Änderungen im Wohnbaubereich  

erstellt am
23. 06. 04

LH Niessl will mehr Flexibilität ermöglichen
Eisenstadt (blms) - In der Sitzung der Burgenländischen Landesregierung am Dienstag (22. 06.) wurde eine Regierungsvorlage betreffend Novelle des Wohnbauförderungsgesetzes beschlossen. Diese Novelle sieht vor, dass die Begrenzung der Wohnnutzfläche mit 150 m² aufgehoben wird. Wohnbaureferent LH Hans Niessl: „Diese Änderung wird mehr Flexibilität bringen. Auch dem höheren Wohnraumbedarf bei mehreren Kindern bzw. bei zu pflegenden älteren Familienangehörigen wird damit Rechnung getragen.“

Gleichzeitig wird mit der Novelle für Bezieher geringerer Einkommen, die Anspruch auf Zuerkennung einer Sozialpauschale hätten, eine Nutzflächenbeschränkung von 130 m² geschaffen. Damit soll verhindert werden, dass Familien mit geringem Einkommen über ihre finanziellen Verhältnisse hinaus Bauvorhaben in Angriff nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen – z.B. bei entsprechenden Sicherstellungen – kann die Wohnnutzfläche über 130 m² hinausgehen.

Im Jahr 2003 wurden im Rahmen der burgenländischen Wohnbauförderung insgesamt Förderungen und Zuschüsse im Ausmaß von rund 88 Millionen Euro bewilligt. Damit wurden seitens des Landes in Summe knapp 4.800 Wohneinheiten gefördert.
     
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