WKÖ fordert Abschaffung bürokratischer Hürden im Binnenmarkt  

erstellt am
14. 01. 04

Mandl: Zehn Jahre nach dem EU Beitritt Österreichs ist der europäische Binnenmarkt noch immer nicht vollkommen
Wien (pwk) - Das Euro Info Centre (EIC) der Wirtschaftskammer Österreich, Mitglied eines von der Europäischen Union unterstützten Informationsnetzwerks für Unternehmen, war im Jahr 2004 mit zahlreichen Anfragen von Unternehmern konfrontiert, die mit bürokratischen Hürden im europäischen Binnenmarkt zu kämpfen hatten.

"Auch fast zehn Jahre nach dem EU Beitritt Österreichs ist der europäische Binnenmarkt noch immer nicht vollkommen", sagt Christian Mandl, Leiter der Stabsabteilung EU-Koordination der WKÖ. "Viele Unternehmen beklagen sich über überflüssige und komplizierte Verwaltungsabläufe bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung." Langwierige Prozeduren bei der Anerkennung von Berufsberechtigungen und bei der Arbeitnehmerentsendung oder aber einfach Unterschiede in den Rechtssystemen benachteiligen vielfach ausländische Unternehmer und erschweren so deren Markteintritt. Heinz Kogler, Leiter des EIC: "So machen etwa österreichischen Bauunternehmen, die in Deutschland tätig werden wollen, zumeist die vielfältigen Meldebestimmung bei verschiedenen Verwaltungsbehörden zu schaffen. Bis zu fünf verschiedene Institutionen müssen bisweilen kontaktiert werden, ehe zum Beispiel ein Dachdecker in Bayern tätig werden kann." Derartige bürokratische Hürden wirken noch immer wie Sand im Getriebe des Binnenmarkts.

So meldete das Euro Info Centre auch 2004 mehrere Dutzend Fälle besonders eklatanter Binnenmarkthindernisse an die Brüsseler Behörden. Hierbei kam das "Interactive Policy Making"-System der Europäischen Kommission zum Einsatz. Mit diesem System versucht die EU ihre Gesetzgebung in Richtung Bürokratieabbau zu optimieren. In mehreren der gemeldeten Fälle ist die Kommission bereits auf den Plan getreten.

Dies zeige überdeutlich, wie notwendig es ist, die Gesetzgebung im Bereich des Binnenmarktes zu vereinfachen und hinkünftig zweckmäßiger und in der Praxis leichter und schneller anwendbar zu gestalten. Besondere Bedeutung komme hierbei der nun geplanten Dienstleistungsrichtlinie zu, die unter anderem vorsieht, dass hinkünftig in jedem Mitgliedsstaat die Verwaltungsabläufe an einer Stelle kanalisiert werden (One-Stop-Shop). Dies würde gerade kleinen und mittelgroßen Betrieben den Dienstleistungsexport stark erleichtern.

Das Euro Info Centre stellt eine wichtige Anlaufstelle der österreichischen Unternehmer dar und steht auch für Auskünften über EU-Vorschriften und deren Umsetzung zur Verfügung. Neben Detailauskünften zur Geschäftsabwicklung innerhalb der EU informiert das EIC auch über rechtliche Möglichkeiten, wenn österreichische Unternehmen in anderen EU Staaten auf EU rechtswidrige Handelshemmnisse stoßen. Hierbei analysierte das EIC in Zusammenarbeit mit der zuständigen Außenhandelsstelle den konkreten Fall und leitet gegebenenfalls eine Beschwerde bei der EU Kommission ein. Derzeit sind mehrere Verfahren gegen Staaten, die österreichischen Unternehmen diskriminiert haben, beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anhängig.
     
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