Wertvolle Söller Wiesen werden Naturschutzgebiet!  

erstellt am
09. 02. 05

Innsbruck (lk) - Von der Novellierung des Raumordnungsgesetzes über einen bedeutenden Naturschutz-Beschluss bis hin zu wesentlichen Sozial-Unterstützungen sowie neuen Ideen für ein verbessertes Standort-Marketing Tirols prägten viele richtungsweisende Entscheidungen die Sitzung der Tiroler Landesregierung am Dienstag (08. 02.) im Landhaus in Innsbruck.

„Laut österreichischem Moorschutz-Katalog ist das kalkreiche-mesotrophe Versumpfungsmoor bei Liesfeld von überregionaler Bedeutung. Deshalb haben wir eine Verordnung über die Erklärung eines Gebiets in der Gemeinde Kundl zum Naturschutzgebiet zum Beschluss erhoben“, erklärt Naturschutz-Landesrätin Anna Hosp ihren Regierungs-Antrag, der die Söller Wiesen nun unter Naturschutz stellt.

„Der Artenreichtum in den Söller Wiesen ist außerordentlich. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche geschützte und gefährdete Pflanzenarten, speziell der Orchideen-Reichtum ist bemerkenswert. An Amphibienarten sind Teichfrosch, Ringelnatter und Schlingnatter nachgewiesen, die alle in den roten Listen Österreichs stehen. Und die Schlingnatter ist zudem in Tirol stark gefährdet“, betont LR Hosp weiter.

Auch das zahlreiche Vorkommen seltener, geschützter Vogelarten ist erwähnenswert. „In den Söller Wiesen wurden auch über 110 Arten von Großschmetterlingen nachgewiesen. Das Naturschutzgebiet umfasst also eine vielzahl wertvoller Lebensräume“, resümiert Anna Hosp. Zugleich ist dieser wertvolle Naturbereich die letzte großflächige Moorlandschaft im gesamten Talraum des Inntals.

LR Gangl: „Knapp 1,9 Mio. € für Sozial- und Gesundheitssprengel“
Im Zuge der ersten Teilzahlung für das Jahr 2005 bekommen die Tiroler Sozial- und Gesundheitssprengel knapp 1,9 Millionen Euro an Fördermitteln ausbezahlt. Das beschloss die Landesregierung auf Antrag von LR Christa Gangl.

„Damit beweisen wir einmal mehr, wie sehr uns die Daseinsfürsorge und Betreuung alter, kranker und pflegebedürftiger Menschen im ganzen Land ein wesentliches Anliegen ist“, betont die Sozial-Landesrätin den Schwerpunkt der Tiroler Landesregierung in Sozialfragen.

LR Hosp und LR Streiter: „Schnellere Verfahren bei der Erlassung von Raumordnungsprogrammen“
Beschlossen wurde in der Sitzung der Landesregierung eine Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 und die Tiroler Bauordnung 2001 geändert wird. Den Antrag, der dem Landtag zur weiteren Behandlung vorgelegt wird, brachten LR Anna Hosp und LR Konrad Streiter ein.

„Mit dieser Gesetzesnovelle kommt es z. B. zur Neueinführung einer eigenen Sonderflächen-Kategorie für UVP-pflichtige Vorhaben. Zudem wird der Raumordnungsbeirat ermächtigt, die jeweils in Betracht kommende Untergruppe mit der Abgabe der gesetzlich vorgesehenen Stellungnahme zu Regionalprogrammen zu betrauen. Damit werden Verfahren zur Erlassung von Raumordnungsprogrammen beschleunigt“, erklären LR Anna Hosp und LR Konrad Streiter zu ihrem Regierungs-Antrag.

Und waren früher rund 20 ständige Untergruppen eingesetzt, bestehen jetzt nur mehr zwei – die Untergruppe Grundfragen der Raumordnung und Regionalplanung und die Untergruppe Raumordnungs-Schwerpunktprogramm. Darüber hinaus werden projektbezogene Untergruppen zur Ausarbeitung bestimmter Raumordnungsprogramme oder Raumordnungspläne eingesetzt.

Die Gesetzes-Novelle sieht weiters auch die Beseitigung der derzeit bestehenden Beratungsorgane auf regionaler Ebene unter gleichzeitiger Schaffung einer neuen effizienten Regionalstruktur in Form von Planungsverbänden vor. Sie sollen als Gemeindeverbände im Sinn der Tiroler Gemeindeordnung 2001 eingerichtet sein. Diesen soll das Recht zur Ausarbeitung von Planungs-Maßnahmen zukommen. Dazu gibt es auch eine überarbeitete Einkaufszentren-Regelung.

„Wir mussten die Regierungsvorlage heute beschließen, damit sie dann im März-Landtag beschlussfähig ist. Es wird aber noch koalitionäre Verhandlungen geben“, erklärte LHStv Ferdinand Eberle nach der Regierungs-Sitzung im Pressefoyer im Landhaus in Innsbruck. „Es geht noch um die Festlegung, was das Land vorgibt und was die Gemeinde macht“, ergänzte LHStv Hannes Gschwentner.

LHStv Eberle: „Verschmelzung GWW und TIGEWOSI beschlossen“
Die Landesregierung hat die Vertreter des Gesellschafters Land Tirol bei der Generalversammlung der Tiroler gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft (TIGEWOSI) ermächtigt und beauftragt, der Verschmelzung der gemeinnützigen Wohnungswerk GmbH (GWW) als übertragende Gesellschaft mit der TIGEWOSI als übernehmende Gesellschaft zuzustimmen.

„Eine interne Prüfung hat ergeben, dass durch eine vollständige Verschmelzung in rechtlicher, wirtschaftlicher, steuerlicher und organisatorischer Hinsicht Synergien erzielt werden können. Weiters ermöglicht eine Konzentration der Geschäftstätigkeit mehr Möglichkeiten im Markt und Wettbewerb“, erklärt dazu LHStv Ferdinand Eberle, der auch diesen Regierungs-Antrag eingebracht hat.

Die Verschmelzung erfolgt rückwirkend mit 31. Dezember 2004.

LHStv Eberle: „Tiroler Standort-Datenbank für Betriebsansiedlungen wird eingerichtet!“

Die Landesabteilung Raumordnung-Statistik und die Datenverarbeitung Tirol GmbH (DVT) werden beauftragt, im Rahmen des Tiroler Raumordnungs-Informationssystems tiris und in Zusammenwirken mit der Tiroler Zukunftsstiftung die Tiroler Standort-Datenbank für Betriebsansiedlungen einzurichten und daraus abzuleitende allgemeine Informationsdienste für die Öffentlichkeit als auch detaillierte Informationsdienste für die Ansiedlungsberatung und die amtliche Nutzung zu betreiben.


„Der Hauptnutzen der Standort-Datenbank besteht in der schnellen und effizienten Betreuung von ansiedlungswilligen Unternehmen im Hinblick auf die Standortwahl sowie in der gesamthaften Darstellung von gewerblichen Grundflächen und deren Struktur (Lage, Preis, Erschließung, etc.) in Tirol“, erklärt LHStv Ferdinand Eberle seinen Regierungs-Antrag und seine Bemühungen für eine bestmögliche Positionierung des Landes im internationalen Standort-Wettbewerb.

„Die Standort-Datenbank kommuniziert landesweite und regionale Standortdaten übers Internet nach außen, steht darüber hinaus mit detaillierten Inhalten landesintern zur Verfügung und besteht aus zwei getrennten Datenbanken“, so LHStv Eberle.

LHStv Gschwentner: „Jetzt kommt das Tiroler Umweltprüfungsgesetz“
Der Entwurf eines Gesetzes über die Umweltprüfung und die Öffentlichkeits-Beteiligung bei der Ausarbeitung bestimmter Pläne und Programme in Tirol (TUP) wurde in der Sitzung der Landesregierung auf Antrag von LHStv Hannes Gschwentner als Vorlage beschlossen und wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung vorgelegt.

„Der wesentliche Inhalt einer strategischen Umweltprüfung besteht darin, die wahrscheinlichen erheblichen Auswirkungen bestimmter Pläne und Programme auf die Umwelt bereits während ihrer Vorbereitung und vor ihrer Verabschiedung festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten“, erklärt der Umweltreferent. „In diesem Zusammenhang sollen ein Umweltbericht erstellt, die betroffene Öffentlichkeit informiert und die betroffenen Umweltbehörden eingebunden und ihnen die Möglichkeit zur Äußerung gegeben werden.“

Bei erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen auf die Umwelt sollen auch die voraussichtlich betroffenen Mitgliedsstaaten konsultiert werden. Nach der Annahme des jeweiligen Plans oder Programms sollen die betroffene Öffentlichkeit und die Umweltbehörden sowie alle an der Konsultation beteiligten Mitgliedsstaaten informiert werden.

LHStv Gschwentner: „Errichtung der Kontrollstelle Nauders an der B180“
Die Landesabteilung Verkehrsplanung wurde mit der Durchführung der vergabereifen Planungen und Verhandlungen zur Errichtung der Kontrollstelle Nauders an der B180 Reschenstraße auf Antrag von LHStv Hannes Gschwentner beauftragt.

„Es ist vorgesehen, die Arbeiten im Herbst zu beginnen und im ersten Halbjahr 2006 abzuschließen. Mit einer Inbetriebnahme ist im Juli 2006 zu rechnen“, betont Verkehrsreferent Gschwentner. Mit der Planung des Hochbaus und des wasserrechtlichen Einreichprojekts wurde das Zivilingenieurbüro DI Unterkircher beauftragt.

LR Mitterer: „Projekt regionale Sommerbetreuung für Kinder von zwei bis zehn Jahren“
„Da gerade in kleineren, ländlichen Gemeinden der Bedarf an Sommerbetreuung zu gering ist, um das Öffnen einer Kinderbetreuungs-Einrichtung zu rechtfertigen, gründet das ‚Projekt regionale Sommerbetreuung für Kinder von zwei bis zehn Jahren’ auf dem Gedanken des regionalen Zusammenschlusses. Zwei oder mehrere Erhalter im Nahbereich sollen eine Kinderbetreuung gemeinsam anbieten“, erklärt LR Sebastian Mitterer seinen beschlossenen Regierungs-Antrag.

„Durch dieses Projekt leistet das Land Tirol einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie insbesondere während der langen Sommerferien der Kinder“, betont der Bildungs-Landesrat. Der Landesbeitrag beträgt pro Woche und Gruppe bis zu 750 Euro.
     
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