Harmonisierung der Pensionssysteme  

erstellt am
13. 07. 04

 Modell der Bundesregierung zur Harmonisierung der Pensionen
Wien (bka) - Österreich braucht, um auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten das Zusammenleben der Generationen auf eine gute Basis zu stellen, ein gerechtes und solidarisches Modell, das die Finanzierung der Pensionen sichert und die derzeit unterschiedlichen Systeme zu einem Pensionssystem für alle Berufsgruppen vereinheitlicht. Alle die künftig in Pension gehen, sollen Klarheit und Planbarkeit haben.

Nach 22 politischen Verhandlungsrunden mit den Sozialpartnern sind die Gespräche zur Harmonisierung der Pensionen abgeschlossen. Es ist gelungen, das neue Modell der Harmonisierung der verschiedenen Pensionssysteme außer Streit zu stellen. Keine Einigung konnte beim Übergangsrecht erzielt werden. Die Arbeitnehmer-Vertreter forderten eine Rücknahme der Pensionsreform 2003.

Die Bundesregierung wird nun ein Modell über den Sommer ausarbeiten und in Begutachtung schicken. Der Entwurf wird im Herbst dem Parlament vorgelegt. Das neue System soll mit 1. Jänner 2005 in Kraft treten.

Für die Jüngeren wird mit der Harmonisierung sichergestellt, dass auch sie später eine Pension erhalten - mit für sie leistbaren Beiträgen. Damit auch zwischen den Berufsgruppen Gerechtigkeit gegeben ist, braucht es Übergangsfristen, die es den Bauern, Selbständigen und Beamten ermöglichen, sich in das neue System einzugliedern.

Das Prinzip heißt: gleiche Beiträge bringen gleiche Leistung.

Die Harmonisierung im Detail:

Grundsatz:
Ziel ist nach 45 Versicherungs/Beitragsjahren für alle erwerbstätigen Versicherten im Alter von 65 Jahren eine Pension in der Höhe von 80% des Lebensdurchschnittsein-kommens zu erzielen.

Pensionskonto:
Für jeden Versicherten wird ein transparentes Pensionskonto eingerichtet, auf dem seine eingezahlten und aufgewerteten Beiträge sowie erworbenen Leistungsansprüche (zB. Kinderzeiten, Arbeitslosigkeit) ausgewiesen werden.

Leistungsgarantie:
In die auf dem Pensionskonto ausgewiesenen Ansprüche kann nicht eingegriffen werden. Der Bund bürgt im Rahmen einer Ausfallshaftung vor allem für Risiken der Armut (AZ Richtsatz), der Erwerbsunfähigkeit (Arbeitslosigkeit und Krankheit) und Inflation.

Aufwertung:
Die Aufwertung erworbener Ansprüche am Pensionskonto erfolgt mit der Entwicklung der durchschnittlichen jährlichen Beitragsgrundlagensteigerung.

Steigerungsbetrag:
Als einheitlicher Steigerungsbetrag gilt 1,78% / Jahr.

Pensionsanpassung:
Bestehende Pensionen werden unter Berücksichtigung von befristeten Sonderbestimmungen für hohe Pensionen ab 2006 mit dem Verbraucherpreisindex angepasst. Weiterhin findet die erste Pensionsanpassung wie im geltenden Recht in dem auf das erste volle Pensionsbezugs- Kalenderjahr folgende Jahr nach dem Pensionsantritt statt.

Beitragssatz:
Als einheitlicher Beitragssatz gilt 22,8%. Für derzeit bäuerlich Versicherte und Selbständige erfolgt eine Ausgleichsleistung durch den Bund, sodass für Bauern ein Eigenbeitragssatz für den Versicherten von 15%, für Selbständige von 17,5% ergibt. Die Beitragsanpassung erfolgt in Schritten von 0,25% pro Jahr ab 1. 1. 2006.

Bemessungsgrundlagen:
Es gilt für alle Versicherten eine einheitliche Höchstbeitragsgrundlage (die um 90 € erhöhte HBG des ASVG 2005) ab 1. Jänner 2005 und eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze (des ASVG), die auch für Selbständige und Bauern die Mindestbeitragsgrundlage darstellt (Anpassung erfolgt ab 1. Jänner 2006 schrittweise).

Ersatzzeit Arbeitslosigkeit:
Für Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges gilt als Basis für den Pensionsbeitrag 70% der Bemessungsgrundlage in der Arbeitslosenversicherung. Für Zeiten des Notstandshilfebezuges gilt 92% davon (92% von 70%). Für den Pensionsbeitrag bei der Notstandshilfe erfolgt keine Anrechnung des Partnereinkommens.

Zuschlag für Zeiten der Kindererziehung; Bewertung von Zeiten des Präsenz- und Zivildienst bzw. Hospizkarenz:
Zukünftig werden diese Zeiten mit einer Beitragsgrundlage von 1.350 € wirksam.
Für Zeiten der Kindererziehung werden die Beiträge dieser Beitragsgrundlage aus den Mitteln des FLAF und der öffentlichen Hand bis zum Jahr 2009 zu gleichen Teilen, ab 2010 im Verhältnis 75% zu 25% getragen.
Diese Leistung wird für Zeiten der Kindererziehung analog zum Kinderbetreuungs-geld für einen Zeitraum von 4 Jahren gewährt. Darüber hinaus besteht für Zeiten der Kindererziehung (analog KBG) die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings.
Zeiten des Präsenz- / Zivildienstes und der Hospizkarenz werden von der öffentlichen Hand abgedeckt.
Die Leistungen des FLAF für Pflege behinderter Kinder werden vom derzeit 30. Lebensjahr auf das 40. Lebensjahr des Kindes ausgedehnt.

Pflegeleistungen:
Leistungen und Zuschüsse der Bundesländer für Pflege sind von dieser Vereinbarung nicht berührt.

Krankengeldbezug:
Zeiten des Krankengeldbezuges werden wie bisher durch den Bund bedeckt (Beitragsgrundlage ist 100% der Bemessungsgrundlage).

Pensionsantritt:
Das Regelpensionsalter beträgt 65 Jahre. Ein Pensionsantritt kann in einem Korridor von 62 bis 65 erfolgen. Bis zum Alter von 68 Jahren kann ein Bonus erworben werden. Die Abschläge bzw. der Bonus beträgt 4,2% pro Jahr des vorzeitigen bzw. späteren Pensionsantritts. Es erfolgt keine Differenzierung zwischen Mann und Frau.
Für Ansprüche aus Zeiten, die in der Parallelrechnung nach dem Altrecht bemessen werden, fallen Abschläge aus dem Pensionskorridor nicht in den Schutzbereich des 10% Deckels, wenn sie das dann geltende Frühpensionsalter nach dem Altrecht unterschreiten.
Für die Erlangung einer Pension ist eine Versicherungszeit aus Erwerbstätigkeit von 7 Jahren notwendig; ein Antritt im Pensionskorridor ist nur möglich, wenn nach Wirksamwerden der Abschläge der jeweils geltende AZ- Richtsatz nicht unterschritten wird. Diese Abschläge unterliegen keiner Deckelung.

Nachhaltigkeitsfaktor:
Um die Finanzierung langfristig zu sichern wird ein Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt. Dieser basiert bis zum Jahr 2015 auf einem Sollpfad des Anstiegs der periodenbezogenen Lebenserwartung zum Alter 65 des mittleren Szenarios der Statistik Austria. Im Jahr 2015 wird eine Evaluierung stattfinden.
Abweichungen von der „mittleren Prognose“ wirken sich automatisch zur Sicherung der Finanzierbarkeit mit gleicher finanzieller Auswirkung auf Beitragssatz, Steigerungsbeitrag, Antrittsalter, Pensionsanpassung und Bundesbeitrag aus.

Alle drei Jahre hat die Bundesregierung dem Parlament einen Bericht bezüglich der Entwicklung und Finanzierbarkeit des Systems vorzulegen und in ihren Empfehlungen die Einhaltung der Annahmen zur Erreichung des Leistungsziels (wie Entwicklung der Erwerbsquote und der Produktivität) zu berücksichtigen.

Schwerarbeit:
Wenn ein Versicherter 40/45 Versicherungsjahre - davon Zeiten im Tätigkeitsbereich der „Schwerarbeit“ - zurückgelegt hat, kann je Schwerarbeitsjahr um 3 Monate vor dem Regelpensionsalter frühestens jedoch mit 60 (Frauen mit 55 bis zur Angleichung des Frauenpensionsalters) in Frühpension gehen. Der Abschlag beträgt 3% pro Jahr des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter.
Diese Tätigkeitsbereiche sind durch Verordnung des BMSG nach einem gemeinsamen Vorschlag der Sozialpartner so festzulegen, dass nicht mehr als 5% der jährlichen Neuantritte unter diese Regelung fallen (regelmäßige Evaluierung und Korrektur).
Diese Abschläge unterliegen keiner Deckelung. Für die Finanzierung werden keine zusätzlichen Dienstgeberbeiträge geleistet.

Inkrafttreten:
Das harmonisierte Pensionsrecht tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
Die oben dargestellten Maßnahmen sind auch im öffentlichen Dienst derart umzusetzen, dass das Ziel eines einheitlichen Pensionssystems unter Gleichbehandlung sämtlicher Versicherten möglichst rasch hergestellt wird.

Übergangsrecht:
Der Übergang vom bestehenden Pensionsrecht auf das harmonisierte Pensionsrecht erfolgt mittels Parallelrechnung für alle unter 55-Jährigen. Basis der Parallelrechnung sind das geltende Pensionsrecht hochgerechnet auf den gesamten Erwerbsverlauf und das harmonisierte Pensionsrecht rückgerechnet auf den gesamten Erwerbsverlauf.
Die Ansprüche richten sich nach dem Verhältnis der in den verschiedenen Systemen erworbenen Versicherungszeiten.

Weitere Übergangsbestimmung:
Der „10% Schutzdeckel“ der Pensionssicherungsreform 2003 wird insofern modifiziert, als er im Jahre 2004 5% beträgt und in den folgenden Jahren jeweils um 0,25% pro Jahr ansteigt, sodass er 2024 wieder 10% beträgt. Im Jahr 2004 zuerkannte Pensionen sind entsprechend neu zu berechnen.

Invaliditätsrecht:
Ergänzend zur Einführung des harmonisierten Pensionsrechtes werden auch die unterschiedlichen Regelungen zum Invaliditätsbegriff bis 1. Jänner 2006 harmonisiert.

Arbeitsmarktmaßnahmen:
Während der Begutachtungsfrist werden die Sozialpartner gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Maßnahmen erarbeiten, die einen längeren Verbleib von älteren Arbeitnehmern im Erwerbsleben ermöglichen bzw. fördern (inkl. Gesundheitsprävention).

Schutz neuer Pensionen:
Um eine übermäßige Belastung jener Pensionisten zu vermeiden, deren Pensionszuerkennung im Jahr 2004 erfolgt ist, erfolgt die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages (0,5%), erst im Jahr 2006 und nicht wie im geltenden Recht vorgesehen schon im Jahr 2005.

Generationensolidarität:
Höhere Pensionen sollen ab 2006 für 3 Jahre mit Fixbeträgen erhöht werden. Für Dienstordnungspensionen werden die Pensionssicherungsbeiträge zur Erhöhung des Eigendeckungsgrades erhöht.

Pressekonferenz zur Pensionsharmonisierung
Wir haben gestern, nach 22 politischen Verhandlungsrunden mit den Sozialpartnern die Gespräche zur Harmonisierung der Pensionen abgeschlossen

Österreich braucht, um auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten das Zusammenleben der Generationen auf eine gute Basis zu stellen, ein gerechtes und solidarisches Modell, das die Finanzierung der Pensionen sichert und die derzeit unterschiedlichen Systeme zu einem Pensionssystem für alle Berufsgruppen vereinheitlicht. Alle die künftig in Pension gehen, sollen Klarheit und Planbarkeit haben.

. Es ist gelungen, das neue Modell der Harmonisierung der verschiedenen Pensionssysteme außer Streit zu stellen. Keine Einigung konnte beim Übergangsrecht erzielt werden. Die Arbeitnehmer-Vertreter forderten eine Rücknahme der Pensionsreform 2003.

Die Bundesregierung wird nun ein Modell über den Sommer ausarbeiten und in Begutachtung schicken. Der Entwurf wird im Herbst dem Parlament vorgelegt. Das neue System soll mit 1. Jänner 2005 in Kraft treten.

Für die Jüngeren wird mit der Harmonisierung sichergestellt, dass auch sie später eine Pension erhalten - mit für sie leistbaren Beiträgen. Damit auch zwischen den Berufsgruppen Gerechtigkeit gegeben ist, braucht es Übergangsfristen, die es den Bauern, Selbständigen und Beamten ermöglichen, sich in das neue System einzugliedern.

Das Prinzip heißt: gleiche Beiträge bringen gleiche Leistung.

 

 Darabos bekräftigt Nein der SPÖ zu Regierungs-Modell
Wien (sk) - Die SPÖ bekräftigt ihre Ablehnung gegenüber dem gestern von der Regierung vorgestellten "sogenannten Pensionsharmonisierungs-Modell". Der Regierungsvorschlag ist eine "Scheinharmonisierung, die von einer echten Harmonisierung der Pensionssysteme so weit weg ist wie Wien von Tokio", sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos am Dienstag (13. 07.) in einer Pressekonferenz. Die Grundforderungen, dass gleiche Beiträge zu gleichen Leistungen führen und dass alle Berufsgruppen im gleichen System sind, werden nicht erfüllt, betonte Darabos.

Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer begründete die Ablehnung der SPÖ zum Regierungsmodell: Die Beamten, die schon bei der Pensionsreform 2003 ausgespart worden seien - damals mit dem Hinweis auf die bevorstehende Harmonisierung -, "behalten auch jetzt ihren Sonderstatus", kritisierte Darabos, der anmerkte, dass Beamtengewerkschafter-Chef Neugebauer "sich ins Fäustchen lacht".

Dem Grundsatz "Gleich Beiträge führen zu gleichen Leistungen" werde mit dem Regierungsmodell nicht entsprochen, so Darabos weiter. Denn die Beitragssätze der Bauern (Erhöhung von 14,5 Prozent auf 15 Prozent) und Gewerbetreibenden (Erhöhung von 15 Prozent auf 17,5 Prozent) bleiben deutlich niedriger als im ASVG (22,8 Prozent). Die geringfügige Erhöhung der Beitragssätze bei Bauern und Selbstständigen erfolge außerdem sehr langsam, ab 2006 pro Jahr um 0,25 Prozentpunkte. Ein Beitrags-Euro von einem Bauern oder Gewerbetreibenden sei so um 30 Prozent mehr wert. "Die Ungleichbehandlung bleibt", so Darabos' Resümee.

Die SPÖ kritisiert auch die hohen Verluste bei einem vorzeitigem Pensionsantritt (der durch den sogenannten Korridor wieder möglich wird). Wer mit 62 Jahren in Pension gehe, habe Abschläge von 12,6 Prozent, dazu kommen, ab dem Jahr 2005 Einbußen, die mit 5 Prozent gedeckelt sind. Die Verlustdeckelung wird bis 2024 auf 10 Prozent angehoben. Ergebnis: Ab 2024 verlieren Arbeitnehmer, die drei Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsalter in Pension gehen, 22 Prozent, damit beinahe ein Viertel ihres Pensionsanspruchs.

Die geplante Schwerarbeiter-Regelung stößt bei der SPÖ auf Unverständnis und Ablehnung. Erstens sei es nicht nachvollziehbar, dass die Regierung von vornherein festlegen will, dass nicht mehr als fünf Prozent der Arbeitnehmer unter diese Regelung fallen dürfen. Dazu Darabos: Ob jemand Schwerarbeiter ist, entscheide sich immer noch nach der Tätigkeit, die er ausübt, nicht nach vorgegebenen Planzahlen.

Zweitens kritisiert die SPÖ die hohen Abschläge auch bei der Schwerarbeit. Denn pro Jahr vorzeitiger Pension will die Regierung drei Prozent in Abzug bringen. Bei einem 60-Jährigen sind das dann 15 Prozent plus 5 bis 10 Prozent sonstiger Verlust. Darabos hält diese Abschläge für unvertretbar, nicht zuletzt deswegen, weil Schwerarbeiter eine signifikant geringere Lebenserwartung haben.

Weiters kritisierte Darabos, dass Frauen generell benachteiligt werden. Sie haben einerseits große Verluste durch die lebenslange Durchrechnung zu gewärtigen, andererseits gebe es für Frauen keine Möglichkeit zur vorzeitigen Alterspension. Darabos sprach sich für einen Pensions-Korridor auch bei Frauen aus. Generell sei die Altersgruppe der 35- bis 55-Jährigen der Hauptverlierer des Regierungsmodells, fasste Darabos zusammen.

An die Adresse der FPÖ richtete Darabos den Appell, sich das Regierungsmodell noch einmal genau anzusehen. Denn wenn sie zustimme, "dann verrät die FPÖ einmal mehr ihre Wähler". Sollte die FPÖ zustimmen, treffe auf sie die Bemerkung zu: "Gestern stand die FPÖ vor dem Abgrund, heute ist sie einen Schritt weiter", sagte Darabos.

Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer stellte auch klar, dass die SPÖ, die wiederholt Parteiengespräche gefordert hat, in die Verhandlungen zu keinem Zeitpunkt eingebunden war. Außer zwei kurzen Informationsgesprächen, in denen die Regierung ihre Pläne verkündete, habe es diesbezüglich keinen Kontakt gegeben, berichtete Darabos. Dies sei bedauerlich, weil der SPÖ seitens der Bevölkerung die höchste Kompetenz in allen Fragen der sozialen Sicherheit zugesprochen werde.

Als Voraussetzung für eine Zustimmung der SPÖ nannte Darabos, dass die Pensionsreform 2003 außer Kraft gesetzt und gemeinsam mit der Pensionsharmonisierung neu verhandelt werde. Als Basis für diese Verhandlungen wünscht sich Darabos das SPÖ-Modell, das auch in Antragsform im Parlament eingebracht wurde.

 

 Scheuch: Nach Steuerreform setzt FPÖ mit Pensionsharmonisierung weiteres Jahrhundertprojekt um
Wien (fpd) - "Die Freiheitlichen haben innerhalb der Regierung in weniger als einem Jahr zwei Jahrhundertprojekte umgesetzt", so FPÖ-Generalsekretär Uwe Scheuch. Nach der größten Steuerreform mit mehr als 2,5 Milliarden Entlastung für die Bürger sei es nun gelungen, die seit Jahrzehnten geforderte und dringend notwendige Harmonisierung der Pensionssysteme "auf die Reise zu schicken".

Als Eckpunkte Freiheitlicher Handschrift nannte Scheuch das einheitliche und für jeden nachvollziehbare Pensionskonto, die Schwerarbeiterregelung, die Verbesserung bei den Frauen und die Reduktion des Verlustdeckels von 10 auf 5 Prozent. "Wir haben der Pensionsreform die letzten Giftzähne gezogen und schaffen die Basis für ein gerechtes System", so Scheuch.

Massive Kritik übte der FPÖ-Generalsekretär in diesem Zusammenhang an der Opposition: "Es ist unvorstellbar und aufs Schärfste zurück zu weisen, mit welchen Methoden Rot und Grün jetzt dagegen herziehen - und das, obwohl ihre Kernforderungen alle erfüllt wurden", so Scheuch. Seiner Meinung nach sucht gerade die SPÖ nunmehr verzweifelt einen Grund für ihre ablehnende Haltung. In Wirklichkeit gibt es keinen Grund für ein dagegen stimmen". "Die roten Raunzer und grünen Jammerer haben nichts besseres zu tun, als unsere Heimat krank zu jammern. Wir Freiheitlichen hingegen werden weiterhin konstruktiv an der Zukunft von Österreich arbeiten", so Scheuch in Richtung Opposition.

Abschließend stellte Scheuch noch den Vergleich mit Deutschland an, das von einer Rot-Grünen Regierung geführt werde. Dort seien die Menschen einer Belastungswelle ausgesetzt, die unvorstellbare Dimensionen annehme. "Ich kann den Kollegen von Rot und Grün nur raten nach Deutschland zu sehen, demütig den Kopf einzuziehen und sich freuen, dass Österreich eine schwarz/blaue Regierung hat", so Scheuch abschließend.

 

 Zynisches FPÖ-Kuddelmuddel bei Schwerarbeiterregelung
Wien (grüne) - Ein "Kuddelmuddel" gebe es in der FPÖ bei der geplanten Schwerarbeiterregelung im Rahmen der Pensionsharmonisierung, kritisierte der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger. Die Eckpunkte der Schwerarbeiterregelung mit den Abschlägen seien "zynisch" und die Freiheitlichen wüssten wieder einmal nicht, was sie wollten. Die FPÖ-Chefin sei dafür, ihr Bruder deutlich dagegen. Die Harmonisierung werde auf dem Rücken der Bevölkerung ausgetragen. Die BürgerInnen hätten jedes Vertrauen in die Regierung verloren, so Öllinger gegenüber der APA.

Die groß verkündete Senkung der Verlustdeckelung von zehn auf fünf Prozent sei "ein klarer Schmäh und eine Irreführung" der Bevölkerung gewesen. In Wahrheit komme es nach der Harmonisierung aufgrund der Abschläge für die neue Frühpensionsregelung zu wesentlich höheren Verlusten.

Ein weiteres Problem ist für Öllinger, dass man sich auf nichts verlassen könne. Zunächst habe es die Pensionsreform 2000 gegeben, dann jene aus dem Jahr 2003, und nun komme die sogenannte Harmonisierung. In Wahrheit seien dies alles Übergangssysteme. Und hier greife ein System ins andere ein, es gebe mehrere parallel laufende Übergangsregelungen nebeneinander. "Das geht sich nie und nimmer aus. Da kommt es, egal wie sauber da gearbeitet wird, woran ich zweifle, auf alle Fälle zu großen Störungen und zur Verunsicherung in der Bevölkerung".

Darüber hinaus ist das von der Regierung groß hinaus posaunte Ziel mit der Formel 45 Versicherungsjahre, 65 Jahren und 80 Prozent des durchschnittlichen Lebenseinkommens für Öllinger bildungsfeindlich. "Nicht nur jene, die auf die Universität gehen, sondern auch jene, die Ausbildungszeiten während des Lebens haben, werden große Schwierigkeiten haben. Es wird fast unmöglich sein, für diese Bildungswilligen mit 65 Jahren auch nur annähernd auf die 45 Versicherungsjahre zu kommen".
        
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