Neustart des Babykinos  

erstellt am
07. 03. 05

Mailath: Änderung des Kinogesetzes soll Weiterführung des Babykinos ermöglichen
Wien (rk) - Das "Babykino" im Wiener Votivkino hat in den vergangenen Tagen für Diskussionen rund um Kinogesetz und Jugendschutzbestimmungen gesorgt. Wiens Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny nahm in einem Mediengespräch am Freitag (04. 03.) gemeinsam mit Michael Stejskal, Geschäftsführer des Votiv Kinos, und Bezirksvorsteherin Martina Malyar dazu Stellung. "Das Babykino ist eine sinnvolle Einrichtung, für die es auch internationale Vergleiche gibt. Wir wollen dafür sorgen, dass es auch in Zukunft in Wien angeboten wird. Wenn das zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, dann werden wir das Gesetz ändern und nicht das Kino oder die Bedürfnisse der Menschen", so Mailath-Pokorny. "Es geht darum, die Wahlmöglichkeit für Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, sicherzustellen. Es geht um die Verantwortung der Eltern und nicht um Bevormundung".

In einem ersten Schritt soll eine entsprechende Novelle zum Wiener Kinogesetz ausgearbeitet und im Juni im Wiener Landtag beschlossen werden. Nach der Gesetzesänderung könnte das Babykino im Votiv Kino legal im Juni wieder seinen Betrieb aufnehmen. In einem zweiten Schritt kündigte Mailath-Pokorny eine generelle Überarbeitung des Wiener Kinogesetzes an, das aus dem Jahre 1955 stammt und "den Geist der 50 Jahre atmet". Es sei ein Erfordernis, das Gesetz der Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts anzupassen, so Mailath.

Michael Stejskal betonte, dass er bei keiner anderen Programminitiative so eine große Zustimmung erfahren hat wie für das Babykino. "Ich habe das Gefühl gehabt, ein echtes Bedürfnis damit zu erfüllen".
     
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