Kulturfonds wird überprüft  

erstellt am
02. 02. 05

Landesregierung beschließt Sonderprüfung des Landeskulturfonds durch Landesrechnungshof!
Innsbruck (lk) - In einer am Dienstag (01. 02.) um 12.30 Uhr kurzfristig einberufenen Sitzung der Landesregierung im Büro des Landeshauptmanns im Landhaus in Innsbruck wurde auf Antrag von LH Herwig van Staa beschlossen, eine Sonderprüfung der Gebarung des Landeskulturfonds durch den Landesrechnungshof zu verlangen, soweit diese Gebarung Rechtsgeschäfte des Landeskulturfonds mit Landesrätin Dr. Anna Hosp betrifft.

Diesem Fonds obliegt der Erwerb von bäuerlichen Anwesen, deren Übergang an Berufsfremde sonst zu befürchten ist, und die Weitergabe an geeignete Personen, insbesonderew weichende Bauernsöhne und Landarbeiter.

Der Landeskulturfonds hat in den vergangenen Jahren mehrere land- und forstwirtschaftliche Grundstücke von Landesrätin Dr. Anna Hosp erworben. In letzter Zeit wurde der Vorwurf erhoben, dass diese Rechtserwerbe zu überhöhten Preisen erfolgt seien.

Mit der beantragten Sonderprüfung soll der Landesrechnungshof nunmehr prüfen, ob die Gebarung des Landeskulturfonds im Zusammenhang mit diesen Rechtsgeschäften den Rechtsvorschriften entspricht und die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit dabei beachtet wurden.
     
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