Gehrer: Schulpaket I ging in Begutachtung  

erstellt am
29. 04. 05

Bis Sommer Gesetzesänderungen zur Weiterentwicklung der Schulen geplant
Wien (bm:bwk) - „Heute gehen die Gesetzesentwürfe in Begutachtung, mit denen wir die Schule der modernen Arbeitswelt anpassen wollen“, erklärte Bildungsministerin Elisabeth Gehrer am Donnerstag (28. 04.). Schwerpunkte dabei sind die generelle Einführung der 5-Tage-Woche und des Tagesbetreuungsangebots für alle 6- bis 14-Jährigen.

Die Tagesbetreuung wird künftig österreichweit für alle 6- bis 14- Jährigen angeboten. Die Schulen werden die Eltern zeitgerecht informieren und den Bedarf erheben. Ist dieser gegeben, wird unter Wahrung der Wahlfreiheit der Eltern eine Tagesbetreuung angeboten. Ministerin Gehrer hat sichergestellt, dass der Bund den Pflichtschulen für jeweils 15 Kinder 5 Lehrerstunden, das entspricht 10 Betreuungsstunden zur Verfügung stellt. Die Gruppen können künftig klassen-, schulstufen- oder schulübergreifend gebildet werden.

An allen Schulen der 6- bis 14-Jährigen wird künftig der Samstag frei sein. „Familien erhalten durch das längere Wochenende mehr Zeit füreinander“, erklärte Gehrer. Bisher mussten die Schulpartner einen Beschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit fassen, wenn sie die Fünf-Tage-Woche einführen wollten. Künftig wird der freie Samstag österreichweit Standard sein. Wenn an einer Schule eine sechs Tage-Woche gewünscht wird, können die Schulpartner diese Ausnahme für ihre Schule beschließen.

Weitere Gesetzesänderungen werden für die Sicherstellung des Standards der Berufsreifeprüfungen sorgen. In der ersten Klasse Hauptschule werden Kinder, die die Volksschule mit „AHS-Eignung“ absolvieren, sofort mit Beginn des Schuljahres automatisch der höchsten Leistungsgruppe zugeordnet. Schulen können künftig Zusatzbezeichungen führen, um schulautonome Schwerpunktsetzungen besser darstellen zu können - sie können sich beispielsweise Sprachgymnasium oder IT-Hauptschule nennen. Der Unterrichtsgegenstand „Leibesübungen“ wird zeitgemäß in „Bewegung und Sport“ umbenannt.

Alle diese Gesetze treten ab dem Schuljahr 2006/07 in Kraft. Neben den gesetzlichen Maßnahmen umfasst das Schulpaket I auch weitere Schritte, die der besseren Förderung der Schülerinnen und Schüler dienen und sofort umgesetzt werden. Dazu gehören verbindliche Lesetests in der dritten und fünften Schulstufe, die gerade abgehalten werden, die Initiative „Lesen fördern“, die bedarfsorientierte Verwendung des Förderunterrichts und die Weiterführung der Leadership-Academy, durch die 900 Direktorinnen, Direktoren und Führungskräfte im Schulbereich bis Ende 2005 eine Führungskräfteausbildung erhalten. Die Ausarbeitung von Maßnahmen zur frühen Sprachförderung werden zügig fortgesetzt und Ende des Jahres in einem Pilotprojekt umgesetzt.
     
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