Hauptausschuß: Hilfe für die Opfer der Flutkatastrophe und für Darfur  

erstellt am
27. 01. 04

Wien (pk) - Vor Beginn der ersten Nationalratssitzung im neuen Jahr trat der Hauptausschuss zu Beratungen unter der Vorsitzführung von Nationalratspräsident Andreas Khol zusammen. Auf der Tagesordnung standen die Entsendung von Hilfsmannschaften in die Gebiete der Flutkatastrophe in Südostasien, die Unterstützung der von der Afrikanischen Union geführten Mission im Sudan durch die EU, Übungen des Bundesheeres im Ausland und der Bericht des Finanzministers betreffend übernommene Haftungen nach dem Ausfuhrförderungsgesetz.

Hilfsmannschaften für die Opfer der Flutkatastrophe
Wegen der gebotenen Dringlichkeit, den Opfern der Flutkatastrophe in Südostasien so rasch wie möglich Hilfe zu bringen, konnte dem Hauptausschuss des Nationalrates nicht rechtzeitig der Beschluss der Bundesregierung vom 2. Jänner zur Beschlussfassung vorgelegt werden, Angehörige des Bundesheeres in die Krisengebiete zu entsenden. So nahm, wie dies das KSE-BVG für derartige Fälle von besonderer Dringlichkeit vorsieht, der Hauptausschuss die Entsendungen nachträglich einstimmigzur Kenntnis.

Laut Bericht des Verteidigungsministers ist mit 3. Jänner 2005 ein Transportteam, bestehend aus 13 Angehörigen des Bundesheeres, zur Durchführung des Transports und der Übergabe von wichtigen Hilfsgütern nach Sri Lanka und ein Katastrophenhilfeexperte im Rahmen der Katastrophenhilfeorganisation der vereinten Nationen (UNDAC/OCHA) nach Thailand aufgebrochen. Ein österreichisches Hilfskontingent, bestehend aus 77 Angehörigen des Bundesheeres zur Trinkwasserversorgung der Bevölkerung (Trinkwasseraufbereitung) ist am 4. Jänner 2005 nach Sri Lanka entsendet worden.

Bisher seien ca. 530.000 Liter Trinkwasser aufbereitet worden, sagte Bundesminister Günther Platter auf Fragen der Abgeordneten Ulrike Lunacek und Wolfgang Pirklhuber (beide G). Die Hilfsmannschaften verfügten über große Erfahrungen und man arbeite in den Regionen eng mit den dortigen Behörden und den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Außenministeriums zusammen.

Derzeit befinde sich Bundesministerin Ursula Plassnik vor Ort, um mit den Behörden zu besprechen, in welchen Bereichen und für welchen Zeitraum die Unterstützung Österreichs weiterhin notwendig sein wird. Sie werde die Abgeordneten über diese Gespräche informieren, sicherte Platter Präsident Andreas Khol zu.

Darüber hinaus beschloss der Hauptausschuss auf Grund eines vorliegenden Antrags des Außenministeriums einstimmig, bis zu 30 Angehörige des Bundesheeres zur Unterstützung von Wiederaufbaumaßnahmen für höchstens drei Monate bis längstens 31. Juli 2005 nach Sri Lanka zu entsenden. Ca. 20 Personen sollen im Rahmen von Baumaßnahmen eingesetzt werden. Sie sollen Konstruktionsarbeiten, insbesondere für Notunterkünfte, die von Österreich ermöglicht werden ("Österreich-Dorf"), unterstützen. Die Aufgabe der weiteren rund 10 Personen umfasst die Überprüfung der geplanten Einsatzräume der Hilfsmaßnahmen aus Österreich und die Beseitigung funktionsfähiger Kampfmittel, wie Minen, damit sich die österreichischen Helfer und Helferinnen gefahrlos bewegen können.

EU-Hilfe für Darfur
Einstimmiggenehmigten die Mitglieder des Hauptausschusses auch die Entsendung eines Stabsangehörigen des Bundesheeres im Rahmen der "African Union Mission in Sudan" II (AMIS II) in der westsudanesischen Provinz Darfur. Die Ziele der Afrikanischen Mission sind folgendermaßen definiert: Die Einhaltung des Waffenstillstands zwischen den Konfliktparteien durch deutliche Präsenz zu überwachen, zur Stabilisierung der Lage beizutragen und humanitäre Hilfe zu ermöglichen. Darüber hinaus hat die Mission den Auftrag, die Zivilbevölkerung zu schützen.

Bundesminister Platter präzisierte nach Anfragen der Abgeordneten Caspar Einem (S) und Ulrike Lunacek (G), bei dem Stabsangehörigen handle es sich um einen Rechtsberater. Insgesamt plane die EU, acht Offiziere zu entsenden. Platter erinnerte daran, dass Österreich im Vorjahr humanitäre Hilfe für Darfur zur Verfügung gestellt habe und im Rahmen der Sammlung für "Nachbar in Not" seien bereits 6 Mill. € gespendet worden.

Diese Mission wurde seitens der UNO im Juli des Vorjahres autorisiert (Resolution 1556/ 2004) und durch die Resolution 1564 vom 18. September 2004 verstärkt. Auf Ersuchen des Sicherheitsrats, die UN-Mitgliedstaaten mögen die Mission unterstützen, hat der Rat für Auswärtige Angelegenheiten und Außenbeziehungen koordinierte Hilfe durch die EU zugesagt. Die Entsendung des österreichischen Stabsangehörigen erfolgt im Rahmen dieser koordinierten Unterstützung auf ein Jahr, längstens aber bis zum 30. Juni 2006. Einsatzraum ist neben dem Sudan aufgabenbezogen auch Äthiopien, Kenia und der Tschad.

Ausbildungen des Bundesheeres im Ausland
Bereits zum 16. Mal seit dem Jahr 2000 sollen in der Zeit vom 14. bis 18. März 2005 und vom 13. bis 17. Juni 2005 bis zu 60 Grundwehrdiener eine ABC-Schutz-Ausbildung in Vyskov in der Tschechischen Republik absolvieren können. Die dortigen Anlage sei eine der besten dieser Art in Europa, begründet der Verteidigungsminister die Entsendung in seinem Antrag. Das Ziel der Ausbildung diene der abschließenden Ausbildung des ABC-Schutzpersonals im Umgang mit chemischen Schadstoffen, was zur Erreichung der Einsatzfähigkeit (Selbstschutz, sichere Instrumentenhandhabung und -auswertung) unabdingbar sei.

Bis zu 5 Grundwehrdiener sollen vom 19. bis 25 Juni 2005 eine Schießausbildung für Besatzungen des Kampfpanzers Leopard am Übungsplatz Pfreimd in Bayern absolvieren können. Die dortige Trainingsanlage sei derzeit die beste technische und wirtschaftliche Möglichkeit für eine gesamtheitliche Ausbildung eines Panzerzuges, so die Argumentation laut Antrag des Verteidigungsministers, der einstimmig angenommen wurde.

Ausfuhrförderung soll novelliert werden
Schließlich stand der Bericht des Finanzministers über die im 3.Quartal 2004 übernommenen Haftungen, Haftungsinanspruchnahmen und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen auf der Tagesordnung, der mit V-S-F-Mehrheit angenommen wurde.

Die Grünen stimmten dagegen, da diese Berichte zu wenig transparent seien. Sie urgierten daher die Novellierung des Ausfuhrförderungsgesetzes mit dem Ziel, die Kriterien für derartige Förderungen nicht nur transparenter zu gestalten, sondern vor allem bei der Gewährung von Krediten der Nachhaltigkeit der Projekte in ökologischer und sozialer Hinsicht einen wesentlich höheren Stellenwert zu geben. Dazu meinte Staatssekretär Alfred Finz, die Novelle zum Ausfuhrförderungsgesetz sei in Arbeit.

Aufgrund weiterer konkreter Fragen der Abgeordneten Ulrike Lunacek erläuterte Finz, derzeit würde im Pariser Klub diskutiert, Indonesien die Schulden zu stunden und für diese Zeit keine Zinsen zu verlangen. Eine Entschuldung hält der Staatsekretär auf Grund des hohen Schuldenstandes gegenüber Österreich von 1.429 Mill. € für nicht realistisch. Im Gegensatz dazu werde bezüglich des Irak die Entschuldung durchgeführt; der Plan, Ende 2006 Kamerun zu entschulden, sei weiterhin aufrecht.

Nach dem Bericht des Finanzministers wurden zwischen dem 1. Juli und 30. September 2004 acht Garantien übernommen, die im Einzelfall den Betrag von 7 Mill. € überstiegen haben. Als Abnehmerländer werden im Bericht angeführt: China (3), Italien (1), Iran (1), Rumänien (2), Sri Lanka (1).

Gegliedert nach Regionen beziffern sich die Haftungsstände über 25 Mill. € per 30. September 2004 wie folgt (Beträge auf Mill. € gerundet): Afrika – 1.909; Asien – 5.073; Amerika-gesamt: 608 und Europa – 8.772.

Der Haftungsrahmen von 35.000 Mill. € wurde zum Quartalsultimo mit 31.475 Mill. € ausgenützt, davon entfielen 6.508 Mill. € auf Umschuldungskredite. Neuzusagen gab es in der Höhe von 2.425 Mill. €.
     
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