Verteidigungspolitik / Verkürzung des Wehrdienstes  

erstellt am
22. 02. 05

 Verkürzung mittels Platter-Verordnung rechtswidrig
Wien (grüne) - Die Grünen werden einen Antrag zu Verkürzung des Wehrdienstes per Gesetz einbringen. Das kündigte Sicherheitssprecher Peter Pilz am Montag (21. 02.) bei einer Pressekonferenz an. Prüfungen hätten ergeben, dass eine Verkürzung auf sechs Monate nur mittels Verordnung nicht möglich sei. Daher bringe man nun einen Initiativantrag auf Änderung des entsprechenden Gesetzes ein. Der Kern: Eine Verkürzung des Regelpräsenzdienstes auf sechs Monate.

Eine Prüfung durch den Verfassungsjuristen Bernd Christian Funk hätte ergeben, dass eine Verkürzung per Verordnung rechtswidrig sei. Und laut Pilz sehe auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer in der Verordnung eine eindeutige Umgehung des Wehrdienstgesetzes.

Was die Chancen angeht, dass die ÖVP dem Antrag der Grünen zustimmt, meinte Pilz: "Es bleibt ihr gar nichts anderes übrig". Andernfalls entstehe ein ungesetzlicher Zustand. Zudem könnte jede Klage eines Präsenzdieners - etwa auf die ihm zustehende Dauer des Präsenzdienstes - die Verordnung kippen.

Grundsätzlich hält es Pilz für vernünftig, den Wehrdienst mit Anfang 2006 auf sechs Monate zu verkürzen. Allerdings brauche man auch eine "solide Basis". Deshalb bringe man auch den Antrag ein. Zeitlich koste das nicht viel. Der Antrag könnte bereits in einer Sitzung des Landesverteidigungsausschusses beschlossen werden und dann ins übernächste Plenum kommen. Ein Beschluss sei damit im Mai möglich, die Verkürzung könne wie geplant 2006 in Kraft treten.

 

Murauer: Weisung des Verteidigungsministers rechtlich wasserdicht
Wien (övp-pk) - "Die Weisung von Verteidigungsminister Platter, Grundwehrdiener nur mehr für 6 Monate einzuberufen ist, rechtlich absolut zulässig", sagte ÖVP- Wehrsprecher Walter Murauer am Montag (21. 02.) zu Aussagen des Grünen Sicherheitssprechers Peter Pilz. "Verteidigungsminister Günther Platter hat diesen Schritt selbstverständlich erst nach eingehender Prüfung gesetzt."

Murauer berief sich außerdem auf Aussagen des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer. "Mayer hat im Ö1-Morgenjournal vom 28. Jänner 2005 erklärt, dass dieser Schritt im Ermessen des Ministers liegt", betonte Murauer abschließend.
     

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