Europäische Nachbarschaftspolitik  

erstellt am
18. 05. 05

Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union
Brüssel (europarl) - Der Rat nahm am Dienstag (17. 05.) die folgenden Schlussfolgerungen an: "Der Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 14. Juni 2004 zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und betont erneut, dass diese Politik für die Außenbeziehungen der Europäischen Union von besonderer Bedeutung ist, da sie die Möglichkeit einer intensiveren politischen, sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Nachbarstaaten bietet. Der Rat bekräftigt seinen Wunsch, dass sich die Europäische Union auch künftig im Mittelmeerraum, in Osteuropa und im südlichen Kaukasus engagiert.

Der Rat bestätigt erneut, dass Armenien, Aserbaidschan, Ägypten, Georgien und Libanon für die Europäische Union wichtige Nachbar- und Partnerländer sind. Die EU wünscht, dass diese fünf Länder enge Beziehungen zur Union unterhalten, die sich auf gemeinsame Werte in Bezug auf Demokratie, Rechtstaatlichkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Achtung der Menschenrechte (einschließlich Medienfreiheit) sowie gemeinsame Interessen im Sinne der Europäischen Nachbarschaftspolitik gründen.

Der Rat begrüßt die Mitteilung der Kommission vom 2. März 2005 über die Europäische Nachbarschaftspolitik, sowie die einzelstaatlichen Berichte über die fünf Länder, die in enger Zusammenarbeit mit dem Generalsekretär/Hohen Vertreter erstellt wurden. Er macht sich die wichtigsten Leitlinien dieser Dokumente zu Eigen und stellt fest, dass diese eine ausgezeichnete Grundlage für den weiteren Ausbau der ENP bildeten.

In den einzelstaatlichen Berichten ist klar und deutlich herausgestellt, welche Fortschritte die einzelnen Länder erzielt haben und welchen Aufgaben sie sich im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich noch stellen müssen. Diese Berichte, in denen die prioritären Ziele festgeschrieben sind, die die Union mit diesen fünf Ländern weiterhin anstrebt, bilden die Grundlage, auf der die Europäische Union und diese Länder mit der gemeinsamen Vorbereitung der ENP Aktionspläne beginnen können.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission bereits mit den Arbeiten begonnen hat, um gemeinsam mit Ägypten und dem Libanon einen Aktionsplan aufzustellen. Der Zeitplan für die Konsultationen mit dem Libanon wird von der Entwicklung der politischen Lage in diesem Land abhängen. Die Kommission wird ersucht, bereits jetzt mit den gemeinsamen Arbeiten zur Erstellung eines Aktionsplans für jedes der drei Südkaukasusländer zu beginnen. Die Kommission wird sich mit den betreffenden Partnerländern in Verbindung setzen und dabei in Bezug auf die Fragen in Zusammenhang mit der politischen Zusammenarbeit und der GASP eng mit dem Vorsitz und dem Generalsekretär/Hohen Vertreter sowie gegebenenfalls mit dem Sonderbeauftragten für den Südkaukasus, was die unter sein Mandat fallenden Länder anlangt, zusammenarbeiten.

Der Rat hält fest, dass die Mitgliedstaaten über die Entwicklung dieser Konsultationen in vollem Umfang auf dem Laufenden gehalten werden. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission die ENP Aktionspläne soweit möglich noch vor Jahresende fertig stellen will. Nach Annahme der Pläne durch den Rat werden die betroffenen Assoziations- oder Kooperationsräte um Zustimmung zu diesen Plänen ersucht. Die Aktionspläne sollten eine Laufzeit von mindestens drei Jahren haben und durch einvernehmlichen Beschluss verlängert werden können. Ihre Durchführung wird durch die in den jeweiligen Assoziierungs- oder Kooperationsabkommen vorgesehenen Einrichtungen überwacht. Der Rat weist erneut darauf hin, dass die in den einschlägigen Abkommen vorgesehenen Strukturen gegebenenfalls überprüft werden müssten, damit sämtliche im Rahmen der ENP festgelegten Prioritäten gebührend berücksichtigt werden.

Nach Ansicht des Rates werden diese Aktionspläne nützliche Instrumente darstellen, mit denen die Europäische Union ihre Beziehungen zu den betreffenden Ländern ausbauen und die erforderlichen Annäherungen aktiv fördern kann.

Der Rat betont, dass es von dem Maß, in dem die gemeinsamen Werte tatsächlich geteilt werden, vom Stand der Beziehungen zu dem jeweiligen Land, von dessen Bedürfnissen und Kapazitäten sowie von den gemeinsamen Interessen abhängen wird, welche Intensität die mit den einzelnen Partnerländern auszuhandelnden ENP-Aktionspläne erreichen werden und wie ehrgeizig ihre Ziele sein werden. Der Rat hält ferner fest, dass etwaige Schwierigkeiten, die bei der gemeinsamen Erstellung eines Aktionsplan mit einem Partnerland auftreten könnten, kein Hindernis für die Annahme der Aktionspläne mit den anderen Partnerländern darstellen dürfen.

Was die Südkaukasusländer anlangt, so wird besonderes Augenmerk auf die Förderung der regionalen Zusammenarbeit und auf Fortschritte bei der Konfliktlösung gelegt. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat, dass Armenien, Aserbaidschan und Georgien ihre Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht haben, die Aktionspläne als Instrumente zu nutzen, die wesentlich zu einer verstärkten regionalen Zusammenarbeit beitragen können.

Der Rat stellt mit Befriedigung fest, dass das algerische Parlament das Assoziierungsabkommen vor kurzem ratifiziert hat, und nimmt Kenntnis von der Absicht der Kommission, einen nationalen Bericht über Algerien zu erstellen.

Mit der ENP, zu der auch die nun mit diesen fünf Länder auszuhandelnden Aktionspläne gehören, stellt die EU konkret unter Beweis, dass sie ihr Engagement in Osteuropa, im Südkaukasus und im Mittelmeerraum weiter verstärken und den Ländern dieser Regionen helfen möchte, zu weit reichender wirtschaftlicher Integration und vertiefter politischer Zusammenarbeit zu gelangen. Der Rat möchte, dass die Aktionspläne eine solide Grundlage bilden, die es ermöglicht, im Interesse der Beteiligten und entsprechend den gemeinsamen strategischen Prioritäten auf diesem Weg fortzuschreiten."

Erweiterung
Aufnahme Bulgariens und Rumäniens in die Europäische Union
Der Rat hat einen Beschluss angenommen, mit dem den Anträgen Bulgariens und Rumäniens auf Aufnahme in die Europäische Union stattgegeben wird (Dok. 7116/05).

Die Verhandlungen mit diesen beiden Ländern wurden im Dezember 2004 abgeschlossen, der endgültige Text des Beitrittsvertrags und der Beitrittsakte wurde am 11. Februar 2005 von den Vertragsparteien gebilligt.

Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April in Luxemburg unterzeichnet.

Assoziationsrat EU-Türkei
Der Rat hat einen Standpunkt der Europäischen Union für die 44. Tagung des Assoziationsrates EU-Türkei, die am 26. April 2005 stattgefunden hat, angenommen.
     
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