Basel II: WKO für Vereinfachungen und Erleichterungen  

erstellt am
05. 04. 05

Pichler: Viele Verbesserungen erreicht, aber Komplexität und Umsetzungsaufwand müssen vom Europäischen Parlament noch weiter reduziert werden
Wien (pwk) - Das Schwergewicht der Diskussion über das EU-Richtlinienvorhaben zu Basel II hat sich in der finalen Phase nun auf das Europäische Parlament verlagert. Der Bericht des Berichterstatters an das Europäische Parlament steht unmittelbar bevor. Daher hat die Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich den Berichterstatter Alexander Radwan sowie den in finanzwirtschaftlichen Fragen besonders engagierten Vertreter österreichischer Interessen MdEP Othmar Karas zu einer Diskussionsveranstaltung in die Wirtschaftskammer Österreich eingeladen. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz betonte der Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung, Herbert Pichler, dass es gelungen sei, bei Basel II eine große Zahl wichtiger Verbesserungen durchzusetzen. „Dennoch besteht nach wie vor Handlungsbedarf, um die weiterhin zu hohe Komplexität bzw. den hohen Aufwand bei der Umsetzung dieses Konzepts zu reduzieren. Die Bundessparte hat daher eine Reihe dringender Forderungen zur weiteren Verbesserung des Paketes vorgelegt.“

Die wesentlichen Punkte sind die Anhebung der Grenze für begünstigte Retailkredite auf zwei Millionen Euro im Interesse der Klein- und Mittelbetriebe, keine zwingende Anwendung von Basel II-Verpflichtungen vor dem 1.1.2008, möglichst breite Zulässigkeit von Teilanwendungen, einheitliche Regelung der Ausfallsdefinition, die Vermeidung von Doppelberechnungen beim Umstieg in das neue System sowie Kritik an zu aufwendigen Veröffentlichungspflichten, die sich zu sehr an den Erfordernissen des Kapitalmarktes orientieren.

Außerdem sei zu berücksichtigen, dass Basel II nicht nur aus den neuen Eigenmittel-, Aufsichts- und Veröffentlichungsbestimmungen selbst bestehe, machte Pichler aufmerksam. Die Diskussion darüber umfasst zB auch das neue, risikoorientierte Meldewesen, wo der Zusatzaufwand in Grenzen gehalten werden muss, ein neues Aufsichtssystem mit umfassenden Neuregelungen für den Prüfungsprozess, das Genehmigungsverfahren für die Risikomanagementansätze sowie Standards für das Kreditgeschäft.

Pichler wies auch darauf hin, dass die EU-Kommission ein eigenes Komitee der europäischen Bankenaufseher (CEBS) mit dem Ziel eingesetzt hat, Detailregelungen insbesondere zu Basel II sowie Leitlinien für die Umsetzung zu formulieren. Zusätzlich wurde ein Beratungsgremium des CEBS mit 17 europäischen Bankexperten eingerichtet, dem von österreichischer Seite der Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung, Herbert Pichler, angehört, der auch dort die Interessen der österreichischen Kreditwirtschaft vertritt. „Ich gehe dabei von den Grundsätzen aus: Begrenzung der Regulierungswelle, Betonung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei Regulierungen sowie Notwendigkeit der besseren Abstimmung der Aufsichtstätigkeit zwischen den Aufsichtsbehörden“, so der Bundesgeschäftsführer.

Bezüglich der Standards für das Kreditgeschäft sprach sich Pichler für die Möglichkeit alternativer Wege zur Erreichung der Ziele der Finanzmarktaufsichts-Standards aus: „Auch wenn es in einer Reihe von sachlichen Gesprächen mit der Finanzmarktaufsicht möglich war, zu praxisgerechteren Lösungen zu gelangen (Empfehlungscharakter, zeitgleiches Inkrafttreten, alternative Konzepte zulässig), so bleiben doch die grundsätzlichen Bedenken der österreichischen Kreditwirtschaft gegen die FMA-Standards für das Kreditgeschäft aufrecht.“ Es bestünden nach wie vor begründete Zweifel an der Richtigkeit des Konzepts der Trennung Markt/Marktfolge sowie wesentliche Vorbehalte gegen eine zu aufwendige Bürokratie und mögliche Eingriffe in die Organisationsstruktur der Kreditinstitute. „Angesichts der dynamischen Entwicklungen auf den Finanzmärkten ist für die heimische Kreditwirtschaft die Weiterentwicklung des Risikomanagements ein wichtiges Anliegen. Die Grenze muss allerdings dort liegen, wo Überregulierungen unmittelbar in die Aufgaben der Geschäftsleitungen einzugreifen drohen“, erklärte Pichler.

Hingewiesen wurde von Seiten der Bundeskreditsparte auch auf den EU-Aktionsplan Finanzdienstleistungen, bei dem bei allem Verständnis für die Bemühungen um die Weiterentwicklung des Binnenmarktes mit 39 Regulierungen in 5 Jahren große Gefahr der Überforderung bestünde, stellte Pichler fest. „Wir treten daher mit großem Nachdruck für eine Begrenzung der Kosten aus der Regulierungswelle ein. Neue Regulierungen sollten nur dort erfolgen, wo dies unbedingt erforderlich ist und jedenfalls mit einer verpflichtenden Kosten/Nutzenanalyse verbunden sein.“
     
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