Änderung der Mitwirkungspflicht beim Mautsystem  

erstellt am
01. 07. 04

Mitwirkungspflicht bleibt weiter wesentlicher Bestandteil
Wien (asfinag) - Die ersten sechs Monate Betriebserfahrung mit der neuen fahrleistungs- abhängigen Maut für alle Fahrzeuge über 3,5 t hzG haben gezeigt, dass das System sehr gut eingeführt wurde und von den Nutzern positiv angenommen wird. Seit dem Systemstart am 1.1.2004 konnten Mauteinnahmen von ca.350 Mio. Euro (inkl. Sondermautstrecken) planmäßig lukriiert werden, die ausschliesslich dem Ausbau der Autobahnen und Schnellstraßen zu Gute kommen. Die ASFINAG rechnet bis Ende 2004 mit Einnahmen von ca.721 Mio. Euro (inkl. Sondermautstrecken). Die Quote der Mautpreller ist mit weit unter 2 % erfreulich gering. Dr. Walter Hecke, Vorstandsvorsitzender der ASFINAG: "Im Sinne unseres Dienstleistungsauftrages sind wir bestrebt, das Mautsystem zu optimieren und für unsere neuen Kunden - dem Lkw- und Busfahrer - weiter zu entwickeln. Aus diesem Grund wurde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und dem Bundesministerium für Finanzen die Mautordnung in Bezug auf die Mitwirkungspflicht mit 1. Juli 2004 geändert.

Eine Erleichterung ergibt sich für die Lenker vor allem dadurch, dass die Notwendigkeit einer unmittelbaren Beachtung des Signaltons der Go-Box während der Fahrt entfallen wird. Die geänderte Mitwirkungspflicht setzt aber voraus, dass der Lenker die GO-Box ordnungsgemäß angebracht hat und vor Fahrtantritt die Funktionstüchtigkeit (Statusabfrage und Kategorieeinstellung) überprüft und in Ordnung befunden hat. Weiters muss bei der Post-Pay GO-Box das Zahlungsmittel (Kreditvertrag) gültig sein bzw. die Pre-Pay GO-Box über ein ausreichendes Guthaben verfügen. Die neue Mautordnung tritt morgen 1. Juli 2004 in Kraft und ist ab sofort unter http://www.asfinag.at abrufbar.
     
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