EU-Verfassung: Österreichs Ratifikationsfahrplan  

erstellt am
08. 03. 05

Ratifikationsverfahren soll bis Ende Mai abgeschlossen sein
Wien (pk) - Die vier Parlamentsparteien haben sich auf einen Fahrplan zur Ratifikation der EU-Verfassung durch das österreichische Parlament geeinigt. Demnach ist vorgesehen, dass die Regierung die EU-Verfassung dem Parlament Ende März zuleitet und der Vertrag sogleich dem Verfassungsausschuss des Nationalrats zur Vorberatung zugewiesen wird. Diskussion und Abstimmung im Plenum des Nationalrats sind für Mitte Mai anberaumt. Setzt der Bundesrat die EU-Verfassung dann wie geplant auf die Tagesordnung seiner darauf folgenden Sitzung, könnte das Ratifikationsverfahren Ende Mai abgeschlossen sein.

Noch nicht eindeutig geklärt ist das Procedere für die Vorberatung der EU-Verfassung im Verfassungsausschuss des Nationalrats. Einig sind sich die Klubs, die Beratungen in einer der beiden Ausschusswochen im April zu führen und dabei ExpertInnen hinzuzuziehen. Die Grünen verlangen zudem die Abhaltung eines öffentlichen Hearings.

Um das Ratifikationsverfahren positiv abzuschließen, ist sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat eine Zustimmung zur EU-Verfassung mit Zweidrittelmehrheit erforderlich. Zuvor muss der Bundesrat überdies noch ein Bundesverfassungsgesetz genehmigen, das die Voraussetzung für die eigentliche Ratifikation bildet. Der Nationalrat hat diesem Bundesverfassungsgesetz bereits in seiner letzten Sitzungswoche einhellig zugestimmt.

Da nach Beurteilung fast aller Verfassungsexperten die EU-Verfassung die Grundprinzipien der österreichischen Verfassung nicht berührt, muss in Österreich - im Gegensatz zu anderen EU-Staaten - aller Voraussicht nach keine Volksabstimmung abgehalten werden. Der Nationalrat könnte eine solche aber jederzeit beschließen.

Die neue EU-Verfassung bringt unter anderem eine Erweiterung der Kompetenzen der Europäischen Union, mehr Rechte für das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente, eine verstärkte Zusammenarbeit in allen Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und eine Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen. Sie kann nur dann in Kraft treten, wenn sie von allen Mitgliedsländern der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament ratifiziert wird.
     
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