Haupt: 15a-Vereinbarung für einheitliche Ausbildung bei Sozialbetreuungsberufen  

erstellt am
18. 06. 04

Wien (nso) - Der Sozialminister, Mag. Herbert Haupt, begrüßte die politische Einigung über eine Artikel 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Vereinheitlichung der Ausbildung für Sozialbetreuungsberufe, anlässlich der Landes- sozialreferentenkonferenz. "Die Sozialberufe gehören zu den wichtigsten Berufen überhaupt, da sie mit den echten Sorgen der Menschen am meisten zu tun haben. Sie sind geprägt von Menschlichkeit und Achtung. Daher ist es mir besonders wichtig, dass Menschen, die solche Berufe annehmen, auch optimale Bedingungen bei ihrer Berufsausbildung vorfinden.", so Haupt dazu wörtlich.

Als Angehörige der Sozialbetreuungsberufe gelten Diplom-Sozialbetreuer/innen, Fach-Sozialbetreuuer/innen und Heimhelfer/innen (soweit in den landesrechtlichen Vorschriften vorgesehen). Nach dreijährigen Beratungen ist nun der Konsens über die bundeseinheitliche Ausbildung zustande gekommen.

"Durch eine einheitliche Ausbildung können nun endlich gesetzlich geregelte Berufsbilder geschaffen werden", so Haupt weiters. "Dadurch wird ein einheitliches gutes Ausbildungsniveau und somit insgesamt ein deutlich angehobener Qualitätsstandard geschaffen. Österreich hat ohnehin ein exzellentes Ausbildungssystem. Dieses wurde mit gegenständlicher §15a-Vereinbarung noch um eine Stufe erweitert und verbessert. Bund und Länder haben nun die Pflicht, jungen Menschen die Chance zu geben, optimal ausgebildet zu werden, um den Schwächsten der Gesellschaft noch professioneller helfen zu können.", so der Sozialminister abschließend.
     
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