Ökostrom-Novelle soll Anlagen zur Marktfähigkeit führen  

erstellt am
03. 08. 04

Zunahme der Ökostrommengen um 40 % bis 2010 - Gesamtaufwendungen steigen von 283 Millionen Euro auf 319 Millionen Euro
Wien (bmwa) - Durch den am 30. Juli 2004 in Begutachtung gesandten Entwurf einer Ökostromgesetz-Novelle sollen Ökostromanlagen kontinuierlich zur Marktreife geführt werden. Insgesamt geht der Entwurf von einer Erhöhung der Ökostrommengen um mehr als 40 % von 2005 bis 2010 aus. Im Jahr 2010 sollen 6 % des prognostizierten Strombedarfs mit Strom aus Biomasse, Biogas, Wind und Photovoltaik gedeckt werden. Das erforderliche Unterstützungsvolumen für diesen Ökostrom wird von 158 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 218 Millionen Euro im Jahr 2010 angehoben. Mit der Unterstützung für Strom aus Kleinwasserkraftanlagen und Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungen steigt der Unterstützungsbedarf von 283 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 319 Millionen Euro im Jahr 2010. Damit werden in alter Währung rund 4,4 Milliarden Schilling für die Förderung von Ökostrom im Jahr 2010 reserviert.

Der Entwurf geht von einem Ausschreibemodell aus, mit dem die Förderung der effizientesten Anlagen in Österreich sichergestellt werden soll. Von den in Zukunft zur Verfügung stehenden Fördermitteln werden 40 % für die Förderung von Biomasseanlagen, 30 % für Biogasanlagen, 20 % für Windkraftanlagen und 10 % für Photovoltaik und andere Ökostromformen reserviert. Da es in den letzten Jahren zu einem Boom in der Windkraft gekommen ist, sollen verstärkt Biomasse, Biogas und Photovoltaik gefördert werden.

Ausnahmen wird es für Kleinbiomasse- und Kleinbiogasanlagen geben. Diese Anlagen sind für die Entwicklung in bäuerlichen Strukturen wichtig und werden vom Ausschreibesystem herausgenommen. Es genügt die Übermittlung des Anerkennungsbescheides als Ökostromanlage an die Energie-Control GmbH, um in den Genuss der Förderung zu kommen.

Die in Zukunft gewährten maximalen Einspeisetarife werden im Ausschreibesystem ermittelt oder für Kleinbiomasse- und Kleinbiogasanlagen im Gesetz festgelegt. Dabei wird eine Degression von 5 % pro Jahr vorgesehen: Anlagen, die im Jahr 2006 in den Genuss der Förderung kommen, bekommen um 5 % weniger als Anlagen, die im Jahr 2005 in das Förderregime kommen. Der Einspeisetarif wird dafür 10 Jahre lang in gleicher Höhe gewährt.

Auch die für die Finanzierung erforderlichen Zuschläge auf den Strompreis werden bis zum Jahr 2010 im Gesetz festgeschrieben. Danach soll die weisungsunabhängige Energie-Control-Kommission die Zuschläge jährlich festlegen.

Die Gesamtkostenbelastung, die sich aus den Zuschlägen, die Stromkunden direkt zu bezahlen haben, und einem fixen Verrechnungspreis, den Stromhändler für Ökostrom zu bezahlen haben, zusammensetzt, steigt für Ökostrom wie Windkraft, Biomasse, Photovoltaik, etc. von 0,30 Cent/kWh im Jahr 2005 auf 0,39 Cent/kWh im Jahr 2010. Mit Kleinwasserkraft und Kraftwärmekopplung steigt die Kostenbelastung von 0,54 Cent/kWh im Jahr 2005 auf 0,57 Cent/kWh im Jahr 2010.

Die Kosten für die Förderung von Ökostrom werden für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh von 22,20 Euro im Jahr 2005 auf 23,90 Euro im Jahr 2010 ansteigen. Industriebetriebe mit einem Jahresverbrauch von 100 GWh werden im Jahr 2005 ca. 370.000 Euro und im Jahr 2010 ca. 345.000 Euro für die Förderung von Ökostrom bezahlen. Dieser Rückgang wird durch die sinkende Förderung für Kraft-Wärme-Kopplungen erzielt.

Ein weiterer Eckpunkt bei der Reform des Ökostromstromgesetzes ist die Einrichtung einer Ökoenergie-AG zur optimalen Verwaltung der Ökostromförderungen in Österreich und zur Bündelung der bisher zersplitterten Aktivitäten. Mit dieser von Bund und Ländern geführten Aktiengesellschaft soll die Rechts- und Investitionssicherheit gewährleistet werden. Schwierigkeiten, wie sie in der Vergangenheit bei der Abwicklung der Zahlungsströme auf Grund rechtlicher Unsicherheiten aufgetreten sind, sollen damit in Zukunft vermieden werden.
     
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