Sommersaison 2004: Stimmungsbarometer steht auf Sonne  

erstellt am
29. 07. 04

Melcher: Wetterunabhängige Angebote werden groß geschrieben - Innovationen und politische Unterstützung gefragt
Wien (pwk) - Das Stimmungsbarometer der österreichischen Hoteliers für die Sommersaison 2004 steht wieder auf Sonne. Nach einem sehr schwachen Juli sind die Buchungen für August und den folgenden Herbst durchwegs steigend. "Die Sommersaison 2003 war auf Grund der Wetterlage außergewöhnlich erfolgreich. Dieses Jahr müssen die Hoteliers vor allem durch innovative Zusatzangebote und besondere Serviceleistungen versuchen, bei den Gästen zu punkten. Die Hoteliers leisten hervorragende Arbeit, aber die Politik muss auch für ein besseres Umfeld sorgen", erklärt Hans Melcher, Obmann des Fachverbands Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich.

Die Gäste werden immer anspruchsvoller. Es reiche nicht mehr, nette Zimmer zu haben und guten Service zu bieten. Neue Angebote rund um den Aufenthalt seien speziell bei schlechter Wetterlage gefragt. "Unsere Hoteliers lassen nichts unversucht, um ihre Gäste zu begeistern. Jetzt liegt es auch an der Politik, sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen", so Melcher mit Nachdruck.

Zu den wichtigsten Themen zählen die Betriebsübergabe (mehr als 30 Prozent der Unternehmer gehören zur Generation 50 plus), die Erhöhung der Abschreibung von 3 auf 4 Prozent, damit die Lücke zwischen Abschreibungszeitraum und Nutzungszeitraum kleiner wird und die Aufstockung der Fördertöpfe von derzeit 17,1 Millionen auf 30 Millionen Euro. "Die Hoteliers sind die tragende Säule des volkswirtschaftlich bedeutenden Tourismussektors. Angesichts dieses Umstandes sind die Anliegen mehr als berechtigt".

Handlungsbedarf gibt es im einzelnen bei folgenden Punkten:

Abschreibungssatz
Wiedereinführung des 4%igen Abschreibungssatzes (01.01.2001 wurden 3% eingeführt). Dazu Melcher: "Eine 25-jährige Nutzungsdauer ist realistisch, eine 33-jährige Nutzungsdauer hingegen gar nicht! Die derzeitige Bestimmung ist betriebswirtschaftlich nicht vertretbar. Dem stehen die intensive Nutzung und 15 Jahre Rückzahlungszeit gegenüber."

Abschaffung der Kreditvertragsgebühr und der Eintragungsgebühr für Hypotheken (Grundbuch).

Diese Gebühren verteuern die Kreditfinanzierung und sind in Europa einzigartig. Derzeit gelten: 0,8% Vergebührung des Kreditvertrages und 1% Eintragungsgebühr ins Grundbuch (Hypothek). Bei Abschaffung wäre eine Kostenreduktion um 1,8 % zu erreichen.

Gesellschaftsteuer
Wenn der Gesellschafter auf Basis von vertraglichen Verpflichtungen weitere Leistungen wie Einzahlungen oder Nachschüsse erbringt oder freiwillige Leistungen - Zuschüsse, Verzicht auf Forderungen - an die Kapitalgesellschaft erbringt, fällt derzeit eine Gesellschaftsteuer von 1% an (KapitalverkehrssteuerG). Der FV Hotellerie fordert die Abschaffung der Gesellschaftsteuer, die die Zufuhr von Risikokapital bestraft. Dadurch würde die Kapitalzufuhr nicht belastet werden.

Auffüllen der leeren Fördertöpfe!
Derzeit gibt es viele Förder-Limits für die österreichischen Tourismusbetriebe, was natürlich die Hotelleriebranche besonders hart trifft.

Faktum ist, der ÖHT stehen für die TOP Tourismusförderung 17,1 Mio Euro zur Verfügung. Der Bedarf liegt bei 30 Mio. Derzeit sind die Förderungen ausgeschöpft.
Der Fachverband Hotellerie wird sich intensiv um die Aufstockung der Förderungen bemühen.


Abschaffung der Werbeabgabe
Der Wegfall der Werbeabgabe würde der Hotelbranche, die permanent ihre Angebote bewerben muss, einiges an Ausgaben ersparen.

Betriebsübergabe
In den nächsten 10 Jahren steht ein großer Generationswechsel an. Auch hier kommt eine Steuer- und Gebührenbelastung zum Tragen, welche mit der kommenden Steuerreform gemildert werden muss. Das ist eine wichtige Investition in die Zukunft, um für die junge Generation das Übernehmen des väterlichen/mütterlichen Betriebes attraktiv zu machen." Melcher hob in diesem Zusammenhang folgende Forderungen hervor: Streichung der Erbschaftssteuer bzw. Erhöhung des Freibetrages bei einer Übergabe von bisher 365.000 auf 1 Mio Euro sowie Gleichstellung von Betriebsnachfolgern und Unternehmensgründern bei Förderungen.
     
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