Schüssel zu Gentechnikgesetz: Sicherheit für Konsumenten und Produzenten garantiert   

erstellt am
15. 09. 04

Wien (bpd) - Bundeskanzler Wolfgang Schüssel berichtete am Dienstag (14. 09.) nach dem Ministerrat über das von der Bundesregierung beschlossene Gentechnikgesetz. "Dieses Gesetz ist die Antwort auf die neuen europäischen Entwicklungen. Auf europäischer Ebene ist es erlaubt, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Wir antworten darauf mit einer klaren und leicht durchsetzbaren Haftung für mögliche Schäden, die durch den Anbau solcher Pflanzen entstehen können. Mit diesem Gesetz wird der Schutzgedanke bestmöglich umgesetzt. Damit ist Sicherheit für Konsumenten und Produzenten garantiert", so Schüssel.

Das Gentechnikgesetz sieht die Einrichtung eines Registers vor, in das sich jeder verpflichtend eintragen muss, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut. Dieses Register ist öffentlich zugänglich. Dadurch wird es möglich, potenzielle Schadensverursacher leicht ausfindig zu machen. Geschädigte können sich an eine neu einzurichtende Schlichtungsstelle wenden. Sollte dies nicht ausreichen, steht der Rechtsweg offen. Vor Gericht genügt es, glaubhaft zu machen, geschädigt zu sein. Der Anbau unterliegt einer strengen Haftung. Gentechnisch veränderte Produkte müssen gekennzeichnet werden. "Damit hat der Konsument eine klare Entscheidung für oder gegen gentechnisch veränderte Produkte", so Schüssel.

Bundeskanzler Schüssel berichtete auch vom geplanten Umzug der OSZE in das Palais Palffy. Die Gesamtkosten für den Umbau belaufen sich auf 26 Millionen Euro. "Der Umbau wird den Standort Wien als Sitz internationaler Organisationen weiter stärken", betonte der Bundeskanzler.
     
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