Neues Umweltinformationsgesetz in der Begutachtung  

erstellt am
19. 05. 05

Stellungnahmen bis 10. Juni 2005 möglich
Bregenz (vlk) - Der Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Informationen über die Umwelt (Landes-Umweltinformationsgesetz) wurde kürzlich zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt bei den Gemeindeämtern, den Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und ist auf der Internetseite des Landes http://www.vorarlberg.at abrufbar. Bis Freitag, 10. Juni kann jeder Landesbürger Änderungsvorschläge erstatten.

Das Gesetz regelt den Zugang zu Umweltinformationen und die Förderung der systematischen und umfassenden Verfügbarkeit und Verbreitung von Umweltinformationen. Das Gesetz legt u.a. fest, was Umweltinformationen sind, welche Stellen Umweltinformationen mitteilen müssen und unter welchen Voraussetzungen die Mitteilung unterbleiben darf oder unterbleiben muss.
     
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