Industrie begrüßt "kapitalmarktkonformes" Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz  

erstellt am
04. 05. 05

IV-Präsident Sorger: Bundesregierung hat Augenmaß und Sensibilität gegenüber dem heimischen Kapitalmarkt bewiesen
Wien (PdI) - Die Industrie beurteilt die am Dienstag (03. 05.) im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage eines Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2005 grundsätzlich positiv: „Die mit dem Justizministerium erzielten Verhandlungsergebnisse stellen eine tragbare Kompromisslösung dar. Die ärgsten Giftzähne des Begutachtungsentwurfs wurden im Sinne des österreichischen Kapitalmarktes gezogen. Die Bundesregierung mit Bundeskanzler Schüssel, Vizekanzler Gorbach und Justizministerin Miklautsch hat Augenmaß bewiesen und gezeigt, dass es ihr mit der weiteren Attraktivierung des Börseplatzes Wien ernst ist“, erklärte der Präsident der Industriellen- vereinigung (IV) Dr. Veit Sorger. Ebenso wird das vorrangige Ziel des Gesetzes - eine Verschärfung der Kontrolle börsenotierter Gesellschaften im Interesse der Stake Holder - erreicht.

Zu begrüßen sei, so der IV-Präsident, der Übergang von der sogenannten externen Rotation des Abschlussprüfers zur internen Rotation. „In der Praxis bedeutet dies, dass von Zeit zu Zeit der verantwortliche Prüfungsleiter wechseln muss, nicht aber die Prüfungsgesellschaft selbst. Ein periodischer Wechsel wäre für international tätige Unternehmen mit enormem Verwaltungsmehraufwand und Zusatzkosten verbunden gewesen, außerdem hätte die Gefahr einer Qualitätsmilderung durch den Wechsel bestanden. Aus diesem Grund ist auch die EU einem derartigen Modell der externen Rotation nie ernsthaft nahegetreten“.

Corporate Governance Kodex gilt bei Anzahl der Aufsichtsratsmandate
Bei der Zahl der pro Person höchstzulässigen Aufsichtsratsmandate (10) wird im Gesetz nunmehr für börsenotierte Unternehmen die einschränkende Regelung des Corporate Governance Kodex verankert. Dieser Kodex sieht vor, dass in solchen Gesellschaften nicht mehr als 8 Mandate ausgeübt werden dürfen, wobei der Aufsichtsrats-Vorsitz doppelt zählt.

Von besonderer Wichtigkeit für den Börseplatz Österreich war, dass die zur Diskussion gestandene und in ihrer Überzogenheit europaweit einzigartige Haftungsregelung ersatzlos gestrichen wurde. „In EU-weit einzigartiger Form war im Begutachtungsentwurf eine unmittelbare Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat gegenüber den Aktionären in bestimmten Fällen vorgesehen gewesen. Dieser Alleingang hätte zu nicht absehbaren Schäden für den österreichischen Kapitalmarkt führen können. Standortpolitisches Verständnis hat dazu geführt, dass von dieser Idee - ebenso wie vor einiger Zeit schon in Deutschland - Abstand genommen wurde“, begrüßte der IV-Präsident.

Insgesamt sei es aus Sicht der Industrie zwar nicht erfreulich, dass das Aktienrecht weiter reguliert wird (z.B. Regelungen über Aufsichtsratausschüsse, gerichtliche Abberufungsmöglichkeit von Aufsichtsratsmitgliedern) anstatt auf die Selbstregulierung der Kapitalmärkte zu vertrauen, betont die Industriellenvereinigung. „Das nunmehr beschlossene Paket ist aber als Gesamtkompromiss zu akzeptieren, weil es von Vernunft und Verantwortungsbewusstsein für den Standort getragen ist.“
     
zurück