Erste Überprüfung der Märkte nach dem neuen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation für Ende 2005 geplant  

erstellt am
05. 07. 04

Brüssel (eu-int) - Die Kommission wird bis Ende 2005 die derzeitige Liste der Märkte des elektronischen Kommunikationssektors, für die die nationalen Regulierungsbehörden eine Vorabregulierung vorsehen können, bis Ende 2005 beibehalten. Die Liste ist in einer Empfehlung der Kommission über relevante Produkt- und Dienstemärkte (die „Empfehlung“) enthalten, die am 11. Februar 2003 erlassen wurde. Die Aktualisierung der Empfehlung Ende 2005 statt im Juni 2004 wird den Marktakteuren Stabilität und Rechtssicherheit bringen und eine aussagekräftigere Bewertung der relevanten Märkte zur Folge haben.

Vier Faktoren haben die Kommission bei der Festlegung dieses Zeitplans für ihre Überprüfung der relevanten Märkte im Bereich der elektronischen Kommunikation beeinflusst:

  • Die Einleitung einer Überprüfung der derzeitigen Empfehlung über relevante Märkte würde unnötigerweise zu mehr Unsicherheit bei den Marktakteuren führen und darüber hinaus die Arbeitsprogramme der nationalen Regulierungsbehörden, die sich auf die aktuelle Empfehlung stützen, erheblich stören.
  • Einige Mitgliedstaaten haben den neuen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation noch nicht umgesetzt. Zu ihnen gehören Belgien, Estland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Malta, Polen und die Tschechische Republik.
  • Selbst die Mitgliedstaaten, die den Rechtsrahmen ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt haben, haben die Marktanalysen für alle 18 in der Empfehlung genannten Märkte noch nicht abgeschlossen.
  • Die Veränderungen auf den Märkten für elektronische Kommunikation vollziehen sich nicht in einem Tempo, das eine frühzeitige Überprüfung rechtfertigen oder die Neudefinition einer der Märkte erfordern würde, die in der Empfehlung aufgeführt werden.


Ferner wird eine Überprüfung der Empfehlung Ende 2005 der Kommission die Möglichkeit geben, einen besseren Einblick in die Märkte des elektronischen Kommunikationssektors in allen Mitgliedstaaten, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union am 1. Mai 2004 beigetreten sind, zu gewinnen.

Hintergrund
Die Empfehlung betreffend Produkt- und Dienstleistungsmärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die am 11.Februar 2003 erlassen wurde[1], enthält eine Liste der relevanten Märkte, die für eine Vorabregulierung in Betracht kommen. Sie ergänzt die sechs Richtlinien, die den EU-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation bilden, und nennt die Märkte, bei denen eine Vorabregulierung durch die Regulierungsbehörden möglicherweise gerechtfertigt ist. Die nationalen Regulierungsbehörden müssen Marktanalysen für jeden der aufgelisteten Märkte durchführen. Wird festgestellt, dass ein oder mehrere Marktbeteiligte über eine beträchtliche Marktmacht verfügen, müssen die nationalen Regulierungsbehörden diesen mindestens eine regulatorische Verpflichtung auferlegen. Verfügt kein Marktbeteiligter über eine beträchtliche Marktmacht, müssen die Regulierungsmaßnahmen zurückgefahren werden. In der Empfehlung hat sich die Kommission dazu verpflichtet, die Notwendigkeit einer Aktualisierung spätestens bis zum 30. Juni 2004 zu prüfen.

[1] Empfehlung der Kommission 2003/311/EG vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstemärkte des elektronischen Kommunikationssektors, die aufgrund der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste für eine Vorabregulierung in Betracht kommen, ABl. L 114 vom 8.5.2003, S. 45.

     
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