Mehr Wochengeld beim 2. Kind durch Anrechnung  

erstellt am
27. 04. 05

Wien (nst) - Das Wochengeld errechnet sich aus dem Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Wenn jedoch in diesen drei Monaten sowohl Kindergeld als auch Arbeitseinkommen zusammen fallen, wurde bisher nur das durchschnittliche Arbeitseinkommen, nicht aber das Kindergeld als Familienleistung herangezogen. "Zukünftig wird auch das Kindergeld in diesen Fällen im ASVG in Höhe von 180 % in die Berechnung des Wochengeldes einfließen", verdeutlicht Sozialministerin Ursula Haubner den Vorteil der neuen Regelung, die sie gemeinsam mit Frauenministerin Maria Rauch-Kallat umsetzen wird.

"Familie und Beruf dürfen sich nicht im Wege stehen, die Wahlfreiheit als Prinzip darf weder in der einen noch anderen Richtung eingeschränkt werden, daher ist diese Verbesserung eine wichtige und notwendige Konsequenz", bekräftigt Haubner.

Die Neuregelung soll mit 1.7.2005 in Kraft treten, per Antrag können aber alle vorherigen Fälle ebenfalls neu berechnet und nachgezahlt werden.

Das Resumée von Sozialministerin Haubner beim Kindergeld fällt äußerst positiv aus: "Die bisherige Evaluierung zeigt eines ganz deutlich: Das Kindergeld greift, und es erfüllt die Erwartungen voll und ganz. Das Kindergeld ist vor allem ein wichtiger Beitrag zur Existenzsicherung, da es auch Frauen ohne eigenes Einkommen oder mit geringfügigem Einkommen (Studentinnen, Hausfrauen ...) erhalten. Im Vergleich zum Jahr 2000 erhalten heute rund 93.000 Personen zusätzlich diese Leistung, sowohl die Erwerbsrate der Mütter wie auch die Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung sind deutlich angestiegen.

"Beim Wochengeld war es notwendig, die Systeme von Versicherungsleistung und Familienleistung zu harmonisieren, weil es mit dieser Lösung nur Gewinnerinnen geben kann und weil sich genau hier Familien- und Frauenpolitik treffen und bestärken müssen", so Sozialministerin Haubner abschließend.
     
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