EU: Öffentliche Aufträge  

erstellt am
20. 01. 04

Kommission stellt Aktionsplan für Online-Beschaffung in Europa vor
Brüssel (eu-int) - Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan für die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge vorgelegt; damit will sie den Mitgliedstaaten helfen, die neuen Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2004 umzusetzen. Jedes Unternehmen in der EU, das über einen PC und einen Internet-Anschluss verfügt, soll elektronische Angebote für öffentliche Aufträge abgeben können. Dies erfordert klare Voraussetzungen und Verfahren und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen. Mit den Richtlinien wurde erstmalig ein einheitlicher EU-Rechtsrahmen für den transparenten, diskriminierungsfreien Einsatz elektronischer Hilfsmittel bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verwirklicht. Dadurch ist mehr Wettbewerb und größere Effizienz im öffentlichen Einkauf möglich. Öffentliche Aufträge machen 16 % des Bruttoinlandsprodukts der EU aus (siehe IP/04/149). Somit kann die Öffnung der Beschaffungsmärkte die Wettbewerbsfähigkeit entscheidend verbessern und die staatlichen Ausgaben verringern.

Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy dazu: "Die elektronische Vergabe bringt echte Vorteile für Einkäufer, Lieferanten und ganz besonders für den Steuerzahler, mit dessen Geld der öffentliche Einkauf letztlich bezahlt wird. Die nötigen Rechtsgrundlagen bestehen bereits, sie müssen aber korrekt umgesetzt werden, wenn neue Hindernisse vermieden werden sollen. Der Aktionsplan ist ein ausgezeichnetes Instrument; er soll die E-Vergabe praxistauglich machen und die Vorteile des erweiterten Binnenmarkts zum Tragen bringen".

Die Elektronisierung des öffentlichen Einkaufs dürfte für Einkäufer und Lieferanten wesentlich geringere Ausgaben und Transaktionskosten bedeuten. Allerdings ist der Prozess sehr vielschichtig, und die Erfahrungen mit der E-Vergabe sind noch begrenzt. Eine uneinheitliche Umsetzung durch die Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Vorschriften und inkompatiblen Systemen könnten den Erfolg in Frage stellen. Außerdem könnten neue ‚E-Hindernisse' für den grenzüberschreitenden Handel oder die Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B) oder zwischen Staat und Unternehmen (G2B) auftauchen.

Der Aktionsplan wurde in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und der Privatwirtschaft ausgearbeitet. Er legt dar, wie die Kommission und die Mitgliedstaaten die elektronische Vergabe im Sinne der neuen Richtlinien am besten umsetzen können. Die Zeitvorgabe für den Aktionsplan, 2005-2007, ist sehr ehrgeizig.

Zunächst wird die Kommission Erläuterungen herausgeben, ferner einen Verzeichnis der Funktionsanforderungen. Damit will sie sicherstellen, dass alle E-Vergabesysteme der Mitgliedstaaten dieselben rechtlichen und technischen Grundanforderungen erfüllen und miteinander kompatibel sind.

Die Mitgliedstaaten sind gehalten, umfassende einzelstaatliche Pläne für die rasche Umsetzung der Richtlinien und den maßgeschneiderten Übergang zur E-Vergabe aufzustellen; dies beinhaltet auch messbare Leistungsziele.

Weitere Schritte umfassen die Entwicklung einer neuen Generation elektronischer Standardformulare für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen sowie eine verbesserte, für die E-Vergabe geeignete Produktklassifikation (CPV). Die Entwicklung interoperabler technischer Normen, beispielsweise für fortgeschrittene elektronische Signaturen, wird gefördert. Entbürokratisierungsmaßnahmen wie z. B. Vereinbarungen über häufig von Bietern verlangte Bescheinigungen oder über Normen für elektronische Kataloge sollen den Lieferanten die Arbeit erleichtern.

Der Aktionsplan soll das allgemeine Vergabeumfeld modernisieren und die Mitgliedstaaten darin bestärken, möglichst viele Schritte des Vergabeprozesses zu automatisieren. Der Plan zielt nicht etwa auf eine Einheitslösung ab, sondern unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Konzipierung bedarfs- und richtliniengerechter E-Vergabe-Lösungen.
     
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