Rechnungshofbericht über "Eurofighter"  

erstellt am
21. 04. 05

Luftraumüberwachung den Gegebenheiten anpassen
Der Rechnungshof legte dem Nationalrat seinen insgesamt dritten Wahrnehmungs- bericht über die Beschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen vor
Wien (rechnungshof) - "Die Luftraumüberwachung ist für die nächsten 30 Jahre – allerdings eingeschränkt – möglich", betont Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser am Mittwoch (20. 04.). Zu diesem Ergebnis kommt der Rechnungshof in seinem dritten Bericht zu den Luftraumüberwachungsflugzeugen, der Kaufverträge, Finanzierung und Gegengeschäftsvertrag zum Inhalt hat. Laut dem taktisch-operativen Konzept des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) sind 24 Kampfflugzeuge nötig, um den Luftraum in Friedenszeiten Tag und Nacht zu überwachen. Dieses durchaus anspruchsvolle Ziel wird jetzt mit 18 Flugzeugen den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Der Rechnungshof stellte auch fest, dass der Bestbieter aufgrund der vom BMLV festgelegten Maßstäbe ermittelt wurde. Durch die nachträgliche Änderung des Kaufvolumens auf 18 Stück änderte sich die Reihung der Bieter nicht. Allerdings merkte der Rechnungshof auch an, dass dem BMLV keine Unterlagen vorlagen, welche Auswirkungen die Änderung von Stückzahl, Lieferfristen, Mengengerüst und Zahlungsbedingungen auf den Kaufvertrag habe. Dies biete ein hohes Risiko.

Zusätzlich zeigte sich, dass für die Luftraumüberwachung bis 2015 zusätzlich 460 Mill. EUR nötig sind, um etwa das Radarsystem auszubauen, die Piloten auszubilden oder Munition zu beschaffen. Dieser Betrag ist unabhängig von der Typenentscheidung und würde bei jedem Modell anfallen.

Das BMLV sah bis zur geplanten Lieferung der neuen Kampfflugzeuge in der ersten Ausschreibung eine Zwischenlösung vor. Da keine der Firmen eine geeignete Zwischenlösung anbieten konnte, verzichtete das BMLV in der konkretisierten Ausschreibung darauf, änderte die Lieferfristen jedoch so, dass keine Zwischenlösung mehr nötig war. Der verspätete Vertragsabschluss machte eine Zwischenlösung erforderlich. Die zusätzlichen Kosten für diese Lösung wurden gegenüber den Entscheidungsträgern nicht dargestellt.

Was dürfen Kampfflugzeuge kosten?
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) legte erst im Jahr 2003 während der Verhandlungen eine Obergrenze von 2 Mrd. EUR fest. Dies hatte zur Folge, dass die im Angebot aufgezeigten Kosten etwa durch Leistungsreduzierungen und kaufmännische Festlegungen gemindert werden mussten. Damit kann die Effizienz des Fluggerätes nicht in vollem Umfang genützt werden. Reduziert wurden etwa technische Einrichtungen wie Zielerfassungseinrichtungen bei Schlechtwetter und bei Nacht oder der Aufbau von Bedrohungsbibliotheken, die erkennen, ob sich ein befreundetes oder feindliches Flugzeug nähert. Zudem ist im Kaufvertrag nur die Type festgelegt, nicht aber, welche Tranche, also welche Ausführung, bestellt wurde. Dies ist nur aus den technischen Spezifikationen ersichtlich.

Weiters merkte der Rechnungshof an, dass die Kaufpreisraten auch bei vertraglicher Schlecht- oder Nichterfüllung durch die Firma Eurofighter termingerecht und vollständig bezahlt werden müssen. Eine Haftungsobergrenze für fehlerhafte Vertragsleistungen wurde bei einem Kaufpreis von rd. 2 Mrd. EUR mit 296 Mill. EUR festgelegt.

Zur Abdeckung der Kosten, die bei der Produktion der Flugzeuge entstehen, wurde ein Vorfinanzierungsmodell gewählt. Mangels vollständiger Dokumentation ist der Vorgang jedoch nicht transparent nachvollziehbar.

Gegengeschäftsvertrag
Inwieweit Projekte im Rahmen der Verträge bereits umgesetzt wurden und wie hoch das damit verbundene Gegengeschäftsvolumen tatsächlich war, ist im vorliegenden Bericht nicht erfasst, da die Liste der abgeschlossenen und erfüllten Gegengeschäfte erst im Mai 2004 dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (BMWA) vorgelegt werden musste.

"Bei künftigen Großvorhaben sollten die Entscheidungsträger über den Gesamtumfang und die Kosten rechtzeitig informiert und die Finanzierung transparent gestaltet werden", schloss Josef Moser.

Die bisherigen Prüfungsergebnisse
Gegenstand der Erstprüfung war der Zeitraum von 1993 bis zum 10. Oktober 2001 (verbindliche erste Angebotseinholung), wobei die diesbezüglichen Festhaltungen und Empfehlungen im Wahrnehmungsbericht 2002/3 (ab Seite 21) enthalten sind:

Der RH konnte feststellen, dass die Konzepte vom jeweils übergeordneten Planungsdokument klar ableitbar waren.
http://www.rechnungshof.gv.at/Berichte/Bund/Bund_2002_3/Bund_2002_3.pdf

Gegenstand der Zweitprüfung war der Zeitraum vom 10. Oktober 2001 bis zum 2. Juli 2002 (Typenentscheidung im Ministerrat), wobei die diesbezüglichen Festhaltungen und Empfehlungen im Wahrnehmungsbericht 2004/1 enthalten sind:

Die Prüfung ergab, dass unter Zugrundelegung der vom BMLV festgelegten Maßstäbe, nämlich technischer Leistungsumfang, kaufmännische Bestimmungen, Kosten-Nutzwert-Analyse der Eurofighter zutreffend als Bestbieter ermittelt wurde.

Das Ergebnis der Kosten-Nutzwert-Analyse war nachvollziehbar und mathematisch abgesichert, wobei aber die Auswertung zeigte, wie abhängig das Ergebnis dieser Analyse von dem vom BMLV festgelegten Aufteilungsschlüssel der Soll- zu den Mussnutzwertpunkten war.

Als Empfehlung wurde insbesondere ausgesprochen, dass es erforderlich ist, die tatsächlich zu erwartenden gesamten Betriebskosten festzustellen und ein Kostenrechnungssystem für die anfallenden Betriebskosten einzurichten.
http://www.rechnungshof.gv.at/Berichte/Bund/Bund_2004_01/Bund_2004_1.pdf

 

Gahr: Rechungshof bestätigt Eurofighter als Bestbieter
Wien (övp-pk) - "Der Rechnungshof hat in seinem letzten Bericht klar festgestellt, dass die Ermittlung des Eurofighters als Bestbieter zu Recht erfolgte. Auch im heute publizierten Bericht wurde die Ermittlung als Bestbieter bestätigt. Damit kann trotz vielfacher Kritik von Seiten der Opposition das transparente und saubere Ermittlungsverfahren festgestellt werden." Das erklärte ÖVP-Rechnungshofsprecher Hermann Gahr am Mittwoch (20. 04.) zum heute publizierten Rechnungshofbericht zum Thema Eurofighter.

"Die Anregungen des Rechnungshofes in diesem Bericht werden natürlich sehr ernst genommen", so der ÖVP-Rechnungshofsprecher weiter."Mit der Bestellung des Eurofighters wird die Luftsicherheit über den österreichischen Luftraum weiterhin garantiert." Verteidigungsminister Platter hat bereits dargelegt, dass es ein Konzept für den Einsatz von 18 Jets gibt.

In Bezug auf die Nachbeschaffungskosten stellte Gahr fest, dass diese beim Einsatz jedes Modells für die Luftraumüberwachung entstehen würden und nicht den Kosten der Eurofighter zurechenbar seien.

 

Kräuter: Eurofighter-Desaster amtlich bestätigt
RH-Sonderprüfung bestätigt SPÖ-Kritik an milliardenteurer Beschaffung
Wien (sk) - Die von der SPÖ seit Jahren geübte Kritik an der unnötigsten und teuersten militärischen Beschaffung in der Geschichte der Zweiten Republik sieht SPÖ-Rechnungshofsprecher Günther Kräuter durch den RH-Bericht "amtlich bestätigt", wie er am Mittwoch (20. 04.) gegenüber dem SPÖ-Pressedienst erklärte. Die Sonderprüfung sei auf Initiative der SPÖ zustande gekommen.

Persönlich empfindet Kräuter "Respekt vor dem RH-Präsidenten, der Rückgrat bewiesen hat, indem er öffentlich klarstellte, dass eine Luftraumüberwachung mit dem teuersten Gerät in den nächsten 30 Jahren nur eingeschränkt möglich sein wird". Für Kräuter stellt es "eine Inkompetenz sondergleichen" der zuständigen Bundesminister dar, dass weder die Zielsetzungen des BMLV, noch die Muss-Komponenten der Ausschreibung im Kaufvertrag mit der Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH berücksichtigt wurden. "Durch diese unprofessionelle Konstruktion sind die tatsächlichen Gesamtkosten der Kampfflugzeuge nicht einmal vom Rechnungshof berechenbar", so der SPÖ-Abgeordnete. Kräuter wies darauf hin, dass der RH zusätzliche Nachbeschaffungskosten in Höhe von 416 Mio. Euro erstmalig in seinem Bericht aufzeigte.

Hinsichtlich des Gegengeschäftsvertrages stellte der RH laut Kräuter klar, dass bzgl. des Inhaltes dieser Vereinbarung absolut keine Transparenz gegeben sei und schon für die Formulierung dieses Vertrages eine externe Rechtsanwaltskanzlei für 60.000 Euro herangezogen wurde. "Erst kürzlich wurde die Forderung von RH-Präsident Moser, eigene Ressourcen wie die Finanzprokurator für solche Leistungen heranzuziehen, einmal mehr von den Regierungsfraktionen abgeschmettert", kritisierte Kräuter. Und weiter: Durch den RH konnte kein einziges Gegengeschäft inhaltlich geprüft werden. Deshalb werde es auch in Zukunft notwendig sein, "jedes einzelne Geschäft auf Herz und Nieren zu prüfen". Auch die Schüssel-Mär einer "Wirtschaftsplattform", die letztlich die Kampfflugzeuge bezahlen soll, wurde durch den Rechnungshof endgültig widerlegt, schloss Kräuter.

 

 Scheibner: RH bestätigt Richtigkeit der Eurofighter-Entscheidung
Skandalisierungskampagne der Opposition bricht endgültig zusammen
Wien (fpd) - Auch der Eurofighter-Endbericht des Rechnungshofes bestätigt, daß die Typenentscheidung richtig und die einzig mögliche Variante gewesen sei. "Nun bricht die Skandalisierungskampagne der Opposition und einiger Bundesheergegner endgültig zusammen", meinte der Klubobmann des Freiheitlichen Parlamentsklubs Herbert Scheibner am Mittwoch (20. 04.). Insgesamt sei dies schon der dritte Bericht, der dies bestätige.

Der Rechnungshof habe erneut klargestellt, daß der Ankauf richtig und nachvollziehbar gewesen sei und es keine negativen Vorgangsweisen dabei gegeben habe. Der Rechnungshof bescheinige damit, daß die Vorwürfe der Opposition auch völlig haltlos seien. Scheibner geht davon aus, daß dieses moderne System einerseits zur optimalen Implementierung diene, andererseits würden die sehr guten Wirtschaftskontakte für Gegengeschäfte genutzt werden."Die permanente Schlechtmacherei und die unbewiesenen Anschuldigungen richten großen Schaden an, damit sollte nun endgültig Schluß sein", so Scheibner.

Es handle sich beim Eurofighter um ein international anerkanntes gutes Gerät. Ungeachtet aller Diskussionen habe die Luftraumüberwachung oberste Priorität, betonte Scheibner. Daß der Rechnungshof verschiedene Details kritisiere, liege in der Natur der Sache, schließlich handle es sich um den größten Beschaffungsvorgang der Zweiten Republik. Auch sei es selbstverständlich, daß durch das Streichen von Ausrüstung nicht alle ursprünglich geplanten Aufgaben erfüllt werden könnten. Die Kernaufgabe der Luftraumüberwachung sei aber uneingeschränkt möglich. Überdies bestünde die Möglichkeit, die Stückzahl in einigen Jahren wieder aufzustocken. Auch der Finanzminister habe zugesagt, daß die ersparten Budgetmittel für die Modernisierung des Bundesheeres und die Verbesserung des Katastrophenschutzes verwendet werden könnten. Scheibner geht davon aus, daß dies auch umgesetzt werde.

 

 Strache für Eurofighter-Untersuchungsausschuss
Untersuchungsausschuss soll sämtliche Gerüchte, Fragen und Zweifel aufzuklären
Wien (fpd) - Eine nicht wirklich funktionierende Luftraumüberwachung, die anhaltende Diskussion über einen möglicherweise überhöhten Preis, millionenschwere Zusatzkosten durch eine Übergangslösung, seine nur einige der vielen offenen Fragen in der Eurofighter-Beschaffung. Aber genug für den Wiener FPÖ-Chef HC Strache einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

„Die Regierung muss von sich aus die vielen offenen Gerüchte, Fragen und Zweifel aufklären, sonst werden sich schon bald noch viel mehr Gerüchte um den Eurofighter-Kauf ranken, als es bislang schon der Fall ist“, erklärte Strache. Schon alleine der Umstand, dass die enormen Kosten der Übergangslösung in die Bewertung für den Eurofighter nicht eingeflossen seien, zeige, dass hier noch Klärung ausständig sei.

Darüber hinaus stelle sich die Frage, ob es richtig sei, dass der Preis von 18 Eurofightern pro Stück den Vergaberichtlinien im Vergleich zu den vorher angebotenen 24 Eurofightern aufgrund eines 10 Prozent teueren Angebotes einer Plausibilitätsprüfung nicht entspreche. Eine Stornierung bis hin zur Neuausschreibung wäre da in den Raum zu stellen

„Wäre ich Vertreter einer der beiden Regierungsfraktionen, dann würde ich aktiv die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses unterstützen, um all diese offenen Fragen für den Steuerzahler zu klären“, saget Strache. Denn der Umstand, dass es sich hier um den größten Beschaffungsvorgang der Zweiten Republik handle, mache eine größtmögliche Transparenz unumgänglich.

 

 Kogler: Rechnungshof bestätigt Vorwürfe bei Eurofighter-Kauf
Immer mehr Geld für immer weniger Leistung
Wien (grüne) - Die Grünen sehen sich mit dem nunmehr dritten Bericht des Rechnungshofes (RH) zur Eurofighter-Beschaffung in ihrer Kritik an dem Rüstungsprojekt bestätigt. Werner Kogler sah im Gespräch mit der APA den Verdacht bestätigt, "dass die Bundesregierung alles getan hat, um den Auftrag der Eurofighter GmbH zuzuschieben". Kogler sprach von "abenteuerlichen Umständen". Die Verhandler hätten ihre eigenen Muss-Kriterien nachträglich "massiv abgeändert", kritisierte er: "Ein Ferrari wurde ursprünglich angeboten, und dann stellt sich heraus, dass mit dem vorhandenen Budget nur ein Kleinwagen finanzierbar ist. Vom Ferrari bleibt nur die Karosserie." Damit sei die Luftraumüberwachung aber nicht mehr machbar.

Dazu komme, dass die Vertragsbestimmungen "abenteuerlich zum Schaden der Steuerzahler" abgeändert worden seien. Kogler: "Das ist ein Schuss ins Knie, der die Willfährigkeit oder die Hilflosigkeit der österreichischen Verhandler zum Ausdruck bringt."

Der Abgeordnete bezweifelt zudem, ob Eurofighter tatsächlich Bestbieter gewesen sei. Er behauptet, Eurofighter hätte zum Zeitpunkt 2005 gar nicht liefern können, die offiziell mit dem Wunssch Österreichs begründete Verschiebung auf 2007 sei nur "hingeschummelt" worden. Also müssten auch die Kosten für die Zwischenlösung von 70 Millionen Euro berücksichtigt werden - und dann wäre Saab mit dem Gripen Bestbieter gewesen.
     

Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament
vertretenen Parteien – sofern vorhanden! Die Redaktion

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