Wissenslücken bei Warnwestenpflicht  

erstellt am
03. 05. 05

KfV-Blitzumfrage: 68 Prozent der Österreicher wissen nichts von der Warnwestenpflicht auf Freilandstraßen - Ausländische Gäste uninformiert
Wien (kfv) - Seit gestern müssen Lenker mehrspuriger Kfz eine Warnweste im Fahrzeug mitführen und diese in vorgeschriebenen Fällen auch anziehen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat sich am ersten Warnwesten-Wochenende auf Raststationen und Parkplätzen umgesehen. Liegt die Warnweste in den Autos von Herrn und Frau Österreicher bereit? Und wissen sie überhaupt, dass die Warnwestenpflicht gestern in Kraft getreten ist?

Von der Warnwestenpflicht hatten etwa 96 Prozent der befragten Österreicher bereits gehört, allerdings wussten rund 29 Prozent nicht, dass sie ab 1. Mai gilt. Ziemlich uninformiert zeigten sich dabei ausländische Gäste: Sieben von 16 Befragten aus dem Ausland hatten noch nichts von der Warnwestenpflicht mitbekommen. Von der Sinnhaftigkeit der Warnwestenpflicht waren aber 90 Prozent aller Interviewten überzeugt. 99 Prozent jener, die über die Warnwestenpflicht Bescheid wussten, lagen richtig damit, dass sie die Warnweste beim Verlassen des Autos auf Autobahnen tragen müssen. Allerdings unterlag ein beträchtlicher Teil auch einem Irrtum: 68 Prozent wussten nicht, dass das Anlegen in bestimmten Fällen auch bei Pannen auf Freilandstraßen vorgeschrieben ist!

16 Prozent hatten das unter Umständen lebensrettende Bekleidungsstück noch nicht in ihrem Auto deponiert, 53 Prozent hatten sich bereits mit einem Exemplar ausgerüstet. 31 Prozent dachten auch an die Sicherheit ihrer Mitfahrer und hatten sich gleich mit zwei Westen ausgestattet.
Am besten ist es, wenn die Warnweste gleich griffbereit in der Fahrgastzelle liegt. Trotzdem bewahrten 42 Prozent jener Personen, die eine Warnweste mit hatten, diese im Kofferraum auf. 19 Prozent hatten das signalfarbene und mit Reflektorstreifen versehene Kleidungsstück unter dem Sitz, 22 Prozent im Handschuhfach und 12,5 Prozent am Rücksitz.

Wann die Warnweste getragen werden muss
"Auf Autobahnen muss die Warnweste - außer natürlich auf Parkplätzen und Raststationen - immer getragen werden, wenn der Fahrer das Auto verlässt. Im Freiland muss sie angezogen werden, wenn das Pannendreieck an einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit aufgestellt wird", ruft Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV), die Regeln in Erinnerung. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einer Strafe von 14 Euro rechnen. Verkehrsminister Gorbach und Innenministerin Prokop haben sich auf eine dreimonatige "Gnadenfrist" geeinigt, in der nur mündlich abgemahnt und informiert wird.

Übrigens: Jene Befragten, die noch nicht mit dem wichtigsten Accessoire des Straßenverkehrs ausgestattet waren, bekamen von den KfV-Interviewern ein nagelneues Exemplar geschenkt.
     
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