Besuch beim Nachbarn  

erstellt am
10. 05. 05

Wie sich unsere östlichen Nachbarn auf unseren Straßen verhalten und welche Vorschriften Österreicher in den neuen EU-Ländern beachten sollten
Wien (kfv) - Seit einem Jahr zählt die Europäische Union 25 Mitgliedsländer. Auch alle südlichen und östlichen Nachbarn Österreichs – Slowenien, Ungarn, die Slowakei und Tschechien – sind grenzenlos erreichbar. Gerade an den langen Maiwochenenden bieten sich gegenseitige Nachbarschaftsbesuche an. Wie ernst nehmen es die neueren EU-Bürger mit den Vorschriften für Österreichs Straßenverkehr und was sollten Österreicher bei einem Kurztrip in den Osten beachten? “Wie unsere Erhebungen zeigen, gehen österreichische Autofahrer nicht als glänzendes Beispiel voran, wenn es um disziplinierte Fahrweise geht”, weiß Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). “In manchen Punkten der Verkehrssicherheit – wie Alkohol am Steuer oder Licht am Tag – sind uns die östlichen Nachbarn voraus, bei Fragen der sicheren Infrastruktur gibt es hingegen noch Aufholbedarf. Um Erfahrungen auszutauschen und damit die Sicherheit aller zu erhöhen, ist die Zusammenarbeit mit diesen Ländern sehr wichtig.”

Nachbarn unter der Lupe
Das KfV hat entlang Österreichs östlicher Grenze 2.343 Autofahrer aus den neuen EU-Nachbarländern bezüglich Gurtverwendung und Tempolimits beobachtet. Mit 94,3 Prozent sind die slowenischen Lenker die gewissenhaftesten Gurtanleger, gefolgt von tschechischen (93,5%) und slowakischen (89,1%) Autofahrern. Österreich landete mit einer Lenker-Gurtanlegequote von 75,3 Prozent am letzten Platz hinter Ungarn (77,6%). Auf den Rücksitzen schnitten die Österreicher hingegen am besten ab. Während 58,4 Prozent der heimischen erwachsenen Mitfahrer am Rücksitz angeschnallt waren, lag die Quote bei Tschechen, Slowenen und Slowaken zwischen 48 und 53 Prozent, die Ungarn brachten es sogar nur auf rund 20 Prozent. An Stellen, wo Österreicher schneller unterwegs sind, treten auch die östlichen Nachbarn aufs Gas. Im Ortsgebiet fahren unsere tschechischen Nachbarn am diszipliniertesten, nur 22,2 Prozent haben das 50 km/h-Limit überschritten. Rasanter sind die Ungarn, von denen sich 57,1% nicht an die Geschwindigkeitsgrenze im Ort hielten. Gleich an zweiter Stelle landete Österreich (49,2%), gefolgt von Slowenien (45,7%) und der Slowakei (39,3%). Die Überschreitungsgefahr scheint im Freiland geringer zu sein. Die 100 km/h-Begrenzung ignorierten vor allem slowakische Fahrer (14,3%), die Österreicher lagen mit 12 Prozent aber dicht auf. Ungarn (8,4%), Tschechen (5,4%) und Slowenen (3,3%) hatten es am wenigsten eilig.

So wie sich in Österreich auch alle Urlauber an die geltenden Verkehrsvorschriften halten sollten, gibt es auch in den umliegenden Staaten einige Gesetze, die österreichische Urlauber kennen sollten, bevor sie in den Urlaub fahren.

Kein Pardon für Alkohollenker
Unsere Nachbarn sind eigentlich als trinkfreudig bekannt, der Spaß hört aber bei Alkohol am Steuer auf. In der Slowakei, Ungarn und Tschechien gelten 0,0 Promille. Wer dem zuwider handelt, bekommt es in Ungarn mit dem berühmten Temperament zu tun: Bei Überschreiten der 0,0-Grenze wird sofort der Führerschein abgenommen, wer über 0,8 Promille liegt, ist den Reisepass los. Tschechien und die Slowakei verfolgen alkoholisierte Unfalllenker mit einer Strafe bis zu 460 Euro und einem zweijährigen Lenkverbot. Schlimmstenfalls kann der Fahrer inhaftiert werden. In Slowenien darf der Blutalkoholgehalt bei maximal 0,5 Promille liegen.

Licht am Tag – nicht nur in Österreich aktuell
Auch in Slowenien und Ungarn hat man den Sinn von Licht am Tag erkannt. Daher müssen dort das ganze Jahr alle Kfz tagsüber mit Abblendlicht unterwegs sein. In Tschechien und der Slowakei muss von Oktober bis März mit Licht am Tag gefahren werden, für Motorräder gilt die Pflicht ganzjährig.

Hände am Steuer statt Handy am Ohr
Dass man beim Autofahren seine Hände am Lenkrad lässt, wird auch bei unseren neuen alten Nachbarn gern gesehen. In so gut wie allen Ländern der EU ist das Telefonieren am Steuer nur mit Freisprechanlage erlaubt.

“Grundsätzlich gilt: Wenn im Ausland ein schweres Delikt begangen wird, das auch in Österreich mit dem Verlust des Führerscheins endet, werden auch die österreichischen Behörden tätig”, erklärt Thann. “Daher ist es am besten, dass man – so wie es auch zuhause sein sollte – die Vorschriften der einzelnen Länder befolgt.”
     
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