Was steht auf der Betriebskostenabrechnung?  

erstellt am
13. 04. 05

ÖNORM A 4000 sorgt für die notwendige Transparenz
Wien (ON prm) - Spätestens bis Ende Juni müssen Hausverwaltungen den Mietern oder Eigentümern die Abrech-nung der Betriebskosten für das Jahr 2004 vorlegen - nicht selten ein Anlass für Streit oder Missverständnisse. Was eigentlich nicht sein müsste. Denn für eine übersichtliche und klar strukturierte Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen gibt es klare Vorgaben: ÖNORM A 4000. Sie sorgt für die notwendige Transparenz und hilft unnötigen Ärger zu vermeiden.

Klagen über falsche oder unübersichtliche Abrechnungen von Betriebskosten sind an der Tagesordnung. Um dies zu verhin-dern und um Streitereien zwischen Hausverwaltungen und Mietern bzw. Wohnungs- und Geschäftseigentümern zu vermeiden, gibt es die ÖNORM A 4000 "Abrechnung von Bewirtschaftungskosten von Gebäuden mit Miet- und Eigentumsobjekten". Sie regelt die Abrechnung aller Kosten, die von einer Mieter- oder Eigentümergemeinschaft zu tragen sind. Dazu gehören: Be-triebskosten, Kosten für gemeinsame Anlagen, Erhaltung und Verbesserung sowie sonstige Aufwendungen für Gebäude, die mindestens drei Nutzungsobjekte aufweisen und von denen wenigstens eines den Abrechnungsvorschriften des Mietrechts-Gesetzes, des Wohnungsgemeinnützigkeits-Gesetzes oder des Wohnungseigentums-Gesetzes 2002 unterliegt.

Kurzfassung, Langfassung, Belegsammlung
Die Abrechnung ist - in Anlehnung an die Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetzes - in drei Teile gegliedert: eine Belegsammlung, eine Langfassung und einer Kurzfassung, die aufeinander aufbauen.

Die Belegsammlung ist - nach ÖNORM A 4000 - "die vollständige Sammlung aller der Abrechnung zugrunde liegenden Bele-ge, die in übersichtlicher und nachprüfbarer Weise zusammengestellt ist, so dass sie den Sachgruppen eindeutig zugeordnet werden können".

Die Langfassung enthält eine übersichtliche Aufstellung der zugeordneten Kosten und Einnahmen. Dabei sind jeweils Empfän-ger und Zweck der Zahlung anzuführen und die Rechenschritte darzustellen, die zum Saldo (in der Kurzfassung) geführt ha-ben.

Die Kurzfassung liefert eine Übersicht über die Abrechnung sowie eine summenmäßige, nach Sachgruppen geordnete Auf-stellung der Kosten (vermindert um allfällige Einnahmen). Sie gibt außerdem Aufschluss über den Anteil, der sich für das Nut-zungsobjekt ergibt, enthält eine Gegenüberstellung mit den vorgeschriebenen oder bezahlten Akontierungen und weist den Saldo aus.

Um ein praxisgerechte Abrechnung zu erleichtern, sind in der ÖNORM A 4000 insgesamt elf Beispiele angeführt.


Heizkosten
In die Abrechnung nach ÖNORM A 4000 kann auch die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten nach ÖNORM M 5930 integriert werden. Diese Norm enthält Anforderungen und Richtlinien für die Aufteilung und Verrechnung der Heiz- und Warm-wasserkosten für zentrale Wärmeversorgungsanlagen (§ 2 Z 8 Heizkostengesetz). Voraussetzung für die verbrauchsabhängi-ge Abrechnung ist, dass alle Wohnungen oder Geschäftsräume mit Erfassungsgeräten ausgestattet sind und die Mie-ter/Eigentümer den Wärmeverbrauch selbst regeln können.

Wichtiger Punkt dabei: Die Ablesung muss mindestens 14 Tage vor dem Termin am "Schwarzen Brett" im Stiegenhaus ange-kündigt werden.
     
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