Mehr Transparenz im Interesse der Konsumenten  

erstellt am
20. 04. 05

LR Verena Dunst präsentiert neues Produktsicherheitsgesetz
Eisenstadt (blms) - Mit 2. April 2005 ist das neue Produktsicherheitsgesetz (PSG) in Kraft getreten, das aus der Umsetzung der EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit für Verbraucherprodukte resultiert. "Das Burgenland hat sich, so, wie die anderen Bundesländer, beim Entstehen dieses Gesetzes entsprechend eingebracht. Mit dieser Novelle soll sichergestellt werden, dass die in Verkehr gebrachten Produkte sicher sind und insbesondere das Leben und die Gesundheit von Menschen vor Gefährdungen durch allenfalls gefährliche Produkte geschützt werden", erklärte dazu Landesrätin Verena Dunst in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Hofrat Dr. Andreas Gold, Leiter des Referates für Konsumentenschutz und Preisregelung sowie DI Christian Schügerl von der Maschinenbauabteilung des Amtes der Burgenländischen Landesregierung.

Ein Produkt ist allerdings nur dann sicher, wenn es bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung keine oder nur geringe Gefahren birgt. Voraussetzung dabei ist, dass dieses Gerät bestimmungsgemäß verwendet wird. Dabei erstreckt sich die Gefährdung auch auf die Verpackung, auf den Zusammenbau eines Produktes, Verhalten bei der Wartung, Lagerung, Transport, seine Einwirkung auf andere Produkte, wenn es mit anderen gemeinsam verwendet wird, bis hin zu verständlichen Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen.

Landesrätin Dunst: "Das neue Gesetz kennzeichnet weiters, dass jetzt die Hersteller und Importeure solcher Produkte besondere Pflichten haben. Vor allem dürfen sie jetzt nur mehr solche Produkte veräußern, die den entsprechenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Händler dürfen zudem keine Produkte liefern, die den Sicherheitsanforderungen nicht genügen. Außerdem haben sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, wie durch Überwachung und Weitergabe von Hinweisen, dafür zu sorgen, dass Gefahren vermieden werden können." In Einzelfällen können daher bereits bei begründetem Verdacht, wenn etwa ein Produkt wiederholt zu Unfällen geführt hat, behördliche Schritte vorbeugend gesetzt werden.

Beim Land Burgenland sind, neben den Bezirkshauptmannschaften, vor allem die Abteilung 6 für rechtliche Angelegenheiten und die Abteilung 8 mit ihren Sachverständigen für die Vollziehung dieses Gesetzes zuständig. Bisher hat man nur bei Anlassfällen, und somit nachträglich, Überprüfungen dahingehend vorgenommen, ob sich solche Produkte auf burgenländischen Märkten finden und die erforderlichen Maßnahmen veranlasst. Künftig sollen dagegen aktive Marktüberwachungen bewerkstelligt werden. Im Burgenland wird diese durch drei dafür besonders geschulte Aufsichtsorgane gewährleistet. Zur Steigerung dieser Effizienz werden zudem innerhalb der Bundesländer Schwerpunkte festgelegt, wonach jedes Bundesland nach seinen Möglichkeiten eine bestimmte Marktüberwachung durchführt.

Wesentlich ist auch, dass in diese Überwachungstätigkeiten auch die Organe der Zollbehörden involviert sind. Vor allem ist dabei gedacht, dass gefahrengeneigte Produkte bereits von den Organen der Zollbehörden gleichsam "abgefangen" werden und erst gar nicht zur Verteilung gelangen. So können Gefährdungen bereits im Keim erstickt werden.

Ganz wichtig für die Endverbraucher ist, dass nunmehr auch Anlaufstellen für Verbraucher und andere Betroffene eingerichtet wurden. Bei diesen können Beschwerden, sowohl über die Produktsicherheit, als auch über die Tätigkeit der Aufsichtsorgane eingebracht werden. Ebenso ist die Öffentlichkeit auf Grund zur Verfügung stehenden Informationen über Gefahren, die von Produkten ausgehen, angemessen zu informieren. Zu diesem Zweck wurde auf der Homepage des Landes Burgenland www.burgenland.at auf den Seiten der zuständigen Abteilungen 6 und 8 ein entsprechender Link zur Seite des BMSG eingerichtet.
     
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