel nehmen", so die Personalstadträtin abschließend.
     
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