Rat Justiz und Inneres in Luxemburg  

erstellt am
15. 04. 05

Justizministerin Miklautsch unterzeichnet EG-Schuldvertragsübereinkommen
Luxemburg (bmj) - Am Rande der Ratstagung Justiz und Inneres am Donnerstag (14. 04.) in Luxemburg unterzeichnete Bundesministerin Maga. Miklautsch mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union das vierte Beitrittsübereinkommen zum EG-Schuldvertragsübereinkommen aus 1980. Damit werden die Bestimmungen dieses Übereinkommens auf die neuen Mitgliedstaaten der EU ausgedehnt. Das Schuldvertrags- übereinkommen regelt die Frage, welches Recht auf einen Sachverhalt angewandt wird, der Beziehungen zu mehreren Rechtsordnungen aufweist.

Beim Rat standen zwei Justizthemen auf der Tagesordnung, nämlich die Schaffung einer Verordnung über ein europäisches Mahnverfahren sowie den Informationsaustausch über strafgerichtliche Verurteilungen zwischen den Mitgliedstaaten.

Ziel eines europäischen Mahnverfahrens ist die Schaffung eines zeit- und kostensparenden Gerichtsverfahrens zur Erwirkung einer vollstreckbaren Entscheidung über eine Forderung, deren Rechtmäßigkeit nicht bestritten wird.

Bei der Diskussion über gerichtliche Ausgestaltung eines europäischen Mahnverfahrens setzte sich Bundesministerin Maga. Miklautsch unter Hinweis auf die Vorgaben des EG-Vertrages erfolgreich dafür ein, dieses auf grenzüberschreitende Sachverhalte zu beschränken. Dies hätte auch die Konsequenz, dass das österreichische Mahnverfahren, das nicht nur durch seine elektronische Abwicklung äußerst effektiv und akzeptiert ist, durch ein europäisches Verfahren mit geringeren Standards verdrängt würde.

Bei der Debatte über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister kam man überein, dass bei Unionsbürgern der Zugang zu Informationen weiterhin über den Mitgliedstaat erfolgen soll, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Ein zentrales Register zur Feststellung des Urteilsmitgliedstaates soll für diejenigen Fälle angelegt werden, in denen es um Drittstaatsangehörige geht oder in denen die Staatsangehörigkeit einer verurteilten Person dem Urteilsmitgliedstaat nicht bekannt ist. Die Europäische Kommission wurde ersucht, auf dieser Basis einen Vorschlag zu erstellen.
     
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