Grundeigentümer als Partner im Nationalpark Hohe Tauern  

erstellt am
06. 04. 05

Eberle bei der Vollversammlung der Schutzgemeinschaft der Grundeigentümer
Salzburg (lk) - Das Bekenntnis, dass die Grundeigentümer die wichtigsten Partner im Nationalpark Hohe Tauern sind, gilt heute genauso wie im Jahr 1971, als in der Heiligenbluter Erklärung die Gründung eines Nationalparks vereinbart wurde. Nationalparkreferentin Landesrätin Doraja Eberle sieht in der 1975 gegründeten Schutzgemeinschaft der Grundeigentümer keine „Widerstandsbewegung“, sondern einen verlässlichen Partner, der auch am großen Erfolg des Nationalparks Hohe Tauern teilhat. Die Schutzgemeinschaft sei eine Einrichtung, auf die Eberle auch für alle künftigen Problemstellungen im Nationalpark nicht verzichten möchte. „Und Arbeit gibt es noch genug“, so die Nationalparkreferentin am Dienstag (05. 04.) bei der Vollversammlung der Schutzgemeinschaft der Grundeigentümer in Hollersbach.

In einem Referat stellte Landesrätin Eberle ihre naturschutzpolitischen Ziele im Nationalpark offen zur Diskussion: Die Erreichung der Internationalen Anerkennung gemäß IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) habe oberste Priorität. 30.000 Hektar der erforderlichen 40.000 Hektar in der Kernzone des Nationalparks stehen bereits unter Vertrag. Der Weg des Vertragsnaturschutzes werde einer hoheitlichen Regelung auch weiterhin vorgezogen, garantiert Eberle.

Dennoch erfordern die Naturschutzrichtlinien der EU auch in rechtlicher Sicht einige Anpassungen, die Landesrätin Eberle in einer Novelle des Nationalparkgesetzes auf Basis einer breiten und offen geführten Diskussion vornehmen möchte.

Klare Worte fand Landesrätin Eberle zu den Plänen, den Nationalpark Hohe Tauern als UNESCO Welterbe zu nominieren. Dieses Vorhaben werde zurzeit nicht weiter verfolgt. Es sei nicht zu verantworten, die gleiche Region und die gleichen Grundeigentümer im Eilzugstempo mit immer neuen internationalen Standards zu konfrontieren.

Hinsichtlich des Nationalparkzentrums in Mittersill stellte Landesrätin Eberle klar, dass die Finanzierung über private und öffentliche Gelder sichergestellt ist und dass dadurch keine Einschränkung im operativen Budget des Nationalparkfonds, aus dem jährlich auch der Vertragsnaturschutz und andere Vorhaben der Grundeigentümer finanziert werden, gegeben ist.
     
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