Entscheidungen zu Antholz, Laas und Prad gefallen  

erstellt am
18. 03. 05

Bozen (lpa) - Einige heikle Punkte hatte die I. Landschaftsschutzkommission im Rahmen ihrer Sitzung am 16. März zu behandeln. Dabei ging es vor allem um die drei Gemeinden Rasen-Antholz, Laas und Prad. Geht es nach der Kommission, werden in Antholz endgültige Entscheidungen erst nach Umsetzung des Verkehrskonzeptes gefasst, in Laas wird ein neues Biotop ausgewiesen und der Kern der Prader Sand unter besonderen Schutz gestellt.

Der erste der heiklen Punkte betraf heute die Gemeinde Rasen-Antholz. In ihrem Antrag ging es gleich um drei strittige Maßnahmen. So sollte, geht es nach dem Willen der Gemeinde, die Langlaufloipe am talauswärts gelegenen Ende des Antholzer Sees über die Landesstraße auf den Staller Sattel geführt werden. Die dazu notwendige Überführung wurde heute von der Landschaftsschutzkommission allerdings negativ begutachtet.

Hintergrund dieser Entscheidung ist das Konzept zur Verkehrsberuhigung am See, das die Gemeinde vorgelegt hat. In diesem ist vorgesehen, die Ampel, die derzeit den Verkehr auf den Staller Sattel regelt, vom taleinwärts gelegenen Seeende talauswärts zu verlegen, sodass der Verkehr bereits "am Anfang" des Sees angehalten würde. "Nachdem aufgrund dieser Verlegung damit zu rechnen ist, dass das Verkehrsaufkommen an der geplanten Straßenüberführung ein relativ geringes sein dürfte, erscheint die Errichtung dieser Überführung nicht sinnvoll", begründete heute Roland Dellagiacoma, unter dessen Leitung die heutige Kommissionssitzung über die Bühne gegangen ist, das negative Gutachten.

Ebenso negativ fiel die Entscheidung in Sachen Errichtung eines Parkplatzes am taleinwärts gelegenen Seeende aus. Die Begründung dafür ist die selbe: Auch hier sollte die angestrebte Verkehrsberuhigung dafür sorgen, dass der Parkplatz nicht mehr nötig sein dürfte.

Beide Entscheidungen der Landschaftsschutzkommission beinhalten aber auch so etwas wie eine Pilotphase. So soll das Konzept zur Verkehrsberuhigung am See ein Jahr lang getestet werden, bevor eine endgültige Entscheidung zu beiden Vorhaben gefasst wird.

Positiv ausgefallen ist dagegen das Urteil der Landschaftsschutzkommission zum Antrag um eine Wasserableitung für die Beschneiung des Riepenliftes in Antholz.

Auf Antrag des Bürgermeisters vertagt worden ist dagegen die Entscheidung über die Anträge, die den Landschaftsplan der Gemeinde Lana betreffen. Zum ersten ging es dabei um die Unterschutzstellung einer Himalayazeder auf dem Gelände der Autobusgesellschaft Lana-Meran in der Meranerstraße. Ein zweiter Punkt betrifft die Ausklammerung von 9000 Quadratmetern aus dem Biotop an der Falschauermündung. Auf dieser Fläche besteht derzeit eine Schottermühle. Da in keinem der Bereichen, in denen Änderungsanträge vorliegen, Gefahr im Verzug sei, habe man der Vertagung zugestimmt, erklärt Dellagiacoma.

Um die Überarbeitung der Landschaftspläne für die aus dem Nationalpark ausgeklammerten Flächen ging es heute dagegen für die Gemeinden Laas und Prad. Demnach wird es - geht es nach der I. Landschaftsschutzkommission - in Zukunft auf den ausgeklammerten Flächen in der Gemeinde Laas nicht nur die bestehenden zwei Biotope der Tschenglser und der Eyrser Au geben, sondern ein zusätzliches neues. Die Schgumser Möser, ein etwa acht Hektar großes ehemaliges Militärgebiet, seien ein sehr interessanter Lebensraum mit Auwäldern, Weiden, Schilf und Binsen. "Dieser Lebensraum hat sich noch dazu sehr gut entwickeln können, hat der Status als gesperrtes Militärgebiet doch Menschen über lange Jahre aus dem Gebiet ferngehalten", so Dellagiacoma. Die Entscheidung der I. Landschaftsschutzkommission steht im Gegensetz zum Willen der Gemeinde, einen Teil der Flächen als Gewerbegebiet zu nutzen und den Rest der landwirtschaftlichen Nutzung zuzuführen.

Einmal mehr stand darüber hinaus auch die Prader Sand im Mittelpunkt der Diskussionen in der Landschaftsschutzkommission. Die Kommission hat sich heute dafür ausgesprochen, das Kerngebiet der Sand als Biotop auszuweisen. Die aufgeforsteten und damit bewaldeten Flächen rund um diesen Kern sollen dagegen zur Bannzone erklärt werden, so Dellagiacoma. In einem zweiten Schritt solle dann über ein Gesamtkonzept zur Nutzung der Prader Sand nachgedacht werden. Dies müsse in Abstimmung mit dem Nationalpark erfolgen und solle Naturerlebnis und Erholungsfunktion in den Mittelpunkt rücken. "Damit könnte die Prader Sand das zweite Standbein des bereits heute äußerst erfolgreichen Nationalparkhauses Aquaprad werden", so Dellagiacoma.

Weniger umstritten waren zwei weitere Punkte, mit denen sich die Kommission heute zu befassen hatte. So hat sie mit großer Mehrheit den neuen Landschaftsplan der Gemeinde Mühlbach angenommen. Der Antrag der Gemeinde Toblach, die Schottergrube "Langweg" im Höhlensteintal aus dem Gebiet des Naturparks Sextner Dolomiten auszuklammern, wurde dagegen negativ begutachtet. Die Konzession für die aus den 30er Jahren stammende Schottergrube laufe noch bis 2010 und der Unternehmer sei bereits bei der letzten Konzessionsverlängerung darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Grube verlegt werden müsse, so die Begründung der Kommission. "Dieser Druck auf den Betreiber der Grube soll unserer Meinung nach nicht gelockert werden", so Dellagiacoma.
     
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