Rauchverbotshinweise für Städtische Amtsgebäude  

erstellt am
03. 03. 05

Wien (rk) - Seit 1. Jänner 2005 besteht laut einer Novelle des Tabakgesetzes ein Rauchverbot in allen Räumen "öffentlicher Orte": das heißt, neben den Eingangshallen, Stiegenhäusern, Gängen, Sanitärräumen, Garagen, wo dieses Verbot bereits seit 1995 gilt, ist nun auch in Büroräumen mit KundInnenverkehr der Wiener Amtsgebäude das Rauchen untersagt. Weiters sind Räumlichkeiten mit einer bestimmten Zweckbindung für Fortbildung, Unterricht, Verhandlungen, Schulsport etc. ebenfalls schon seit 1995 in dieses Verbot eingeschlossen. Mit der Novelle sind nun alle diese Räume aber auch gemäß einer "Kennzeichnungspflicht" mit den entsprechenden Hinweisen zum Rauchverbot zu versehen.

In den Wiener Amtsgebäuden ist die MA 34, Bau- und Gebäudemanagement , dafür zuständig, die entsprechenden Maßnahmen zu setzen. Insgesamt werden etwa 20.000 Rauchverbots- Kennzeichnungen an Eingängen, in Stiegenhäusern, Gängen etc. und in den entsprechenden Büroeinheiten anzubringen sein. Die Klebeschilder sind rund, haben einen Durchmesser von ca. 20 Zentimeter und stellen das Rauchverbot graphisch anhand einer durchgestrichenen Zigarette dar. Die Dienststellen des Magistrats müssen ihren jeweiligen Bedarf bis 31. März melden, um möglichst kurzfristig die entsprechenden Kennzeichnungen vornehmen zu können.
     
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