Verkehrspolitik / Punkteführerschein  

erstellt am
16. 02. 05

 Kukacka: Vormerksystem ist sozial ausgewogen!
Wird freikaufen von Verkehrsstrafen unmöglich machen – SPÖ-Vormerksystem besteht aus unausgegornen Halbherzigkeiten
Wien (svt) - "Es ist ein großer Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit, dass wir mit dem Vormerksystem keinen Punkteführerschein wie in Deutschland einführen, der Bagatelldelikte enthält und durch komplizierte Additions - und Streichungsregeln sehr aufwändig zu administrieren ist, sondern dass der Schwerpunkt auf verhaltenspädagogische und bewusststeinsbildende Maßnahmen gelegt wird. Ein weiterer wichtiger Vorteil liegt aber auch darin, dass dieses System sozial ausgewogen ist und den 'kleinen Mann' genauso trifft, wie gutbetuchte 4-Liter-Autofahrer. Denn Personen, bei denen die Bezahlung hoher Verkehrsstrafen keine Rolle spielen, werden nach der neuen Regelung ebenso einen Führerscheinentzug und eine Maßnahme riskieren, wie jene, die sich diese Strafgelder nicht leisten können. Das trifft dann auch gutbetuchte Gewohnheitstäter, die sich bisher von den hohen Verkehrstrafen ihrer Delikte beinahe schon routinemäßig freigekauft haben. Jetzt drohen allen unverbesserlichen Verkehrssünder Nachschulungen, Erste-Hilfe-Kurse und Fahrsicherheitstrainings", betonte Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka am Dienstag (15. 02.) im Vorfeld des Verkehrsausschuss im Parlament.

Insofern sei "nicht nachvollziehbar", wenn die SPÖ den Modell der Regierung nicht nur die Zustimmung verweigere, sondern stattdessen ein eigenes Modell präsentiere, dass aus "unausgegornen Halbherzigkeiten" bestehe. Der SPÖ-Deliktskatalog beinhalte nur drei Vormerk-Delikte, die aber bereits jetzt großteils mit Führerscheinentzug geahndet werden. Deshalb würde dieses Modell keinerlei präventive, verhaltensändernde und unfallreduzierende Wirkung entfalten. Im Modell der Regierung hingegen steht der Grundsatz "vorbeugendes Erziehen, statt nachträgliches Entziehen" im Vordergrund. Wer aber trotz Vormerkung und Nachschulung nicht lernfähig ist, soll den Führerschein drei Monate lange verlieren. Dieses System ist fair, sozial gerecht und für jeden Lenker leicht nachvollziehbar."Es geht überhaupt nicht darum, den durchschnittlichen Autofahrer zu schikanieren, sondern wir wollen Hochrisikolenker frühzeitig erkennen, diese verhaltensändernden Maßnahmen unterziehen, und wenn dies auch nichts nützt, aus dem Verkehr ziehen", erklärte Kukacka.

Das Nachsitzen bei fahrtechnischen und verkehrspsychologischen Kursen koste Zeit und Geld und werden als besonders unangenehm empfunden. Es müsse jetzt rasch in das Bewusstsein der Menschen dringen, dass zur bisherigen Verwaltungsstrafe bei erstmaliger Begehung eines Vormerkdeliktes zusätzlich eine Vormerkung des Lenkers im zentralen Führerscheinregister vorgenommen werde. Der Betroffene wird über jede Vormerkung und die möglichen Auswirkungen im Strafbescheid verständigt. Begeht der Lenker ein zweites Delikt aus dem Katalog, erfolgt neben einer weiteren Vormerkung die Anordnung einer Maßnahme, bei einem dritten Verstoß muss der Lenker den Führerschein für drei Monate abgeben. "Generell werden wir mit dem Vormerkmodell eine stark präventive Wirkung erzielen und ständige Risikolenker und unverbesserliche Wiederholungstäter rasch aus dem Verkehr ziehen", schloss Kukacka.

 

ARBÖ: Bestehende Strafmöglichkeiten ausschöpfen statt neue Gesetze erfinden
Geplantes Vormerksystem bewirkt nur weiteren Verwaltungsaufwand
Wien (arbö) - "Anstelle von Punkteführerschein-Modellen sollten die bestehenden Strafmöglichkeiten ausgeschöpft werden. vor allem mangelt es an einer ausreichenden Kontrolle durch die Exekutive", stellt ARBÖ-Präsident Dr. Herbert Schachter zum neuesten Entwurf des "Vormerksystems", der am Dienstag (15. 02.) im Verkehrsausschuss des Parlaments behandelt wurde, fest.

Vordringlicher als neue Gesetze ist die Kontrolle der bestehenden Vorschriften "Wichtig sind Kontrollen durch die Exekutive - Kontrollen und wiederum Kontrollen", bekräftigt der ARBÖ-Präsident. "Solange jeder der 1.600 Alkomaten nur zweimal pro Woche zum Einsatz kommt und Alkolenker darauf spekulieren können, nur einmal in 33 Jahren kontrolliert zu werden, ist es müßig, über neue Gesetzeskonstruktionen nachzudenken. Ohne Kontrolle ist ein neues Gesetz lediglich eine Alibihandlung, die niemandem nützt und nur neuerlichen Verwaltungsaufwand bewirkt.

Der ARBÖ tritt für sinnvolle Maßnahmen gegen rücksichtslose Autofahrer ein, die das eigene Leben und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzen. Eine Vereinheitlichung der Verkehrsstrafen in Österreich und eine einheitliche Vorgangsweise der Verkehrsbehörden beim Führerscheinentzug ist dafür Voraussetzung. Verwaltungsstrafen, die in Österreich verhängt werden, müssen auch in den anderen 24 EU-Staaten durchgesetzt werden können. Gerade ein Transit- und Urlaubsland wie Österreich kann an Verkehrssicherheit nur dazugewinnen, wenn Verwaltungsübertretungen auch über die Grenze hinaus sanktioniert werden. Entsprechende gegenseitige Abkommen gibt es derzeit mit keinem anderen EU-Staat - außer mit der Bundesrepublik Deutschland.

Wesentlich ist, dass die Strafenkataloge der Behörden österreichweit vereinheitlicht werden. Es ist nicht einsichtig, dass in neun Bundesländern unterschiedliche Strafhöhen und verschieden lange Entziehungszeiten ausgesprochen werden. Das geltende Vollzugsystem ist nach Ansicht des ARBÖ mehr als verbesserungswürdig zu bezeichnen.

Der ARBÖ spricht sich gegen das geplante Vormerksystem aus, da aufgrund der bisher bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten die Behörden über ausreichende Möglichkeiten verfügen, bei schweren Verstößen gegen die Verkehrssicherheit sowie im Wiederholungsfall unverzüglich mit Entzug der Lenkberechtigung vorzugehen. Präsident Dr. Schachter: "Tatsache ist, dass die Entziehung der Lenkberechtigung und ein zusätzliches Vormerksystem eine Doppelbestrafung darstellen, die mit unserer Rechtsordnung nicht vereinbar ist."

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit tragen auch Bewusstseinsbildung und Schulung bei Erwerb des Führerscheines bei. Sowohl Probeführerschein als auch Mehrphasen-Fahrausbildung sind zu tauglichen Instrumenten zur Hebung der Verkehrssicherheit geworden. Es fehlt jedoch nach wie vor an einem "Nationalen Verkehrssicherheitskonzept" und großangelegten Verkehrssicherheitskampagnen, die aus den Mitteln der Wunschkennzeichen zu finanzieren sind.
     
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