Wählen mit 16 bei Gemeindewahlen kommt  

erstellt am
07. 10. 04

Schutz des Wassers und der Kinder in Landesverfassung verankern / Ausschussberatungen des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Mit einer Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz 1999 und die Salzburger Gemeindewahlordnung 1998 geändert werden, begannen am Mittwoch (06. 10.) im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss (Vorsitz: LAbg. Arno Kosmata, SPÖ) die Ausschussberatungen des Salzburger Landtags. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Mit der Vorlage wird das aktive Wahlalter bei Wahlen auf Gemeindeebene von derzeit 18 auf 16 Jahre herabgesetzt. Darüber hinaus werden mit dem Schutz und der Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie der Sicherung von Wasser als nachhaltige Lebensgrundlage zwei neue Staatszielbestimmungen in die Landes-Verfassung aufgenommen. Im Wortlaut betrifft dies „die nachhaltige Sicherung des Wassers als natürliche Lebensgrundlage und die Sicherung der Versorgung insbesondere der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu sozialverträglichen Bedingungen“ und „die Sicherung der Kindern und Jugendlichen zukommenden Rechte auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf Fürsorge und Schutz vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt und Ausbeutung und auf kindgerechte Beteiligung entsprechend dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Bei allen Maßnahmen des Landes, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes zu berücksichtigen“.

FPÖ-Klubobmann Dr. Karl Schnell sah in der Aufnahme der beiden Staatszielbestimmungen eine Belebung der Landesverfassung. Für LAbg. Dr. Florian Kreibich von der ÖVP können an sich die begrüßenswerten Staatszielbestimmungen in der Verfassung nicht die Alltagsprobleme lösen. SPÖ-Klubvorsitzender Mag. David Brenner erklärte, damit würde die Verfassung um wesentliche Grundsätze erweitert.

LAbg. Dr. Heidi Reiter (Grüne) begrüßte die Aufnahme der Zielbestimmungen und die Absenkung des Wahlalters, hielt sie jedoch nur für Scheinaktivitäten, insbesondere wenn der Erreichung dieser Ziele nicht auch durch mehr Gelder Rechnung getragen werde. Bei der Familienzusammenführung dürfe Salzburg nicht hinter den anderen Bundesländern nachhinken. Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre soll auch auf Landesebene gelten. Die Grünen brachten daher einen Entschließungsantrag ein, in dem die Landesregierung ersucht wird, bis März 2005 eine Novelle des Landes-Verfassungsgesetzes und der Salzburger Landtagswahlordnung vorzulegen, die eine Absenkung des Wahlalters auf 16 und die Möglichkeit der Briefwahl enthält. Die Möglichkeit der Briefwahl wurde von den Grünen nach eingehender Debatte aus dem Entschließungsantrag gestrichen. Der Antrag wurde um den Wortlaut „alle Möglichkeiten der erleichterten Stimmabgabe zu prüfen und dem Landtag darüber zu berichten“ ergänzt und als Vierparteienantrag einstimmig angenommen.

ÖVP-Klubobfrau Mag. Gerlinde Rogatsch sah die Absenkung des Wahlalters auf 16 auch bei Landtagswahlen als weiteren Schritt bis zu den nächsten Wahlen. Begleitend dazu müsse die politische Bildung an den Schulen deutlich ausgebaut werden, was von LAbg. Dr. Josef Sampl (ÖVP) unterstrichen wurde.
     
zurück