Zwischenbilanz nach 10 Jahren UVP äußerst positiv  

erstellt am
21. 06. 04

Umweltverträglichkeitsprüfung als anerkanntes Instrument der Umweltvorsorge
Wien (bmlfuw) - Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hat sich in den 10 Jahren ihres Einsatzes zu einem effizienten Instrument der Umweltvorsorge und der Nachhaltigkeit entwickelt. Die UVP ist inzwischen anerkannter Standard bei der Genehmigung von Großvorhaben und besitzt Vorbildwirkung für andere Bereiche der Anlagengenehmigung. Dies erklärte Umweltminister Josef Pröll am Freitag (18. 06.) anlässlich einer Festveranstaltung zum 10. „Geburtstag“ der Umweltverträglichkeitsprüfung in Österreich.

Die Bilanz ist eindrucksvoll: Insgesamt wurden in den letzten 10 Jahren etwa 620 Verfahren gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz eingeleitet. Bei den Landesregierungen wurden ca. 310 Feststellungs- und 82 Genehmigungsverfahren beantragt. Im Umweltsenat wurden 83 Feststellungs- und 17 Genehmigungsverfahren abgeschlossen, 9 Verfahren sind derzeit anhängig. Darüber hinaus wurden im Bereich Infrastruktur (Bundesstraßen und hochrangige Eisenbahnen) 31 Trassenverordnungen erlassen. Weiters wurden in den ersten Jahren 95 Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt.

Die Verfahrensdauer kann auf Grund der Unterschiedlichkeit der Vorhaben stark variieren, generell konnte sie aber in den letzten Jahren erheblich verkürzt werden. Dies zeigt das Beispiel des Erweiterungsverfahren der Papierfabrik in Bruck an der Mur/Stmk. in nur 23 Wochen. Es gab keine Berufung.

Anders gelagert war das Verfahren betreffend die B 301 Wiener Südrand Strasse (S 1 Wiener Außenring Schnellstrasse). Es war wesentlich aufwändiger und dauerte etwa 35 Monate. Dieses Verfahren war gekennzeichnet durch die Befassung zweier Bundesländer und durch Einwendungen von etwa 9000 BürgerInnen, von einzelnen Gemeinden und von Seiten der Umweltanwälte aber auch von zusätzlichen Nachforderungen der Sachverständigen. Die BürgerInnen haben sich in insgesamt 27 Bürgerinitiativen formiert. Auf Grund ihrer Einwendungen, aber auch auf Grund der Forderungen einzelner Sachverständiger wurden zusätzliche Untersuchungen bzw. Neuberechnungen während des Verfahrens gefordert. Schließlich kam es auf Grund des Ergebnisses des UVP-Verfahrens zu etwa 280 Auflagen und zu Projektsänderungen.

Die vier wesentlichen Säulen der Umweltverträglichkeitsprüfung sind:
- die umfassende, integrative Bewertung aller Umweltbelange,
- eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung,
- das konzentrierte Genehmigungsverfahren (sog. „one-stop-Shop“) und
- eine unabhängige, weisungsfreie Berufungsbehörde (Umweltsenat)

Im Rahmen der UVP werden alle Umweltauswirkungen von großen Vorhaben, wie z.B. Abfallanlagen, großen Industrieanlagen, Bergbauvorhaben, Autobahnen, Einkaufszentren, Schigebiete, usw. geprüft und erst danach entschieden, ob das Vorhaben genehmigt und errichtet werden darf. Die Prüfung und allfällige Genehmigung erfolgt in einem einzigen (konzentrierten) Verfahren unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung.

Mögliche Umweltauswirkungen sind vom Antragsteller im Rahmen der so genannten Umweltverträglichkeitserklärung darzustellen und zu bewerten. Diese Angaben des Antragstellers werden von der Behörde unter Beteiligung von Sachverständigen aus den verschiedenen Fachbereichen (Techniker, Biologen, Chemiker, Verkehrsexperten, Humanmediziner, etc.) der betroffenen Behörden (z.B. für Naturschutz, Wasser-, Gewerberecht, Luftreinhaltung, Verkehr) und der Öffentlichkeit (Nachbarn, Bürgerinitiativen, Umweltanwaltschaften, VertreterInnen der Standortgemeinden usw.) überprüft, allenfalls ergänzt und erst danach wird über eine Genehmigungsfähigkeit entschieden. Als Berufungsbehörde wurde der unabhängige und weisungsfreie Umweltsenat eingerichtet.
     
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