Erfolgreiche Bekämpfung der Geldwäsche in Österreich  

erstellt am
17. 02. 05

Wien (bmf) - Die Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft KPMG kritisiert in einer kürzlich präsentierten Studie die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Österreich.

Nachdem der Kampf gegen jede Form der Finanzkriminalität und des Organisierten Verbrechens eines der zentralen Anliegen der Bundesregierung darstellt, begrüßt das Finanzministerium, dass sich KPMG und die breite Öffentlichkeit mit diesem aktuellen und wichtigen Thema auseinandersetzen. Es bedarf jedoch einiger Klarstellungen in Bezug auf die Ergebnisse der Studie:

Der Vorwurf, dass die heimischen Banken den Kampf gegen die Geldwäsche nicht ernst genug nehmen, kann aus Sicht des Finanzministeriums nicht bestätigt werden. Das Engagement und Problembewusstsein der österreichischen Institute wird auch durch die starke Zunahme der Meldungen verdächtiger Transaktionen an die Geldwäschemeldestelle im letzten Jahr bewiesen.

Auch von Seiten des Gesetzgebers wurde ein schlagkräftiges System aufgebaut: Österreich hat alle Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) voll umgesetzt und nimmt als eines von 31 Mitgliedsländern der FATF eine aktive Rolle in der Entwicklung neuer internationaler Standards ein. Derzeit wird in der Europäischen Union an einer 3. Geldwäsche-Richtlinie gearbeitet; Österreich hat – im Gegensatz zu manch anderen Mitgliedstaaten der EU – die 2. Geldwäsche-Richtlinie aus 2001 vollständig umgesetzt. Die umfassende Erfüllung aller internationalen Vorgaben wurde auch durch eine Prüfung Österreichs im Jahr 2004 durch den Internationalen Währungsfonds bestätigt.

Die erfolgreiche Bekämpfung der Geldwäsche in Österreich hat ihre Grundlage auch in der guten und engen Zusammenarbeit aller mit diesem Thema betrauten Behörden und Institutionen. Dazu zählen unter anderem die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt, das Finanzministerium, das Justizministerium, die Finanzmarktaufsicht, die Österreichische Nationalbank, die Wirtschaftskammer und die Geldwäschebeauftragten der heimischen Institute. Die österreichische Regierung wird auch in Zukunft diese enge Kooperation aktiv vorantreiben und weiterhin alle internationalen Standards möglichst rasch und effektiv in die nationale Gesetzgebung umsetzen.
     
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