StVO-Novelle beseitigt Wildwuchs von Verkehrsschildern im Baustellenbereich  

erstellt am
07. 04. 05

Wien (svt) - "Die Übertragung der Verordnungskompetenz vom Bund auf die Länder im Autobahn-Baustellenbereich, stellt einen wesentlichen Schritt zur Verwaltungsvereinfachung dar, weil das Versenden von unzähligen Bescheidabschriften, Befunderhebungen, Gutachten und Plankonvoluten an das Verkehrsministerium damit der Vergangenheit angehört", betonte Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka am Dienstag (05. 04.) nach dem Beschluss der 21. Novelle zur Straßenverkehrsordnung. Bisher wurde zwar die Bewilligung für die Durchführung der Bauarbeiten durch das Land erteilt, eine allenfalls notwendige Verordnung zur Regelung des Verkehrs musste aber vom Verkehrsministerium erlassen werden.

Für die Länder bedeute die Neuordnung der Kompetenzen keinen Mehraufwand. Die notwendigen Verkehrsbeschränkungen würden ohnehin bereits im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung des Bewilligungsbescheides von einem Verkehrssachverständigen festgestellt werden, daher sei es naheliegend, die Erlassung der entsprechenden Verordnung nach dem One-Stop-Shop-Prinzip auch bei derselben Behörde anzusiedeln, erklärte Kukacka.

Auch der Wildwuchs des Schilderwaldes wird durch die Kompetenzverlagerung verhindert. Das Land sei auch hier Bewilligungsbehörde - etwa bei der Geschwindigkeitsbegrenzung im Baustellenbereich- und könne die Verkehrszeichen besser auf die jeweils momentanen tatsächlichen Erfordernisse abstimmen. Verkehrszeichen können dann sofort mit Beendigung der Bautätigkeiten gleichzeitig entfernt werden. Eine Verringerung dieses Schilderwaldes auf der Autobahn sei vor allem im Hinblick darauf, dass offensichtlich nicht sinnvoll erscheinende Verkehrszeichen die Befolgungsdisziplin der Verkehrsteilnehmer negativ beeinflussen, sehr zu begrüßen. "Es wird in Zukunft also nicht mehr passieren, dass beispielsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung länger steht, als die Bauarbeiten dauern, nur weil das in der Verordnung so festgelegt ist ", schloss Kukacka.
     
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