Weniger Bürokratie = mehr Wachstum  

erstellt am
17. 03. 05

Kommission legt Maßnahmenbündel für bessere Rechtsetzung vor
Brüssel (eu-int) - Das Wachstum von Wirtschaft und Handel in der EU kann durch eine verbesserte Rechtsetzung erheblich gesteigert werden. Deshalb stellt eine „bessere Rechtsetzung“ einen Kernpunkt für die „Partnerschaft für Wachstum und Arbeitsplätze“ der Europäischen Kommission dar. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung, um in Europa die geeigneten Bedingungen für Wachstum und Beschäftigung zu schaffen. Mit dem Maßnahmenbündel zur besseren Rechtsetzung, das die Kommission am Mittwoch (16. 03.) vorgelegt hat, soll die Bürokratie abgebaut und die Überregulierung in Angriff genommen werden. Außerdem soll ein gesundes Gleichgewicht zwischen Kosten und Nutzen von Rechtsvorschriften gefunden werden (weitere konkrete Beispiele finden Sie in MEMO/05/93).

Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, sagt dazu: „Der beste Weg, um die Verwirklichung unserer ehrgeizigen Ziele für Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität unserer Bürger voranzutreiben, besteht darin, unsere Kreativität von den Zwängen der Bürokratie zu befreien. Wenn es uns gelingt, das Regelungsumfeld sowohl auf gemeinschaftlicher als auch auf nationaler Ebene zu verbessern, werden wir auf dem Weg zur Freisetzung von Europas Potenzial große Fortschritte erzielen.“

Der Vizepräsident der Kommission, Günter Verheugen, kommentiert: „Weniger Bürokratie bedeutet mehr Wachstum. Die Kommission ist bereit, ihren Beitrag dazu zu leisten, indem sie gegen die Überregulierung vorgeht und die Vereinfachung der Rechtsetzung fördert. Alleine können wir dieses Ziel jedoch nicht erreichen. Auch die Mitgliedstaaten müssen ihre Bürokratie abbauen. Sie hält die Unternehmen davon ab, Arbeitsplätze zu schaffen.“

Die Kommission schlägt folgende Maßnahmen vor:

Verbesserte Folgenabschätzungen
Generell werden für Initiativen die im Legislativ- und Arbeitsprogramm 2005 der Kommission vorgesehen sind, wesentliche Vorschläge für Rechtsakte genau so wie bereichsübergreifende Vorschläge anderer Art zur Bestimmung der politischen Richtung, integrierte Folgenabschätzungen vorgenommen, bei denen die wirtschaftlichen, sozialen und umweltbezogenen Aspekte der Vorschläge analysiert werden.

Die wirtschaftliche Analyse dieser Folgenabschätzungen wird erheblich verbessert. Dadurch wird die Qualität der Bewertung gesteigert und gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit geleistet.

Prüfung und eventuelle Änderung oder Rücknahme schwebender Vorschläge
Zur Zeit liegen dem Europäischen Parlament und dem Rat Hunderte von Kommissionsvorschlägen vor, über die noch nicht entschieden wurde. Die Kommission wird diese Vorschläge auf ihre allgemeine Relevanz, ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit sowie auf sonstige Folgen hin prüfen. Dabei könnte die Kommission eventuell die Änderung, Ersetzung oder Rücknahme solcher Vorschläge in Betracht ziehen. Die Prüfung wird sich insbesondere auf Vorschläge konzentrieren, deren Rechtsetzungsverfahren über einen längeren Zeitraum hinweg stagnierte und/oder für die keine Folgenabschätzung durchgeführt worden ist.

Stärkere Vereinfachung
Bei der Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstandes geht es nicht nur um eine bessere Verständlichkeit, sondern auch um die Ankurbelung der Wettbewerbsfähigkeit. Stellt sich heraus, dass bestimmte Rechtsvorschriften für Bürger und Unternehmen eine unverhältnismäßig große Belastung darstellen, so wird ihre Änderung oder Aufhebung in Erwägung gezogen.

Beispiele für eine solche Vereinfachung sind die von der Kommission bereits eingeleiteten Initiativen hinsichtlich der zu komplizierten EU-Regelungen für den Pflanzenschutz, für medizinische Geräte und für die Abfallentsorgung. Sie wird im Oktober 2005 eine diesbezügliche Mitteilung vorlegen.

Pilotprojekte zum Abbau des Verwaltungsaufwands
Häufig ergibt sich eine übermäßige Belastung der Verwaltungen der Mitgliedstaaten aus Melde- und Informationspflichten aufgrund von EU-Rechtsvorschriften.

Die Kommission wird Pilotprojekte zur Messung und zum Abbau des Verwaltungsaufwands in den Bereichen Bauprodukte und Statistik einleiten, für die komplexe EU-Rechtsvorschriften gelten.

Verzicht auf Rechtsvorschriften als Alternative
Manchmal sind Alternativen die bessere Lösung als eine Rechtsvorschrift. Aus diesem Grund beabsichtigt die Kommission, verstärkt europäische Normen als technische Unterstützung für europäische Rechtsvorschriften sowie Koregulierung und Selbstregulierung zu nutzen.

Konsultation der Bürger
EU-Bürger, Unternehmen und NRO werden die Möglichkeit erhalten, über das Internet Wege zur Erzielung einer besseren Rechtsetzung vorzuschlagen.

Auch die Mitgliedstaaten müssen ihren Beitrag leisten
Viele Maßnahmen, die zum Abbau von Bürokratie beitragen, liegen in Händen der Mitgliedstaaten. Die Kommission wünscht, dass die bessere Rechtsetzung ein integrierter Bestandteil der nationalen „Lissabon-Aktionspläne“ wird. Sie empfiehlt den Mitgliedstaaten, nationale Maßnahmen für eine bessere Rechtsetzung zu ergreifen, zu denen auch Folgenabschätzungssysteme und Vereinfachungsprogramme zählen sollten.

Außerdem schlägt die Kommission vor, eine Gruppe aus nationalen Rechtsetzungsexperten auf hoher Ebene einzusetzen, die eine gemeinsame Agenda zum Thema „Bessere Rechtsetzung“ ausarbeitet.
     
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