EU will Kennzeichnung vereinfachen  

erstellt am
25. 01. 04

Anhörung der Kommission: vereinfachte Kennzeichnung soll Verbrauchern und Herstellern das Leben erleichtern
Brüssel (eu-int) - 25 einzelstaatliche Rechtsvorschriften und zwei EU-Richtlinien sorgen dafür, dass die Verbraucher den Gewichtsangaben auf allen abgepackten Erzeugnissen wie Lebensmittel, Hygieneartikel, Waschmittel, Farben usw. trauen können. Die einzelstaatlichen Regelungen sind jedoch unterschiedlich, wodurch für die Hersteller höhere Kosten für die Verpackung und Kennzeichnung anfallen. Die Verbraucher müssen mit den verschiedenen Kennzeichnungen auf den Verpackungen zurechtkommen. Durch das Projekt „Vereinfachung der Rechtsvorschriften im Binnenmarkt“ (SLIM) angeregt, will die Kommission die verschiedenen geltenden Regelungen in eine einzige Richtlinie (derzeit gibt es zwei davon) zusammenführen. Damit wird Schluss gemacht mit den etwa 25 verschiedenen einzelstaatlichen Regelungen. Den Herstellern werden so Kosten und verwaltungstechnische Schwierigkeiten erspart. Um sämtliche Akteure und die Verbraucher in die Vorbereitung der neuen Richtlinie einzubeziehen, hat die Kommission eine öffentliche Anhörung eingeleitet, um zu erfahren, wie Hersteller und Bürger über ihre Pläne für die Vereinfachung der geltenden Vorschriften und deren Ausrichtung nach den Normen der Internationalen Organisation für das gesetzliche Messwesen OIML denken.

Kommissar Verheugen bemerkte: „Diese Initiative wird den Verbraucherschutz stärken und den Herstellern das Leben erleichtern. Wenn in allen Mitgliedstaaten dieselben Prüfverfahren angewandt und die Vorschriften gleich ausgelegt werden, können die Hersteller mit deutlichen Kosteneinsparungen rechnen. Mit Regelungen der EU, die auf internationale Normen abgestimmt sind, können sie ihre Erzeugnisse in der ganzen Welt vermarkten ohne die Kennzeichnung ändern zu müssen.“

Mit der Anhörung sollen die Anliegen der Verbraucher aufgegriffen und die Vor- und Nachteile für die Hersteller und den Einzelhandel ermittelt werden. Sie erfasst enorm viele und unterschiedliche Erzeugnisse. Verbraucher, Einzelhändler und Hersteller können sich dazu äußern, wie sich die Angaben zum Inhalt einfacher und verständlicher gestalten lassen.

Wünschen die Verbraucher beispielsweise eher Angaben über die Anzahl der verschiedenen enthaltenen Süßstoffe als Angaben über deren Gewicht? Zählen die Verpackungen der einzelnen Bonbons in einer Bonbonniere zum Packungsinhalt? Ist Wasser als Inhaltsstoff tiefgefrorener Speisen anzugeben? Wie sollen Erzeugnisse wie in Öl eingelegter Käse gekennzeichnet werden, mit Angabe des Abtropfgewichts und gesonderter Angabe der Flüssigkeit?

Die öffentliche Anhörung folgt einer Empfehlung einer SLIM-Arbeitsgruppe (Vereinfachung der Rechtsvorschriften im Binnenmarkt), in der Vertreter der Regierungen, der Wirtschaft und von Verbraucherverbänden zusammenarbeiten. Diese Arbeitsgruppe hat vorgeschlagen, die messtechnischen Anforderungen für Kennzeichnungen auf Verpackungen ausschließlich auf Gemeinschaftsebene zu regeln. In dem Dokument sind juristische Definitionen für Mengen, Abtropfgewicht, Trocknungsmittel und alternative Maßangaben wie Anzahl der Waschgänge bei Waschmitteln festgelegt. Die Rechtsvorschrift soll auch Bestimmungen enthalten, die einen korrekten Füllstand von Verpackungen sicherstellen, etwa bei Füllung in einem Schub, manueller Füllung, Füllung von Erzeugnissen unterschiedlicher Größe usw. und sie soll die Kennzeichnungserfordernisse regeln. Zudem geht es um die Frage, ob die unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der Konformitätsbewertung und der Durchsetzung der Vorschriften zu harmonisieren sind oder nicht.

Die Verbraucher, Einzelhändler und Hersteller werden gebeten, ihre Ansichten darzulegen und bis 15. März einen Online-Fragebogen auszufüllen. Die Ergebnisse der Anhörung sollen im ersten Halbjahr 2005 vorliegen.
     
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