Dolinschek: Kein Selbstbehalt für Sparer  

erstellt am
15. 02. 05

Großer Erfolg für Konsumentenschutz
Wien (nst) - "Es ist ein schöner Erfolg für den Konsumentenschutz, dass man beim morgigen Ministerratsvortrag des Finanzministeriums über das Bankwesengesetz nunmehr vom Selbst- behalt Abstand genommen hat. Wir haben uns somit im Interesse des Konsumentenschutzes voll durchgesetzt", freute sich Konsumentenschutzstaatssekretär Sigi Dolinschek am Montag (14. 02.).

Die Einlagensicherungseinrichtungen werden nun auch weiterhin bei einer Bankinsolvenz alle Einlagen bis zu 20.000 Euro plus Zinsen übernehmen und absichern. Das bedeutet vor allem für die kleinen Sparer auch weiterhin die Sicherheit, die sie sich zu Recht von Banken erwarten.

"Ich war immer gegen Selbstbehalte und habe dies auch entsprechend deponiert. Nach der vom Finanzministerium geplanten Regelung wären Einlagensparer bis zu 20.000 Euro davon betroffen gewesen. Wie kommt ein kleiner Sparer dazu, dass er unverschuldet auch noch einen Teil seiner gesamten Ersparnisse verliert. Der Selbstbehalt wäre aus meiner Sicht konsumentenfeindlich gewesen und ich bin froh, dass es uns gelungen ist, diese Schlechterstellung zu verhindern", so Dolinschek abschließend.
     
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