Khol begrüßt Gesetzespaket für NS-Opfer  

erstellt am
18. 05. 05

NR-Präsident von Vier-Parteien-Einigung im Justizausschuss überzeugt
Wien (pk) - „Die Zeit war reif für dieses wichtige politische Signal“, zeigt sich Nationalrats- präsident Dr. Andreas Khol zufrieden über die Initiativen zur Anerkennung der Leistungen des österreichischen Widerstandes, der Opfer des NS-Regimes sowie der Wiederaufbaugeneration in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag (12. 05.). Khol begrüßte ausdrücklich das umfassende Gesetzespaket, das von den Vertretern der Regierungsparteien eingebracht wurde und verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass „es bei dieser wichtigen Materie“ zu einer 4-Parteien-Einigung im Justizausschuss komme.

Es sei zwar aufgrund des Aufhebungs- und Einstellungsgesetzes von 1945 und der „Befreiungsamnestie“ von 1946, die noch immer in Kraft seien, rein formaljuristisch nicht notwendig, weitere gesetzliche Schritte zur Vernichtung der Urteile der Nationalsozialistischen „Gerichte“ zu setzen, so Khol. „Trotzdem begrüße ich den vorgeschlagenen Weg, die Urteile der deutschen Kriegsgerichte neuerlich durch einen symbolischen Akt des Gesetzgebers im Sinne einer authentischen Interpretation als null und nichtig zu sehen. Das ist ein gewichtiger politischer Akt, auf den viele warten.“

Khol: „Ich begrüße auch die Klarstellung, dass Homosexuelle und so genannte Asoziale nunmehr namentlich in das Opferfürsorgesetz kommen. Auch das ist ein symbolischer Akt, auf den viele schon lange warten.“ Durch die Novelle zum Opferfürsorgegesetz soll klargestellt werden, dass Personen, die der NS-Verfolgung auf Grund ihrer sexuellen Orientierung oder auf Grund des Vorwurfes der so genannten Asozialität ausgesetzt waren, nunmehr namentlich erwähnt werden. „Dasselbe gilt auch für Menschen, die durch medizinische Versuche geschädigt wurden oder für die Opfer einer Zwangssterilisation“, sagte Khol, der diese Regelung als notwendige Wiedergutmachung bezeichnete. Besonders wichtig ist es Khol auch, dass den Widerstandskämpfern und Opfern der politischen Verfolgung eine einmalige Zuwendung in der Höhe von 500 bis 1.000 Euro gewährt werden soll. „Das ist ein Ausdruck des Dankes der Republik an die rund 3.000 Betroffenen, deren Leistungen wir heute, 60 Jahre nach der Befreiung vom NS-Unrechtsregime, gar nicht hoch genug einschätzen können.“

Der besondere Dank Österreichs gelte aber auch den Frauen, die beim Wiederaufbau der Republik Österreich nach dem 2. Weltkrieg mitgewirkt haben. „Auch sie, die einen wesentlichen Beitrag zum Wiederaufbau dieses Landes geleistet haben, sollen durch eine einmalige Zuwendung besonders gewürdigt werden“, sagte Khol, der außerdem auf die Valorisierung der Kriegsgefangenen-Entschädigung und die Umwandlung der bisher einkommensabhängigen Witwen(Witwer)-Beihilfe der Kriegsopfer- und Heeresversorgung in eine einkommensunabhängige Witwen(Witwer)-Rente hinwies. Dabei gilt auch der Anspruch auf Zusatzrente.

Die am vergangenen Donnerstag (12. 05.) gefassten Beschlüsse seien Ausdruck des österreichischen Grundverständnisses, wonach Österreich zwar Opfer des Nationalsozialismus war, viele Österreicherinnen und Österreicher aber auch Täter waren. „Wir nehmen die Mitverantwortung für die Verbrechen des NS-Regimes wahr und stellen uns dieser“, so Khol. „Umso mehr bin ich überzeugt, dass es in dieser Frage zu einer 4-Parteien-Einigung im Justizausschuss kommen wird“, so der Nationalratspräsident abschließend.
     
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