Koalitionsantrag für ein Anerkennungsgesetz 2005  

erstellt am
18. 05. 05

Wien (pk) - Die Koalitionsfraktionen wollen den 60. Jahrestag der Befreiung Österreichs von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zum Anlass für ein Anerkennungsgesetz 2005 nehmen.

Der 1. Artikel dieses Antrags ist ein "Bundesgesetz über die Anerkennung der Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte". Im Gesetzestext wird auf das Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945 und auf die Befreiungsamnestie des Jahres 1946 verwiesen und festgestellt, dass mit diesen Gesetzen und den entsprechenden Verordnungen "alle von Gerichten, einschließlich der Militär-, SS- und Sondergerichte gefällten Urteile, die unter der nationalsozialistischen Herrschaft gegen Österreicher ergangen und als Ausdruck typisch nationalsozialistischen Unrechts zu betrachten sind, rückwirkend aufgehoben wurden". Ausdrücklich wird festgehalten, dass der Nationalrat mit dem Gesetz den Opfern derartiger Unrechtsurteile und deren Familien "Achtung und Mitgefühl" bezeuge.

In der Begründung zu Artikel 1 wird ausgeführt, dem Gesetzgeber sei es 1945 nicht um einen "kollektiven Gnadenerweis" gegangen, sondern "um ein klares Zeichen der Abgrenzung von einer Unrechtsjustiz"; zumindest in juristischer Hinsicht seien damit die Opfer rehabilitiert. Der aktuelle Gesetzesvorschlag wird als "authentische Interpretation auf gesetzlicher Stufe" verstanden. Damit werde bekräftigt und klargestellt, "dass mit dem Aufhebungs- und Einstellungsgesetz 1945 und den in der Befreiungsamnestie 1946 enthaltenen Sonderbestimmungen über die Militärdelikte, die nach wie vor in Kraft stehen, alle Gerichtsurteile, die unter der nationalsozialistischen Herrschaft gegen Österreicher ergangen und als Ausdruck typisch nationalsozialistischen Unrechts zu betrachten sind, bereits 1945 bzw. 1946 rückwirkend außer Kraft gesetzt wurden." Für Maßnahmen nach dem Vorbild des deutschen NS-Aufhebungsgesetz des Jahres 1998 bestehe damit in Österreich kein Anlass.

Im Artikel II wird eine Änderung des Opferfürsorgegesetzes vorgesehen. Der betroffene Personenkreis wird wie folgt beschrieben: "Als Opfer der politischen Verfolgung ... sind Personen anzusehen, die in der Zeit vom 6. März 1933 bis zum 9. Mai 1945 aus politischen Gründen, aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität oder im Rahmen typisch nationalsozialistischer Verfolgung auf Grund einer körperlichen oder geistigen Behinderung, der sexuellen Orientierung, des Vorwurfs der so genannten Asozialität oder medizinischer Versuche durch Maßnahmen eines Gerichts, einer Verwaltungs- (im besonderen einer Staatspolizei-)Behörde oder durch Eingriffe der NSDAP einschließlich ihrer Gliederungen in erheblichem Ausmaß zu Schaden gekommen sind." Auch den Hinterbliebenen dieser Opfer wird Hinterbliebenen- bzw. Unterhaltsrente zuerkannt.

Für Homosexuelle, so genannte Asoziale und durch medizinische Versuche Geschädigte werden damit Rechtsansprüche geschaffen. Opfer der Zwangssterilisation werden ausdrücklich im Gesetz genannt.

Artikel III schließlich sieht eine "Befreiungs-Erinnerungszuwendung" für Widerstandkämpfer und Opfer der politischen Verfolgung vor. Diese Zuwendung - in der Höhe gestaffelt zwischen 500 und 1000 € für etwa 3000 Betroffene - sollen folgende Personen erhalten: Menschen, denen ein bis zum 30. Juni 2004 beantragtes Befreiungs-Ehrenzeichen verliehen wurde, BezieherInnen einer Rentenleistung nach dem Opferfürsorgegesetz, Inhaber einer Amtsbescheinigung und deren Hinterbliebene sowie Inhaber eines Opferausweises. Der Anspruch auf die Zuwendung muss innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes angemeldet werden, und zwar beim zuständigen Amt der Landesregierung; Anmeldungen bei nicht zuständigen Behörden sind von diesen an die zuständige Behörde weiter zu leiten. Die Leistungen sind von der Einkommensteuer und sämtlichen Gebühren befreit.

Zwei Koalitionsanträge für Terminverschiebungen
Zwei Anträge der Koalitionsfraktionen sehen Terminverschiebungen im Justizbereich vor: Beim Bundesgesetz, mit dem vorübergehende Maßnahmen im Bereich des Strafaufschubs getroffen werden, soll nach den Vorstellungen der Koalition das Datum "30. Juni 2005" durch das Datum "30. Juni 2007" ersetzt werden.

Im Bundesgesetz über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz soll sollen Verschiebungen um jeweils ein Jahr (von Anfang 2005 auf 2006, von 2006 auf 2007). In der Begründung wird angeführt, dass das vorgesehene Gebäude bis zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht fertig gestellt werden kann.

SP will Schutz vor Psychoterror von Abtreibungsgegnern
Einen Bericht über die Situation rund um Abtreibungskliniken, eine Prüfung der Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes im Sinne der Schaffung von "Schutzzonen" rund um Abtreibungskliniken und ein Expertenhearing zur Maßnahmenfindung verlangt die SPÖ. Anlass dafür sind zuletzt an mehreren Orten verstärkten Aktivitäten so genannter Lebensschützer.
     
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