Schüssel: Weitere Leistungen für Opfer des Nationalsozialismus  

erstellt am
19. 05. 05

Wien (bpd) - Bundeskanzler Wolfgang Schüssel stellte am Mittwoch (18. 05.) im Pressefoyer im Anschluss an den Ministerrat ein umfangreiches Paket für Opfer des Nationalsozialismus vor. Dieses sieht unter anderem die Nichtigkeitserklärung von NS-Urteilen vor. Dabei handelt es sich nicht um eine Amnestie, sondern um eine grundsätzliche Aufhebung der Urteile, erklärte der Bundeskanzler. Ein weiterer Punkt ist die Ausdehnung des Opferfürsorgegesetzes. Nun erhalten auch Personen, die während der Zeit des Nationalsozialismus auf Grund ihrer sexuellen Orientierung oder "Asozialität" verfolgt und Opfer von medizinischen Experimenten oder zwangssterilisiert wurden, eine finanzielle Entschädigung. Das entsprechende Ansuchen ist beim Sozialministerium zu stellen. Schüssel: "Wir beseitigen damit dieses Unrecht, wie wir auch bereits mit der Entschädigung von Zwangsarbeitern und der Restitution gezeigt haben, dass wir das NS-Unrecht aufarbeiten." Beschlossen wurde auch eine einmalige Zuwendung für die Widerstandskämpfer und Opfer der Verfolgung. Gestaffelt nach dem Einkommen beträgt sie zwischen 500 und 1.000 €. Verbessert werden auch die finanziellen Leistungen für Witwen von Kriegsversehrten. Dafür wendet der Bund rund 4 Millionen € auf. Auf Initiative der Sozialministerin erhalten rund 50.000 "Trümmerfrauen" gleichfalls eine einmalige Zuwendung, wofür der Bund 15 Millionen € zur Verfügung stellt.

Bundeskanzler Schüssel berichtete im Pressefoyer auch über heute stattfindende Gespräche mit Vertretern der Salzburger Landesregierung und der Stadt Salzburg über die weiteren Schritte zur Bewerbung Salzburgs für die Olympischen Spiele 2014. Der Bundeskanzler sicherte dabei die prinzipielle politische Unterstützung dieser Bewerbung durch den Bund zu. "Mein Prinzip war immer, solche Großveranstaltungen nach Österreich zu bekommen, da sie einen Mehrwert für den Tourismus, den Sport und das Image Österreichs erbringen", so der Bundeskanzler. Der Bund wird sich auch an den Kosten für die Bewerbung beteiligen.

Im Pressefoyer zog Bundeskanzler Schüssel auch Bilanz über die Tätigkeit der Bundesregierung in den vergangenen vierzehn Tagen. So beschloss die Bundesregierung in einem Reformdialog am 1. Mai zusätzlich 1,5 Milliarden € für Wachstum und Beschäftigung zur Verfügung zu stellen, dem Nationalrat wurde das neue Asyl- und Fremdenrechtspaket zur Beschlussfassung zugeleitet. Im Nationalrat wurde zudem die 2/3-Mehrheit für Schulgesetze weitgehend abgeschafft. Der Nationalrat hat den EU-Verfassungsvertrag fast einstimmig ratifiziert. Die Zustimmung war damit die bisher höchste in einem EU Mitgliedsstaat. Ausgehend von dieser Abstimmung fand in Österreich eine umfassende Europadiskussion statt, die eingebettet war in die historischen Feiern anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung des Staatsvertrages. In Erfüllung des Staatsvertrags wurden zudem erstmals seit 1977 nach den von Bundeskanzler initiierten Konsensgesprächen wieder neue zweisprachige Ortstafeln in Kärnten aufgestellt.
     
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