Leitl: Fördergefälle zu neuen EU-Mitgliedstaaten muss reduziert werden  

erstellt am
25. 02. 05

Österreichs Klein- und Mittelbetriebe in Grenzregionen dürfen nicht an Wettbewerbsfähigkeit verlieren
Wien (pwk) - Bei der innerhalb der EU derzeit heftig diskutierten Reform des regionalen Beihilfenrechts, das ab 2007 in Kraft treten soll, fordert Christoph Leitl als Präsident der österreichischen wie der europäischen Wirtschaftskammer, dass wettbewerbsverzerrende Förderunterschiede zwischen benachbarten Regionen unbedingt verhindert werden müssen. „Dies kann durch eine Regelung geschehen, die einen maximalen Unterschiedsbetrag von 15 bis 20 Prozentpunkte in den Förderhöchstsätzen unmittelbar benachbarter Regionen vorsieht.“ Auf mehrmaliges Drängen Österreichs (WKÖ und Wirtschaftsministerium) hat die Europäische Kommission diesen Vorschlag nun in ihre Leitlinien zum Beihilfenrecht aufgenommen, allerdings mit einer 30-Prozentpunkte-Regelung. „Wir begrüßen dieses erste Entgegenkommen, aber wir halten weiter an dem Höchst-Fördergefälle von 15 bis 20 Prozentpunkten fest. Denn fast ein Drittel weniger Förderungsmöglichkeiten für österreichische Betriebe entlang der Grenzregionen zu den neuen Mitgliedstaaten bedeutet eine unzumutbare wettbewerbliche Schlechterstellung“, betont Leitl. Durch den Wegfall der Ziel-1- und Ziel-2-Förderungen in Österreich mit Ende 2006 könnte die Förderschere in extremen Fällen bis zu 50 Prozentpunkte auseinander klaffen.

Die Pro-Kopf-Wirtschaftsleistung des Weinviertels betrage 54 Prozent des EU-Durchschnitts und befinde sich damit auf gleichem Niveau der angrenzenden Kohäsionsgebiete der Nachbarländer, führt Leitl als Beispiel an. „Mit dem einzigen Unterschied, dass in den tschechischen und slowakischen Gebieten weit höhere Förderungen von Unternehmen möglich sind und sein werden“, argumentiert Leitl und weist auf die damit verbundene erhöhte Gefahr der Betriebs-Abwanderung aus Österreich hin.

Die neuen Mitgliedstaaten weisen niedrigere Lohnkosten, geringere Unternehmenssteuern und höhere Wachstumsraten auf als die EU-15. Wenn sie als Ziel-1-Region dann auch noch Unternehmensansiedelungen mit EU-Geldern großzügig subventionieren können, müsse insbesondere Österreich aufgrund seiner unmittelbaren Nähe mit unsinnigen Verlagerungen rechnen. Leitl: "Das Beispiel Lenzing ist uns noch in schlechter Erinnerung."

Es sei der Europäischen Kommission durchaus darin zuzustimmen, das generelle Niveau staatlicher Beihilfen insbesondere für Großbetriebe zu senken. Nationale Beihilfen mit regionaler Zielsetzung, den Wettbewerbsstrategien strukturschwacher Regionen wirtschaftliche Impulse zu verleihen, müssten aber als Instrument erhalten bleiben. „Diese Zielsetzung muss aber ganzheitlich für Regionen angewendet werden können und darf nicht durch staatliche Grenzen außer Kraft gesetzt werden“, fordert der WKÖ-Präsident.

Die von der Europäischen Kommission angeführten möglichen Flexibilisierungen bei Beihilfen für KMU sowie Forschung- und Entwicklung, welche noch nicht präzisiert vorgelegt wurden, seien sicherlich kein adäquater Ausgleich für die starken Einschränkungen im regionalbeihilfenrechtlichen Bereich, ist Leitl überzeugt. Erst wenn konkrete weitere Beihilfenvorhaben auf dem Tisch liegen, könnten die Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich vernünftig abgeschätzt und infolge über die Höchstgrenze des maximialen Fördergefälles diskutiert werden.
     
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