Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft  

erstellt am
11. 03. 05

Kommission fordert Rat zur Erörterung der Optionen auf
Brüssel (eu-int) - Die Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der die in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene vorhandenen Risiko- und Krisenmanagementinstrumente beschrieben werden. Außerdem werden in dem Dokument mögliche neue Maßnahmen untersucht, die die Landwirte in der Europäischen Union beim Risikomanagement unterstützen und eine bessere Reaktion auf Krisen in der Landwirtschaft ermöglichen sollen. Drei Optionen - landwirtschaftliche Versicherung, Fonds auf Gegenseitigkeit, Instrument zur Unterstützung bei Einkommenskrisen – werden zur Diskussion gestellt. Die jüngsten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bieten den europäischen Landwirten Anreize für eine stärkere Orientierung am Markt, doch können durch Naturkatastrophen, Tierseuchen, Pflanzenschädlinge oder wirtschaftliche Umstände bedingte Krisen die Rentabilität eines Betriebs gefährden oder sogar die wirtschaftliche Stabilität eines ganzen ländlichen Gebiets beeinträchtigen.

„Als Unternehmer tragen unsere Landwirte die Verantwortung für die Produktions- und Preisrisiken, die mit der Führung eines landwirtschaftlichen Betriebs verbunden sind“, erklärte Kommissarin Fischer-Boel in ihren einleitenden Worten zur Mitteilung. „Die Landwirte sollten aber auch Zugang zu geeigneten Strategien für das Risiko- und Krisenmanagement haben.“

In der Mitteilung werden drei Optionen erwogen, die darauf abzielen, die Entwicklung von Risikomanagementinstrumenten auf EU-Ebene zu fördern und eine bessere Reaktion auf eine etwaige Krise zu ermöglichen:

  • Option 1: Möglichkeit eines Zuschusses zu den Prämien, die die Landwirte für Versicherungen gegen Naturkatastrophen, extreme Witterungsverhältnisse oder Krankheiten zahlen. Die Rolle der Rückversicherung wird ebenfalls untersucht.
  • Option 2: Förderung der Errichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit für die Landwirtschaft, indem befristete, degressiv gestaffelte Zuschüsse für die Verwaltung des Fonds gewährt werden.
  • Option 3: neue Instrumente zur Gewährleistung einer Grundsicherung im Fall von Einkommenskrisen.


Mit diesen Optionen will die Kommission den landwirtschaftlichen Betrieben helfen, vorübergehende Krisen zu meistern, und ihren Zugang zu Finanzmitteln zur Entwicklung ihrer Tätigkeiten verbessern. Alle etwaigen neuen Maßnahmen würden den Grundsätzen der reformierten GAP entsprechen und mit den WTO-Bestimmungen im Einklang stehen.

Hintergrund
Mit der Mitteilung soll eine breit angelegte Debatte über das Risiko- und Krisenmanagement im Kontext der reformierten GAP angeregt werden. Damit kommt die Kommission ihrer beim Beschluss der GAP-Reform gegenüber dem Rat „Landwirtschaft“ eingegangen Verpflichtung nach. Gemäß dem Mandat waren zwei Fragen zu prüfen: zum einen, ob ein Teil der durch den neuen Modulationsmechanismus frei gewordenen Mittel zur Finanzierung von Risiko-, Krisen- und Katastrophenmaßnahmen in der Landwirtschaft verwendet werden könnten, und zum anderen, ob in alle gemeinsamen Marktorganisationen (GMO) eine den Fall einer Krise betreffende Bestimmung aufgenommen werden sollte, wie sie im Rahmen der GMO für Rindfleisch bereits vorliegt.

Mit dem Modulationsmechanismus werden die Direktzahlungen an die Landwirte schrittweise verringert und die eingesparten Mittel auf die Förderung der ländlichen Entwicklung übertragen. Ein Teil der durch die Modulation frei gewordenen Mittel könnte von den Mitgliedstaaten zur Finanzierung der Risikomanagementmaßnahmen im Rahmen der „Schwerpunktachse 1“ der vorgeschlagenen neuen Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums verwendet werden. Ziel dieser Achse ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft in der EU zu verbessern.

Der Mitteilung liegt ein Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen bei, in dem die Risiken und Krisen, denen sich die Landwirtschaft gegenüber sieht, sowie die derzeit vorhandenen Managementmaßnahmen beschrieben werden.

     
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