Bundestierschutzgesetz erfordert gezielte Begleitmaßnahmen  

erstellt am
25. 06. 04

Linz (lk-ooe) - Am 27. Mai wurde das Bundestierschutzgesetz beschlossen. Es bringt für die Landwirtschaft bei der Nutztierhaltung zusätzliche Anforderungen und Produktionsauflagen. "Es ist ein Maßnahmenpaket umzusetzen, damit die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in der Tierproduktion erhalten bleibt", bringt Präsident Herndl auf den Punkt, was das Bauernparlament, die Vollversammlung, am Donnerstag (24. 06.) mit einer Resolution fordert.

Investitionsförderung
Konkret geht es um ein Schwerpunktprogramm in der Investitionsförderung. Damit sollen die notwendig werdenden Baumaßnahmen bzw. Anpassungen bei Stalleinrichtungen finanziell unterstützt werden. Zusätzlich sind den vom Käfigverbot betroffenen Legehennenhaltern gesonderte Unterstützungen zu gewähren. Herndl: "Bund und Länder sollen die erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel in den Agrarbudgets bereitstellen."

Faire Erzeugerpreise
Verarbeiter, Vermarkter und Lebensmitteleinzelhandel sind aufgefordert, konsequent auf Milch und Fleisch aus Österreich zu setzen. Die zu erwartenden höheren Produktionskosten sind durch faire Erzeugerpreise für die Bauern auszugleichen. "Darüber hinaus wird auch auf die Konsumenten gesetzt: Durch gezieltes Einkaufen heimischer Lebensmittel tragen sie täglich zum Tierschutz bei", meint der Präsident.

Einheitliche EU-Tierschutzstandards
Die Bundesregierung soll sich weiterhin konsequent für eine Harmonisierung des EU-Tierschutzrechtes auf dem Niveau des neuen Bundestierschutzgesetzes einsetzen. Damit sollen Wettbewerbsnachteile der Bauern am EU-Binnenmarkt abgebaut werden.

Bekenntnis zum Tiergesundheitsdienst (TGD)
Die Bauernvertretung bekennt sich grundsätzlich zu den für die Bauern freiwilligen Maßnahmen und Standards des Tiergesundheitsdienstes. Damit wird von der Bauernschaft ein zentraler Beitrag für ein hohes Qualitätsniveau in der Tier- und Lebensmittelproduktion geleistet. Bund und Land Oberösterreich sind dazu angehalten, die für die Umsetzung von TGD-Programmen und die Errichtung der TGD-Infrastruktur erforderlichen öffentlichen Finanzmittel im entsprechenden Umfang bereitzustellen.
     
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