LH Pühringer bei EU-Haushaltskommissarin Schreyer  

erstellt am
18. 06. 04

Oberösterreich dankt für die rasche und wirksame Hilfe der EU nach der Hochwasserkatastrophe 2002
Brüssel / Linz (lk) - Bei seinem Arbeitsgespräch mit EU-Kommissarin Michaele Schreyer am Mittwoch (16. 06.) Nachmittag, dankte Landeshauptmann Dr.Josef Pühringer namens des Landes Oberösterreich für die Unterstützung der EU bei der Behebung der durch das Hochwasser im August 2002 verursachten Schäden.

Insgesamt wurden aus dem EU-Solidaritätsfonds für die Republik Österreich 134 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 22 Millionen Euro davon gingen direkt an das Land Oberösterreich, 44 Millionen Euro wurden als Beiträge zur Bundeshilfe in Oberösterreich wirksam.

Landeshauptmann Pühringer: "Damit wurde fast jeder zweite Euro, den die EU Österreich zur Verfügung gestellt hat, in unserem Bundesland eingesetzt".

Pühringer bedankte sich auch persönlich bei der für Haushaltsfragen zuständigen Kommissarin, die sich in den dramatischen Wochen nach der Hochwasserkatastrophe im September 2002 selbst vor Ort ein Bild von der Lage gemacht hatte und sich anschließend in Brüssel für eine rasche und wirksame Hilfe für die betroffenen Regionen eingesetzt hat.

Schwerpunktmäßig wurde Oberösterreich dabei beim Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur und Aufrüstungen in den Bereichen der Energieversorgung, Wasser/Kanal, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Bildung unterstützt.

Weiterer Gesprächspunkt bei Kommissarin Schreyer war der Wunsch des Landes Oberösterreich, bei einer Neufassung des Stabilitätspaktes investive Maßnahmen besser als bisher zu bewerten. Derzeit unterscheidet die EU nicht, ob eine öffentliche Gebietskörperschaft finanzielle Mittel konsumtiv oder investiv einsetzt.

Für Pühringer macht dies aber sehr wohl einen Unterschied: "Denn mit investiven Mitteln werden wichtige Projekte für kommende Generationen realisiert, während konsumtive Mittel im Laufe des Budgetjahres wirksam werden. Ich bin ein Befürworter einer vernünftigen Stabilitätspolitik, an ihr führt kein Weg vorbei. Wenn aber eine öffentliche Gebietskörperschaft in ihre Zukunft investiert, muss das auch nach Maastricht-Kriterien anders und besser beurteilt werden als ´Einmalausgaben´."
     
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